Aufsatz 
Festschrift zum 200jährigen Jubiläum des Realgymnasiums zu Landeshut
Entstehung
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Kriegsſchulden und der Verteilung des Donativums war, ſo ſehr, daß ihr nicht einmal die freie Verfügung des überſchießen⸗ den Reſts verblieb die Stadt hätte alſo überhaupt das Geld gar nicht angreifen können, bevor nicht die Art der Verwendung von der Kammer gebilligt worden war. Mit einem Worte, ſie hatte gar kein Verfügungsrecht über das Geſchenk. Geſetzt, der König hätte wirklich das Geld zu eineminduſtriöſen Zweck hergegeben, ſo wäre der Stadt die Anlage aufs genaueſte vorgeſchrieben worden.*) Ob ein Plan darüber vorhanden iſt oder nicht, bleibt dem⸗ gegenüber völlig gleichgiltig, daß ſie ohne vorherige Genehmi⸗ gung des Königs das Geld gar nicht verleihen durfte, was übrigens auch keine Stadt gewagt hätte. Daß aber dieſe Genehmigung gefehlt hat, geht ja aus der Überlieferung deut⸗ lich hervor.

Und zu welchem induſtriöſen Zweck hätte es wohl ange⸗ wendet werden ſollen? Alle Vorſchläge des Königs zur An⸗ legung neuer Fabriken waren ja von der Kaufmannſchaft abgelehnt worden, und ins Blaue hinein hat Friedrich, der ſparſame Monarch, nie einen Pfennig gegeben. Die zweite Schenkung alſo iſt nie erfolgt.

Nun aber, wie ſteht es mit dem offenbaren Widerſpruch zwiſchen dem Ergebnis unſerer Unterſuchung und der erwähn⸗ ten Stelle in des KönigsMemoires depuis la paix de Hubertusburg 1763 jusqu'à la fin du partage de la Pologne 17752**) Dort heißt es: Les villes, qui avaient le plus souffert de la guerre furent également soulagées: Landeshut reçut deux cent mille écus, Strie- gau quarante mille aꝛc. Kein Geringerer als Koſer gibt die Löſung dafür. In dem prachtvollen Schlußkapitel ſei⸗ nes Werkes, da, wo der Geſchichtsſchreibung Friedrichs ihre Würdigung zu teil wird, heißt es:Seine Geſchichtsſchreibung iſt beeinträchtigt worden durch eine ſouveräne Nachläſſigkeit in der Behandlung der Zahlen und Daten; durch das ſchlechte Gedächtnis des Verfaſſers, das ſeiner Umgebung auffiel und über das er ſich ſelbſt beklagt hat; durch gewiſſe Mängel

*) Sogar über den Fortſchritt des Häuſerbaues mußte der Magiſtrat in entſprechenden Zwiſchenräumen an die Kammer berichten! *) Oeuvres VI, 91.

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