und des Sonnenſyſtems zu entwerfen habe, da ſie das Faſſungsvermögen des Kindes auf der Unter⸗ ſtufe überſchreitet, oder wenn er die politiſche von der phyſiſchen Erdkunde trennt und beide doch zuſammengehörige Teile nacheinander behandelt wiſſen will. Darin aber iſt er unſeres Beifalles ſicher, wenn er die Forderung erhebt, daß die Begriffe der phyſiſchen Geographie(wie Berg, Tal, Gebirgszug, Flußgebiet, Produkte)„an dem ſeiner eigenen Beobachtung und Anſchauung unter⸗ worfenen und innerhalb ſeines Horizontes liegenden Teil der Erdoberfläche entwickelt werden müſſen“ oder wenn er die Heranziehung des Zeichnens für die Erdkunde als unerläßlich erklärt.
Auffallend iſt ferner in der Stundenüberſicht die Scheidung in allgemeinen und konfeſſionellen Reli⸗ gionsunterricht. Während der§ 17 des Schul⸗ edikts nur einen von den Pfarrern zu erteilenden Konfeſſionsunterricht vorſah, war in§ 14 des Lehr⸗ planes in einem gewiſſen Gegenſatz hierzu die Anord⸗ nung eines allgemeinen, die Dogmen der einzelnen Bekenntniſſe nicht berührenden gemeinſamen Reli⸗ gionsunterrichtes getroffen worden, der in den Händen der Lehrer an den Anſtalten liegen ſollte. Und wenn der Wortlaut dieſer Anordnung:„das Gefühl für das Höhere und Göttliche muß in dem jugendlichen Gemüt lebhaft aufgeregt und Religion Sache des Herzens werden“, ihren ethi⸗ ſchen Zweck ſtark hervorhebt, ſo waren ander⸗ ſeits auch praktiſche Gründe für dieſe interkon⸗ feſſionelle Unterweiſung beſtimmend, die zu einer innerlichen Verſchmelzung der verſchiedenen Volksteile des neuen Staatsweſens mit Hilfe dieſes Geſinnungs⸗ unterrichtes beitragen ſollte. Daß dieſe praktiſche Erwägung tatſächlich vorlag, macht übrigens eine Stelle der Regierungsverfügung vom 25. Februar 1817 ¹) wahrſcheinlich:„Die im Herzogtum konſtitu⸗ tionell feſtgeſetzte allgemeine Religionsfreiheit macht es notwendig, daß auf dieſe Weiſe jede Gelegen⸗ heit zur Erneuerung veralteter Religionszwiſtig⸗ keiten vermieden, vielleicht allenthalben der Geiſt wechſelſeitiger Duldung erweckt und erhalten werde.“ So iſt auch am hieſigen Pädagogium in den älteren naſſauiſchen Zeiten ſtets von den be⸗ zeichneten zwei Seiten Religionsunterricht erteilt worden. Auch neuerdings wird von einſichts⸗ voller Seite einer ſtärkeren Einſtellung des Religions⸗ unterrichtes nach der allgemein ethiſchen Seite hin das Wort geredet, wenngleich eine Trennung dieſes Unterrichtes in zwei verſchiedene Disziplinen, wie ſie ehedem in Naſſau beſtand, nicht mehr in Frage kommen kann.
3. Die Kunſtübungen.
Der im dritten Abſchnitt des Lehrplanes als „Kunſtübungen“ bezeichnete techniſche Unterricht er⸗
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ſtreckte ſich auf Schönſchreiben, Zeichnen und Geſang. Dem erſteren iſt eine nach unſeren Begriffen erſtaunlich hohe Stundenzahl(10) zu⸗ gewieſen, die umſomehr ins Auge fält, als die allerneueſten Lehrpläne(von 1924) der Pflege der Handſchrift durch beſonderen Unterricht über⸗ haupt keine Rechnung mehr tragen. Es hing das wohl mit der großen Zahl der nach Abſolvierung der Anſtalt ins öffentiche Leben hinaustretenden Schüler zuſammen, denen man für ihre Betätigung in praktiſchen Berufen eine möglichſt große und feſte Handſchrift angewöhnen wollte. Dieſer Ge⸗ ſichtspunkt war wohl auch für den Zeichen⸗ unterricht maßgebend. Doch ſtand dieſes Fach auch im Dienſte der Naturwiſſenſchaften, ſofern es Uebungen im Entwerfen der einzelnen Teile des menſchlichen Kopfes oder Körpers, teilweiſe nach Gipsbüſten(!), ferner„Abzeichnungen landſchaft⸗ licher Gegenſtände“ vorſchrieb. Wie wenig das aller⸗ dings den Anſchauungen einſichtiger Schulmänner der damaligen Zeit über die Methode des Zeichen⸗ unterrichtes entſprach, erhellt aus einer Bemerkung Snells:„Der Lehrer ſuche den äſthetiſchen Sinn an allen Bildungen der Natur zu üben; er mache das Ebenmaß der Teile, ihr Verhältnis zu einander, ihre Uebereinſtimmung mit dem Ganzen bemerklich, was ihm umſo leichter gelingt, je gründlicher der Zeichenunterricht entwickelt wird.“ Daß auch der Geſang weniger eine angenehme geiſtige Aus⸗ ſpannung als ein Bildungsmittel des äſthetiſchen Sinnes durch Melodie und Rhythmus ſein und dazu beitragen ſollte, das Gefühl für das Rhythmiſche und Muſikaliſche der Sprache anzuregen, ²) iſt wohl auch eine mit heutigen Anſchauungen ſich deckende theo⸗ retiſche Anſicht geweſen, die ſchon deshalb nach der praktiſchen Seite damals ſchwer ausgewertet werden konnte, weil deutſcher Unterricht und Geſang nie⸗ mals oder doch nur ſelten in der Hand desſelben Lehrers gelegen haben.
Völlig befremdend iſt ſchließlich, daß von regel⸗ mäßigen turneriſchen Uebungen, wenngleich der Lehrplan von der„Gymnaſtik“ ſagt, daß ſie eine beſondere Berückſichtigung verdiene, Winke zur Erhaltung der Geſundheit der Zöglinge gibt und mit dem Verſprechen ſchließt:„es wird für einen beſonderen Platz für die gymnaſtiſchen Uebungen und womöglich auch für einen ſicheren Badeplatz geſorgt werden“, in den Dillenburger Programmen vor 1844 nirgends die Rede iſt. Erſt von Oſtern 1842 ab hatte ſich der damalige Konrektor Auguſt Spieß ³) des Turnweſens angenommen und zunächſt freiwillige Turnübungen eingerichtet. Dieſe fanden großen Anklang und ſo rege Beteiligung bei den Schülern, daß ſie von Oſtern 1844 ab zu einer lehr⸗ planmäßigen Einrichtung(4 Stunden wöchentlich) wur⸗ den, nachdem inzwiſchen auch ein Turnapparat durch
1) Siehe S. 7 Anm. 3.— 2) Snell a. a. O. S. 14.— 3) Siehe 2. T. A III a 1.
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