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das in ihm liegende weltgeſchichtliche Prinzip entwickle. Die dem Deutſchen angemeſſene Form der Nationalität könne alſo nur die Deutſchheit ſein. So werde auch der Geiſt der neuen Schule deutſch ſein. Als die weſentlichen Eigenſchaften des deutſchen Geiſtes werden Gründlichkeit, Treue, ſtrenge Sitt⸗ lichkeit, Biederkeit und Wahrheit der Geſinnung beſonders hervorgehoben. Zum Schluſſe erbat der Redner den Segen des Herrn für die neue Anſtalt.— Nach dem Regierungs⸗ vertreter ſprach der Direktor Dr. Winterſtein. Auch er gedachte mit Bewunderung der gewaltigen Fortſchritte der Naturwiſ⸗ ſenſchaften und bezeichnete es als einen großen Sieg der Ci⸗ viliſation, daß das Bedürfnis der Realſchulbildung jetzt viel⸗ ſeitiger gefühlt und anerkannt werde. Nach der Rede des Direktors endete die Eröffnungsfeier mit einem von dem „Singverein“ unter Muſikbegleitung vorgetragenen Geſang.
Der Unterricht begann am 16. Oktober 1834 morgens um acht Uhr mit 26„inſcribierten“ Schülern und 5 Hoſpitan⸗ ten, die in einer Klaſſe vereinigt waren und von zwei außerordentlichen Lehrern unterrichtet wurden. Schon 1835 aber wurden die Schüler in zwei Klaſſen geteilt, und 1836 mußte eine Unterklaſſe für Anfänger zugefügt und ein weiterer ordentlicher Lehrer angeſtellt werden. Dies war nur dadurch möglich, daß der Staat einen Zuſchuß von 600 Gulden gewährte. Damit aber hatte die Schule den Charakter einer öffentlichen Anſtalt angenommen und hatte nicht mehr bloß den örtlichen Intereſſen Michelſtadts zu dienen, ſondern das im ganzen hinteren Odenwald hervortretende Bedürfnis nach einer höheren Bildung zu befriedigen. Dieſes Bedürfnis war freilich vielfach allzuſehr aufs Praktiſche gerichtet. Man er⸗ wartete in dieſer Hinſicht von der Realſchule mehr, als ſie leiſten konnte und leiſten durfte, wenn ſie nicht zu einer bloßen Nützlichkeitsanſtalt herabſinken wollte. Gar mancher Gewerbetreibende hätte es gern geſehen, wenn ſein Sohn als fertiger Meiſter oder perfekter Buchhalter aus der Schule her⸗ vorgegangen wäre. Darum mußte ſich Dr. Winterſtein in dem im Jahre 1836 durch die Erweiterung der Anſtalt notwendig gewordenen neuen Lehrplan noch einmal klar über die Aufgaben der Realſchule ausſprechen und darauf hinweiſen, daß die Realſchule nicht auf einen beſonderen Beruf vorzubereiten habe, ſondern ihren Zöglingen außer der religiöſen Erziehung jene allgemeine Bildung des Her⸗ zens und Verſtandes geben müſſe,„welche von allen Gebil⸗ deten, ohne Rückſicht auf ihren beſonderen Beruf gefordert werden muß.“ Die Realſchulen müſſen„deshalb nicht nur


