neuen Schanzenfronten, denen die Hauptwiderstandskraft zugedacht war, hinter die Alb, den Malscher Graben mit seinen Nebengräben und das wasserreiche Bruchland, wo man durch Stauung unüberschreitbare Annäherungshindernisse schaffen konnte, verlegte.
Am 23. Dezember 1733 erging aus dem Hauptquartier Grötzingen an die Begie- rung von Baden-Durlach die Mitteilung:„daß noch in gegenwärtig zwar später Jahres Zeit, zu Verhütung eines weiteren feindlichen Einbruchs eine Linie aufs fodersamste er- richtet werden solle, diese arbeit aber, wegen ihrer nöthigen beschleunigung von den Soldaten allein, so prompt nicht bewürket werden kann, sondern der Land Mann zu einiger beyhülffe ohnumgänglich mit dazugezogen werden muß“ Am 24. Dezember wurden die neu anzulegenden Strecken abgesteckt. Wie sich das Armeekommando indes die„einige beyhülffe“ vorstellte, erhellt aus einem weiteren Schreiben des Herzogs:„Auf den 25ten und 26ten Decembr. a. c. werden aus den Markgräflich Baden-Durlachischen Landen an Arbeitern erfordert, welche sich die Halbscheid zu Beyertheim, und die andere Helfte zu Mühlberg versammlen müßen— 1250 Mann. Zu diesen arbeitern werden in circa aus jeglichem Dorff der 4te Theil genommen, und können alle 5. Tage, oder so oft sie wollen, sich ablößen; Jeder bringt seine lebens-Mittel mit, auch jeglicher Mann 4 Bund Stroh, item eine Stange, oder Gabel, 10 Schuh lang, und 6 Zoll in diameter Dick, um Baraquen davon zu machen. 4.& 4. Mann müßen 2 Schauffeln, 1 Pique und 1 Haue, oder Hacke, mit bringen‘“!) Auch Baden-Baden hatte täglich 1250„Schäntzer“ zu stellen,„welche nachgehends bis über 1700. Mann angewachsen“, Württemberg und das Bistum Speier wurden ebenfalls herangezogen.|
Die Oberleitung des Linienbaues lag in den Händen des Feldmarschalleutnants Freiherrn von Schmettau und des Obersten von Rautenkranz. Beide hatten ihre Station in Karlsruhe.?) Die Oberinspektion über die Arbeiter übte Oberst von Vasold aus, dem die von den einzelnen Ständen ernannten Civilinspektoren, so der baden-durlachische In- spektor Trautwein, unterstellt waren. Unter diesen standen dann die von den Gemeinden gewählten„Obmänner“, in der Regel je einer auf 100 Arbeiter. Diese erhielten täglich „ex Cassa Circuli- 2 Pfund Brod und 12 Kr. Löhnung, während„der Unterthan selbst für die gedingte Arbeiter täglich 24 Kr. bezahlen“ mußte. Eine 16 Punkte umfassende Instruktion gab genauere Vorschriften über die Pflichten und Gebührnisse der Obmänner und der Arbeiter, die Auswahl des Arbeiterpersonals, die Kontrolle bei der Arbeit, die Ablösungen, Verhalten, bei Erkrankungen u. s. w.$)
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1) Stadt und Amt Pforzheim allein gaben vom 17. März 1734„biß zur feindlichen emportirung auf den 4. Maij, 1734“ in 49 Tagen 12888 Mann ab,
2) Unter den Offizieren, die an der Linie tätig waren, nennen die Akten auch den braun- schweigischen Fühnrich F. G. Riecke, dem wir beiliegenden Plan(II) verdanken,
3)$ 2 bestimmte,„daß Tüchtige Männer und wohl erwachsene Leüthe zum Schantzen gestellet alte und gebrechliche Männer, Weiber und Mügdlen, nicht angenommen sondern zurückgewiesen werden“,—$7 lautet:„Wann ein und anderer Schantzer erkranken sollte, wäre er zeithlich nach Hauß zu erlassen, und da er nicht zu Fuß gehen könnte, Ihme ein Paßier Schein mit zugeben, daß man Ihne von Orth bis in seine Heimath, forth führen möchte; zu dem Ende Ihme 1. oder 2, Tagegelder auf den weeg mit zugeben, damit er auch unterwegs subsistiren könte. wan einer aber gar nicht fortkommen könnte; so wäre er in ein zu dem Ende außersehendes Lazareth zu bringen, und Ihme bis zur wieder geneßung von seinen Taggeldtern das nöthige anzuschaffen, bis er entweder wieder arbeithen- oder nach hauß gehen kan.“


