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„Ja“, ſagen Andere,„wir wollen auch einen Religionsunterricht, aber keinen konfeſſionellen, ſondern einen allgemeinen, einen ſolchen, an dem das jüdiſche wie das chriſtliche, das katholiſche wie das evangeliſche Kind theilnehmen kann.“ Es gab eine Zeit— ſie liegt jetzt etwa vierzig Jahre hinter uns— da wurde ein ſolch„allgemeiner Religionsunterricht“ ertheilt.*) Allerdings haben die jüdiſche und die chriſtliche Religion, und noch mehr die katholiſche und die evangeliſche Konfeſſion ſo Manches mit einander gemein, und ſo läßt ſich z. B. den Sittengeſetzen in einem ſolchen Unterrichte gewiß eine religiöſe Grundlage geben. Damit würden wir für Manche, für die nämlich, die ſich am weiteſten vorgeſchritten dünken, die Alles leugnen, was ſie nicht entweder mit den Sinnen wahr⸗ nehmen oder mit dem Verſtande begreifen können, ſchon zu weit gegangen ſein; wenn ſie an keinen Gott glauben, nehmen ſie natürlich auch kein göttliches Geſetz an. Wollten wir alſo jenen ſogenannten allgemeinen Religionsunterricht ertheilen, ſo würden wir doch nicht Allen zu Gefallen handeln. Wollen wir das Letztere, ſo müßten wir lieber den Religiosunterricht ganz fallen laſſen.
Wenn wir ihn aber geben, warum begnügen wir uns aber mit einem ſo allgemeinen, farb⸗ loſen? Eine bekannte Erzählung ſagt: Ein Mann forderte Obſt; man gab ihm Birnen.— Nein, Birnen wolle er nicht, ſondern Obſt.— Man bot ihm Pflaumen, Aepfel; er war nicht zufrieden, er verlangte immer wieder nur Obſt und nichts als Obſt. So machen's die, welche Religion, aber nicht eine beſtimmte Religion oder Konfeſſion verlangen. Der jüdiſche, katholiſche, evangeliſche Lehrer, der mit ganzem Herzen an ſeinem Bekenntniſſe hängt, der die Ueberzeugung hat, ſein Glaube zeige den rechten Weg zum wahren Wohl, der muß wünſchen, auch ſeine Schüler auf dieſen Weg führen zu können. Das geſchieht aber nicht dadurch, daß er bloß das, was den drei genannten Bekennt⸗ niſſen gemeinſchaftlich iſt, lehrt, ſondern er muß einerſeits Thatſachen geben, andrerſeits auch die⸗ jenigen Lehren, die gerade ſeinem Bekenntniſſe eigen ſind und in welchen er einen Vorzug ſeines Bekenntniſſes ſieht.
Ich glaube, daß ich hier falſch verſtanden werden könnte, ſo als meinte ich, es ſollte beim Unterrichte ſchon früh auf die ſogenannten Unterſcheidungslehren beſonderes Gewicht gelegt werden. Der jüdiſche, proteſtantiſche, katholiſche Knabe braucht von dem, was andere Bekenntniſſe lehren, wenigſtens auf den unteren und mittleren Stufen noch gar nichts zu erfahren. Aber die religiöſen Lehren, die er erhält, haben, wenn ſie dem Bekenntniſſe, zu dem er erzogen werden ſoll, angemeſſen ſind, eine beſondere Weiſe, eine beſondere Färbung; und dieſe Färbung ſollte nicht verwiſcht werden.
„Aber“, ruft man uns zu,„da hätten wir ja wieder Konfeſſionsſchulen; ſolche will aber die heutige vorgeſchrittene Zeit nicht mehr; ſie will Gemeindeſchulen, konfeſſionsloſe oder etwa paritätiſche, ſolche, welche Kinder jeder Religion und Konfeſſion beſuchen können.“ Und warum will denn dieſe aufgeklärte Zeit keine Konfeſſionsſchulen mehr?„Weil in dieſen die Kinder zum Glaubenhaß, zur Verachtung Andersgläubiger gebracht werden.“ Das iſt eine häufig gehörte, aber völlig grundloſe Behauptung. Wer ſich von ihrer Grundloſigkeit bisher nicht überzeugen konnte, mag nach unſerm Frankfurt kommen; da leben Juden und Chriſten, Katholiken und Proteſtanten recht friedlich neben einander; von Glaubenshaß oder Verachtung Andersglaubender iſt keine Rede. Und wir haben ſeit langer Zeit konfeſſionelle Schulen. Ich bin überzeugt, daß in keiner einzigen derſelben Haß oder Verachtung gegen die Andern gelehrt oder auch nur genährt wird. Kommen auch wohl gelegentlich
*) In Naſſau geſchah dies von 1817 bis 1846.


