Aufsatz 
Festschrift zum 200jährigen Jubiläum des Realgymnasiums zu Landeshut
Entstehung
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gymnaſium in eine unvollſtändige lateinloſe Realſchule mit ſechsjährigem Kurſus verwandle. Gewiſſenhaft hat der Magiſtrat beide Male dieſe Erwägungen angeſtellt und in beiden Fällen den Direktor erſucht, eine Denkſchrift aus⸗ zuarbeiten, welche die für die ſtädtiſchen Behörden maß⸗ gebenden Verhältniſſe nach allen Seiten klarlegen ſollte. Gern übernahm ich dieſe Arbeit. Mein erſtes Gutachten hatte den Beſchluß des Magiſtrats vom 1. Mai 1893 zur Folge, der ſich einſtimmig für die Fortdauer des bisherigen Real⸗ gymnaſiums ausſprach und in ſeiner Begründung ſich voll⸗ ſtändig an meine Denkſchrift anſchloß. Um erkennen zu laſſen, wie ſorgfältig dieſer Beſchluß erwogen war, bringe ich ihn nachſtehend vollſtändig zum Abdruck.

Landeshut, den 1. Mai 1893.

Betrifft die zukünftige Geſtaltung des hieſigen Realgymnaſiums.

Das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegium zu Breslau

ſtellte am Schluſſe ſeiner Verfügung vom 5. November 1892 VII.

P. S. C. 14114 6 dem hieſigen Magiſtrate anheim, zu er⸗ VI.

wägen, ob es nicht geraten erſcheinen möchte, unſer Real⸗

gymnaſium in eine ſechsjährige lateinloſe Realſchule umzu⸗

wandeln.

Dieſelbe Behörde zeigte uns am Ende der Verfügung vom 23. Februar 1893 P. S. C. Nr. 2094 VI an, daß ein Er⸗ laß des Herrn Miniſters vom 2. Februar d. J. ſich dahin ausſpreche, daß unſer ſchwach beſuchtes Realgymnaſium als ſolches nicht werde erhalten werden können, daß vielmehr, ſoweit es ſich erkennen laſſe, für Landeshut mit 7500 Einwoh⸗ nern eine Realſchule genügen würde.

Die Kunde von dieſer beabſichtigten Umänderung unſerer höheren Lehranſtalt verbreitete ſich bald in den verſchiedenen Kreiſen der hieſigen Bürgerſchaft und verurſachte eine allge⸗ meine Erregung. Die Stärke der letzteren ließ ſehr deutlich den Wert erkennen, den das Realgymnaſium für unſere Ein⸗ wohnerſchaft hat, und noch heute bekommt man, zumal aus

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