Kraft haben, daß alſo die Schule gar nicht anders kann, als auch an der Erziehung der Jugend theilnehmen, das wird nun wohl von den Meiſten zugeſtanden werden.
Aber ſollte nicht, auch ohne dieſe Nöthigung, der Lehrer ſich innerlich gedrungen fühlen, ſollte ihn nicht ſein Herz dazu treiben, ſo viel, als es ihm möglich iſt, bei der Erziehung der ihm anver⸗ trauten Kinder mitzuwirken? Die Kinder werden uns in zartem Alter übergeben, auf vielleicht ſechs oder acht Jahre. Iſt es nur möglich, daß der treue Lehrer kein Intereſſe für ſie gewinne? Daß er zufrieden ſei, wenn ſie nur ſo leidlich ihre Pflicht erfüllen? Und wenn er Intereſſe an ihnen nimmt, ſo wird es ihm nicht gleichgültig ſein, wenn er ſieht, daß ſie, auch in Verhältniſſen, die mit der Schule nicht in unmittelbarer Verbindung ſtehen, auf Irrwege gerathen, und er wird ſuchen, ſie von dieſen auf den rechten Weg zurück zu leiten. Es kann dies manchmal durch wenige ernſte Worte geſchehen. Oder wenn der Lehrer an einem ſeiner Schüler eine Anlage entdeckt, die wohl der Pflege werth iſt, ſollte er ihm nicht Andeutungen und Winke geben wollen, wie dieſe Anlage zu pflegen ſei? Manchmal wirkt hier ein einziges Wort, ein einziger Gedanke, von dem Lehrer ausgeſprochen, wie ein Samenkorn, das auf guten Boden geſtreut wird.
Und ſollte nicht der Lehrer durch ſein eigenes Beiſpiel, das Beiſpiel treueſter Pflichterfüllung, den Schülern vorleuchten und ſie ſomit zu gleicher Treue in der Erfüllung der Pflichten anregen wollen?
Auch das wird wohl von den Schulmännern, die im Allgemeinen der Anſicht ſind, die Schule ſolle nicht erziehen, ſondern nur unterrichten, wohl zugeſtanden werden, daß eine ſolche Einwirkung des Lehrers auf die Erziehung des Schülers ſtatthaft ſei. Aber ſie werden wohl hinzuſetzen, der Lehrer ſei dazu nicht verpflichtet. Und das geſtehe ich ihnen denn auch zu. Fordern kann man von dem Lehrer nur, daß er einen guten Unterricht gebe und daß er, zu dieſem Zwecke, in der Schule gute Ordnung halte. Was darüber hinaus geht, iſt ſein freier Wille.
Es kommt wohl manchmal vor, daß ſich Eltern, denen ihre Kinder zu Hauſe ungehorſam ſind, an den Lehrer wenden und ihn bitten, die Kinder zum Gehorſam zu bringen. Der Lehrer verletzt die ihm von Menſchen auferlegte Pflicht nicht, wenn er dieſes Verlangen abweiſt und den Eltern ſagt, es müſſe das ihre eigene Sorge ſein. Aber wo er glaubt, daß ſein Wort und ſeine Mahnung wirke, wird er den Eltern dieſe Freundlichkeit erweiſen.
Der Anſicht nun, daß die Schule bloß in ſofern, als es ihre eigenen Zwecke— die des Unter⸗ richts— verlangen, zur Erziehung beizutragen verpflichtet ſei, ſteht eine andere gegenüber. Sie findet ſich nicht leicht bei Schulmännern ſelbſt. Ihr zufolge ſoll die Schule gleichſam für das ganze Ver⸗ halten ihrer Schüler innerhalb und außerhalb der Schule verantwortlich gemacht werden. Es wird ihr wohl zugemuthet, Kinder wegen Vergehungen, die ſie nicht in der Schule begangen haben und die mit der Schule in gar keinem Zuſammenhange ſtehen, zu beſtrafen. Dieſe Zumuthung muß— ich ſpreche hier, ohne Rückſicht auf etwaige geſchriebene Geſetze, denen ich allerdings, wenn ſie von zu⸗ ſtändigen Behörden gegeben und in der rechten Weiſe bekannt gemacht worden wären, Folge zu leiſten hätte, nur meine Anſicht aus— zurückgewieſen werden. Strafe iſt allerdings auch ein Mittel der Erziehung, aber nicht in der Hand deſſen, der ſie bloß auszuführen hat; ſondern er muß ſie auch beſtimmt haben, und dazu muß er ſeine Gründe gehabt haben, und der zu Beſtrafende muß das Be⸗ wußtſein haben, daß dies ſo iſt. Wenn man die Schule nöthigen wollte, in einer Sache, die ſie nicht betrifft, auf fremde Weiſung hin eine Strafe eintreten zu laſſen, ſo würde man ſie dadurch herab⸗


