Aufsatz 
Festschrift zum 200jährigen Jubiläum des Realgymnasiums zu Landeshut
Entstehung
Einzelbild herunterladen

höhung des Schulplatzes durch Aufſchüttung verlangt und bewilligt wurde, weil dieſer Platz im Überſchwemmungsgebiete lag. Völlig enttäuſchend wirkte deshalb auf uns die Ver⸗ fügung des Königl. Provinzial⸗Schul⸗Kollegiums vom 11. Oktober 1893, welche beſagte, daß der Herr Miniſter ein ſtaatliches Intereſſe an der Erhaltung unſerer Anſtalt nicht anerkennen könne und deshalb die Verſtaatlichung derſelben ablehnen müſſe. Als Gründe für dieſe Entſcheidung wurden angeführt 1. der ſchwache Beſuch der Anſtalt, 2. die Lage des Schulplatzes im Überſchwemmungsgebiete, 3. die nicht geeignete innere Einrichtung des Schulgebäudes, 4. das Fehlen einer eigenen Turnhalle.

Im Schuljahre 1906/07 traten die ſtädtiſchen Behörden erneut mit der Bitte an das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Kolle⸗ gium heran, die Verſtaatlichung unſeres Realgymnaſiums vermitteln zu wollen. Das große Wohlwollen der genann⸗ ten Königl. Behörde für die Landeshuter Anſtalt ließ dieſelbe bereitwillig auf den Antrag eingehen. Ihr Direk⸗ tor, Herr Oberregierungsrat Schauenburg, beſichtigte perſönlich unter bauſachverſtändigem Beirate unſer Schul⸗ gebäude. Die darauf geſtellte Forderung eines ganz neuen Schulgebäudes und ein dauernder jährlicher Zuſchuß der Stadt zu den Unterhaltungskoſten der Anſtalt wurden be⸗ willigt. Trotzdem ging am 15. Oktober 1908 aus dem Miniſterium der geiſtlichen u. ſ. w. Angelegenheiten die Ver⸗ fügung vom 26. September 1908 M II Nr. 12 956 ein, welche beſagt, daß dringende Gründe für eine Verſtaatlichung des Gymnaſiums in Landeshut nicht vorliegen und daß daher ſchon mit Rückſicht auf die ungünſtige Finanzlage dem ge⸗ ſtellten Antrage zur Zeit nicht näher getreten werden kann. Ungeachtet dieſer Ablehnung können wir dem Königl. Pro⸗ vinzial⸗Schul⸗Kollegium für das große und ſo wohlwollende Intereſſe, das es unſerer Anſtalt entgegengebracht hat, nur herzlich danken und bitten, uns dasſelbe auch weiterhin zu erhalten.

In Verbindung mit beiden Verſtaatlichungs⸗Verhand⸗ lungen hat der Herr Miniſter dem hieſigen Magiſtrate die Erwägung anheimgeſtellt, ob die Stadt Landeshut ihren Intereſſen nicht beſſer diene, wenn ſie ihr volles Real

10