— 13— 8 Ufer der Marne in Chalons einen von den ſtädtiſchen Behörden unterzeichneten Anſchlag mit Be⸗ ſtimmungen über das Baden im Fluſſe. Da heißt es denn Art 2(in deutſcher Ueberſetzung):„Die Eltern und die Penſionslehrer werden für die Uebertretungen, deren ſich die ihrer Aufſicht anvertrauten Kinder ſchuldig machen ſollten, verantwortlich gemacht.“ Das iſt das Richtige!— Im Frankfurter Journal vom 18. November 1869 ſteht: Berlin 16. November. Die„Trib.“ ſchreibt:„Eine der anerkennungswertheſten Beſtimmungen, die der Entwurf zum neuen norddeutſchen Strafgeſetzbuch ent⸗ hält, iſt diejenige, daß Kinder unter zwölf Jahren nicht dem Strafrichter zugeführt werden ſollen, es vielmehr den Eltern überlaſſen bleiben ſoll, eine gebührende Strafe eintreten zu laſſen.“— Gewiß, die Eltern, die den rechten Ernſt haben, werden es mit Dank anerkennen, wenn man ſo verfährt, und werden es ſich angelegen ſein laſſen, aus allen Kräften zu ſorgen, daß ähnliche Vergehungen nicht wieder vorkommen.
Die Schule aber möge man mit Dingen, die ſie gar nicht betreffen, unbehelligt laſſen. Höchſtens mag ſie ſich gefallen laſſen, daß ihr eine Sorge über das Benehmen ihrer Schüler auf dem Schulwege übertragen werde, und auch das iſt ſchwierig bei ſolchen Schülern, die vielleicht eine halbe Stunde oder mehr bis zur Schule zu gehen haben.
Genug hierüber. Wer mich kennt, wird mir zutrauen, daß ich nicht etwa aus Bequemlichkeit oder aus Gleichgültigkeit gegen das ſittliche Gedeihen der unſerer Schule anvertrauten Schüler ſo ſpreche.
Jenen ſchon öfters angeführten Schulmännern ſtimme ich alſo darin bei, daß auch ich ſage, der Schule könne keine Verpflichtung auferlegt werden, an der Erziehung ihrer Schüler außerhalb ihres Bereichs theilzunehmen.
Der Lehrer könnte das auch ſchon um deswillen nicht, weil er die Schüler gar nicht genau genug kennt. Denn in der Schule zeigen ſie ſich nicht ganz, nicht allſeitig ſo, wie ſie ſind. Ich will damit durchaus nicht ſagen, daß ſie heucheln oder ſich verſtellen. Es iſt ganz natürlich; es geht gerade ebenſo auch mit uns Erwachſenen; im Geſchäfte nimmt man eine Geſchäftsmiene an, im Hauſe, in der Familie, in Geſellſchaft wieder eine andere; man thut das ohne Abſicht; es gibt ſich dies ganz von ſelbſt. So auch bei den Kindern. Wir kennen ſie nicht ganz; nach dem, was wir an ihnen während des Unterrichts, beim Gehen und Kommen, bei ihrer Erholung in den kurzen Freizeiten und bei den ſeltenen mit ganzen Klaſſen unternommenen Ausflügen ſehen, können wir ſie nicht vollſtändig beur⸗ theilen, und alſo können wir nicht immer wiſſen, ob wir die rechten Mittel ergreifen würden, zu ihrer Erziehung beizutragen.
Ein Knabe iſt vielleicht in der Schule recht aufmerkſam, pflichttreu, ordentlich, gehorſam; aber zu Hauſe iſt er neidiſch, rechthaberiſch, ungefällig, trotzig. Ein anderer iſt in der Schule ver⸗ ſtändig, er iſt einer unſerer ſchärfſten Denker; wenn er aber zu Hauſe etwas beſorgen oder angreifen ſoll, ſo ſtellt er ſich ungeſchickt an; er gehört zu den Menſchen, wie jener einer war, von dem Jean Paul ſagte, er werde nie lernen eine Mausfalle ſtellen. Dieſe beiden würden wir nun, wenn wir nach dem, was wir von ihnen ſehen, ſchließen wollten, zu günſtig beurtheilen. Ein dritter Schüler iſt langſam zum Lernen, unluſtig, er hat keinen Schulverſtand; aber zu Hauſe iſt er anſtellig zu Allem, verſtändig, gefällig, hülfreich. Ein vierter iſt während des Unterrichts oft muthwillig, ſtörend, macht uns dadurch viel Laſt; da hören wir aber zufällig, wie liebevoll er ſeine kranke Mutter pflegt, wie treu er ſich ſeiner kleineren Geſchwiſter annimmt. Wir werden nun milder über ihn urtheilen, als wir zu thun geneigt waren, ehe wir dies erfuhren.


