ſchule erhielten, nicht mehr zu leiſten war, zumal wenn man bedenkt, daß der Doppelzweck dieſer An⸗ ſtalten, wie er im§ 17 des Edikts ausgedrückt iſt, den Lehrplan in einer Weiſe beſtimmte, die die Arbeit der Schule weſentlich erſchwerte. Es kam hinzu, daß die alljährlichen Prüfungen, die oft zu bloßen Schauſtellungen ausarteten, einen gründlichen Einblick in den Unterrichtsbetrieb nicht geſtatteten, und ſchließlich auch, daß für die pädagogiſche Ausbil⸗ dung der Pädagogiallehrer wohl nicht die nötige Für⸗ ſorge getroffen war. Um die Erreichung der Lehr⸗ ziele beſſer zu gewährleiſten, wurde die Zahl der wöchentlichen Stunden in den beiden alten Sprachen immer mehr erhöht, und bereits im Schuljahr 1828/29 dem Lateiniſchen 1 Stunde zugeſetzt. Da auch die Ergebniſſe des Griechiſchen bei der ge⸗ ringen ihm zugedachten Stundenzahl von vorn⸗ herein unzulänglich ſein mußten, wurde auch in die⸗ ſer Sprache eine Steigerung in der Weiſe vorge⸗ nommen, daß der Unterricht in der 2. Klaſſe von Oſtern 1828 ab ſchon im Sommer(ſtatt bisher im Winter) mit 2 Wochenſtunden begann. Nachdem im Jahre 1846 mit dem Ausbau der Pädagogien zu Wiesbaden und Hadamar und der Erweiterung des Weilburger Gymnaſiums zu Vollanſtalten mit 9 jäh⸗ rigen Kurſen ein neuer Lehrplan ausgearbeitet wor⸗ den war, näherte ſich die Stundenzahl für die beiden altſprachlichen Fächer immer mehr denjenigen des preußiſchen Lehrplans vom Jahre 1837, bis dieſer bei der Umwandlung der Schule in ein Progymna⸗ ſium mit den durch den allmählichen Uebergang be⸗ dingten Abweichungen eingeführt wurde.
Auf eine bedeutſame Einrichtung im Aufbau des Pädagogiums muß noch hingewieſen werden. Entſprechend dem doppelten Bildungsziele der An⸗ ſtalt befanden ſich unter den Zöglingen ſtets mehrere, die von vornherein nicht die Abſicht hatten, nach Abſolvierung der Anſtalt die obere gelehrte Schule, das Gymnaſium, zu beſuchen, ſondern in einen prak⸗ tiſchen Beruf eintreten wollten. Dieſe Schüler der 1. und 2. Klaſſe wurden von Oſtern 1839 ab von der Teilnahme am Griechiſchen entbunden; ſie muß⸗ ten in den betreffenden Stunden am Unterricht an⸗ derer Klaſſen in Mathematik, Franzöſiſch oder im Zeichnen teilnehmen. Als aber Mitte der 40 er Jahre damit gerechnet werden mußte, daß an dem Pädagogium die Einführung des revidierten Lehr⸗ plans der naſſauiſchen höheren Schulen erfolgen würde, wurden für dieſe Schüler von Oſtern 1846 ab beſondere Lehrſtunden(nach Art des ſpäteren Erſatzunterrichts für das Griechiſche) eingerichtet. Der Jahresbericht von Oſtern 1847 berichtet darüber(S. 22) folgendes:„Da die Fürſorge der hohen Behörden, in Berückſichtigung der vielen Gewerbetreibenden hieſiger Stadt und Umgegend,
ſchon ſeit der Erweiterung der übrigen Ge⸗ lehrtenſchulen des Landes zu vollſtändigen Gymna⸗ ſien, darauf gerichtet war, dem hieſigen Pädago⸗ gium eine ſolche Ausdehnung zu geben, daß es außer ſeiner bisherigen Beſtimmung für künftige Studierende, auch Nichtſtudierenden eine paſſende Ge⸗ legenheit zu einer ihren Verhältniſſen entſprechen⸗ den tüchtigen Schulbildung darbiete: ſo wurde be⸗ reits zu Anfange dieſes Schuljahres von hoher Lan⸗ desregierung die Verfügung erlaſſen, daß die nicht⸗ ſtudierenden Schüler der beiden oberen Klaſſen wäh⸗ rend der dem Griechiſchen gewidmeten Lehrſtunden nicht mehr, wie früher, in anderen Klaſſen beſchäf⸗ tigt, ſondern ganz getrennt von den ſtudierenden, hauptſächlich in Realien unterwieſen werden ſoll⸗ ten. Demgemäß wurden für diejenigen Schüler, welche auf Wunſch ihrer Eltern von dem Erlernen der griechiſchen Sprache dispenſiert waren, wöchent⸗ lich einige beſondere Lehrſtunden angeſetzt, in denen ſie in Mathematik, Phyſik, Handelsgeographie, im Franzöſiſchen und im Zeichnen Unterricht erhielten.“ Doch blieb man nicht auf halbem Wege ſtehen. Nach eingehender fünftägiger Reviſion durch den Regie⸗ rungsrat Seebode im Auguſt 1846 erging unter dem 26. Oktober die Eröffnung der Landesregierung, „daß nach hoher Miniſterial⸗Reſolution vom 20. d. M. ‚„die Organiſation der Gelehrtenſchulen, insbe⸗ ſondere die Verbindung von Realklaſſen mit dem Pädagogium in Dillenburg betreffend“ das Päda⸗ gogium zwar auch fernerhin als Gelehrtenſchule fort⸗ beſtehen, und der Lehrplan derſelben in dieſer Be⸗ deutung dem Lehrplan der vier unteren Klaſſen der Gymnaſien conform erhalten werden ſolle; daß aber mit demſelben Realklaſſen zu verbinden ſeien, und zwar in der Weiſe, daß die nichtſtudierenden Schüler von einem gewiſſen Lebensalter an von der Teilnahme an dem Unterricht in den alten Sprachen entbunden werden, und dafür in beſonderen Stunden einen verſtärkten Unterricht in den neue⸗ ren Sprachen, Mathematik und den Naturwiſſen⸗ ſchaften erhalten“. 1) Da inzwiſchen ab Oſtern 1847 auch für die gelehrte Abteilung des Pädagogiums der revidierte Lehrplan zur Einführung gekommen war, demzufolge das Griechiſche nur noch in der 1. Pädagogialklaſſe²) gelehrt wurde, ſo konnte zu⸗ nächſt der Unterricht in den 3 unteren Klaſſen für Studierende und Nichtſtudierende durchgängig ge⸗ meinſchaftlich bleiben, und es brauchte nur neben der 1. Klaſſe eine Parallelabteilung eingerichtet zu wer⸗ den. Inwieweit die gleiche Einrichtung auch für das Lateiniſche zu treffen ſei, ſollte von den Erfah⸗ rungen abhängen, die man in dieſer Hinſicht bei dem 1845 gegründeten Realgymnaſium in Wies⸗ baden mache.³) Es war ferner, um die neue Einrich⸗ tung wirklich erfolgreich zu machen, eine Fortſetzung
1) Progr. Dillenburg 1847 S. 23.— 2) Dieſe entſprach der Tertia der Vollanſtalten— 3) An dieſer Anſtalt wird von Oſtern 1854 ab der Lateinunterricht nur noch fakultativ erteilt und den prakt. Bedürfniſſen des aufſtrebenden Badeortes durch Verſtärkung des neuſprachl. Unterrichts beſonders Rechnung getragen.(Feſtſchrift des Realgymnaſiums von 1895 S. 14 und 15.)


