dann nur, wenn ihr die Belege für eine Tatſache beige⸗ bracht werden, und da iſt für unſere— oder vielmehr Perſchkes— Erzählung auffällig, daß ſie gänzlich fehlen. Er iſt der einzige, der die Sache erwähnt. Weder der über ſchleſiſche Angelegenheiten ſehr wohl unterrichtete Zimmer⸗ mann, der als Kammerkalkulator ſicher etwas davon gewußt hätte, noch die Geſchichte der evangeliſchen Kirche in Landeshut(1809) bringen etwas davon, beide berichten, daß die Stadt zum Retabliſſement 100 000 Rtlr. erhalten habe. Aber auch in den Archiven findet ſich keine Spur davon. Wenn auch in Schmiedeberg und Landeshut wirk⸗ lich die betreffenden Akten verbrannt ſein können,*) ſo müßte doch in dem Königl. Staatsarchiv zu Breslau oder in dem Geheimarchiv zu Berlin etwas enthalten ſein, zum mindeſten das Original der Kabinettsordre, da die Städte doch nur die Ausfertigung durch die Zwiſchenbehörden erhielten: auf meine Anfragen an beiden Stellen erhielt ich den Beſcheid, daß über dieſe Angelegenheit nichts zu finden ſei. Selbſtver⸗ ſtändlich. Es konnte auch gar nichts zu finden ſein, denn— hiermit nehme ich das Reſultat meiner Unterſuchung vorweg die zweite Schenkung von 100 000 Rtlr. iſt überhaupt nicht erfolgt, trotzdem der König an einer Stelle ſeiner Memoiren ſagt, Landeshut habe 200 000 Rtlr. erhalten(und hiernach Grünhagen und Koſer in ihren Darſtellungen die gleiche Angabe machen), und zwar aus folgenden aus dem urkund⸗ lichen Material ſich ergebenden Gründen:
Erſtens: Nur in den dringendſten Fällen hat der König Beihilfen zur Bezahlung der Kriegsſchulden gewährt— dieſe aber waren, wie ihm 1776 hier ausdrücklich von Stabenow und Ruths verſichert worden iſt, von dem Donativum bereits bezahlt worden.**)
*) oder eingeſtampft worden ſind, wie allhier geſchehen unter Konſ. Dirigens Pfuhl— ein würdiges Seitenſtück zu dem angeblich„auf einem Fenſter liegen gebliebenen“ Antrag bez. Verſtaatlichung des Realgym⸗ naſiums!
**)„Ihro Majeſtät ſind ſo gnädig geweſen, der Stadt 100 000 Rtlr. zu ſchenken, davon ſind die Kriegsſchulden bezahlt“, hat Stabenow nach ſeinem Bericht an den Miniſter dem König geantwortet. M. R. III 24 a vol. II, Bl. 93.
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