Aufsatz 
Zur Beantwortung der Frage: Wer hat die Jungend zu erziehen?
Entstehung
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ohne daß dies abſichtlich künſtlich veranſtaltet wird, den Sinn des unverdorbenen Kindes auf den Schöpfer und Erhalter hin; das Leſebuch gibt ſittlich erhebende Gedichte; der Geſchichtsunterricht, auch wenn er nicht zu einer Sammlung von Beiſpielen des Guten und des Gegentheils herabgewürdigt wird, flößt Bewunderung für wahrhaft Großes und Abſcheu vor Schlechtem ein. So hat jeder dieſer Unterrichtsgegenſtände auch ſeine ſittliche, alſo ſeine erziehende Wirkung. Und vor allen der Religionsunterricht. Er lehrt uns ja die Gebote Gottes kennen, die Richtſchnur unſeres Lebens; er zeigt, wie Gott die Menſchen geleitet hat; er zeigt auch, daßdie Sünde der Leute Verderben iſt; er zeigt uns aber auch den Weg, wie wir uns der Herrſchaft der Sünde entziehen können; er ſtellt uns, als leuchtendes Vorbild, Den vor Augen, der ſich ſelbſt dahingegeben zur Erlöſung der Menſchheit. Sollte dieſer Unterricht, auf die rechte Weiſe betrieben, nicht auch in hohem Grade erziehend wirken?

Ich komme hier auf ein Gebiet, auf dem in unſerer Zeit der Streit der Meinungen und An⸗ ſichten hin⸗ und herwogt, und ich fühle mich, wenn auch dies nicht geradezu zu unſerm Gegenſtande zu gehören ſcheint, doch gedrängt, meine Anſicht darüber zu äußern.

Manche wollen, daß in den Schulen gar kein Religionsunterricht ertheilt werde; für ſolchen zu ſorgen, ſei lediglich Sache der Eltern, ihn zu ertheilen, Sache der Geiſtlichen. Sie berufen ſich auf das Beiſpiel von Holland und zum Theil von Nordamerika, wo es ſo ſei. In Holland nun mißbilligen es auch, wie wir wiſſen, ſehr viele Eltern, daß in den Schulen der Name Jeſu als des Erlöſers gar nicht genannt werden darf. In Amerika ſind die Verhältniſſe ganz andere als bei uns; bei der Zerſplitterung in viele kleine Religionsgemeinſchaften wäre es dem Staate oder der Gemeinde nicht wohl möglich, für jede Konfeſſion eine beſondere Schule zu gründen. Gewiſſenhafte Eltern ſuchen durch Sonntagsſchulen nachzuhelfen und beſonders durch häusliche Lehre und Erbauung. Aber mancher Vater fühlt auch dort das Fehlen des Religionsunterrichts in der Schule als einen Mangel.*) Hat denn nicht die Schule ſelbſt bei ſo manchen Vorkommniſſen Hinweiſung auf religiöſe Gebote nöthig?Das ſind ſittliche Gebote, wird man uns ſagen,z. B. daß man nicht ſtehlen und nicht lügen ſolle, und Unterricht in Sittenlehre ſoll doch auch in der Schule vorkommen. Aber, ſo frage ich, worauf beruhen denn die ſittlichen Geſetze? Man könnte ſie vielleicht philoſophiſch be⸗ gründen wollen, aber doch nur Erwachſenen, nicht Kindern; und auf welche Irrwege man dabei kommen könne, zeigt doch z. B. eine Stelle in Plato(Rep. I, 338), wo Thraſymachos meint, das Gute ſei das, was dem Stärkeren nütze. Die ſittlichen Gebote haben ihren Grund in dem gött⸗ lichen Geſetze, alſo in der Religion. Wenn nicht auf dieſe gegründet, erſcheinen ſie leicht als Willkür, als Tyrannei, und es fehlt die rechte Achtung vor ihnen; man befolgt ſie, ſo lange man muß, und ſobald der Zwang ſchwindet, werden ſie ohne Scheu und ohne Regung des Geywiſſens über⸗ treten. Sie ſind nicht viel mehr als Polizeiverordnungen. So brauchen wir alſo, ſchon zur Er⸗ haltung der Ordnung und alſo zur Sicherung des Erfolgs unſeres Unterrichts, in der Schule die Religion und den Religionsunterricht.

*) Ein mir ſoeben zur Hand gekommener Bericht über die Schulen von St. Louis in Nordamerika ſucht die Ein⸗ richtung, daß den Schülern der Religionsunterricht außer der Schule und von beſondern Lehrern ertheilt werde, dadurch zu rechtfertigen, daß er ſagt, der Religionslehrer würde, wenn er auch andere Dinge zu lehren hätte, nicht ſeine ganze Kraft auf ſein Fach verwenden, und er führt dabei an:Theilung der Arbeit iſt der große volkswirthſchaftliche Grund⸗ ſatz. Jene Befürchtung wird, wie ich glaube, durch die Erfahrung nicht gerechtfertigt; und würden wir dieſen Grundſatz auch auf den Unterricht anwenden, ſo müßten wir lauter Fachlehrer haben, was wir gewiß nicht wollen.