ſchen Sprachen für rückſtändig gehalten, und es iſt bezeichnend, wenn wir in der dem vorgenannten Programm von 1821 beigegebenen, ſehr leſenswerten Abhandlung des Wiesbadener Pädagogialrektors Keck„Ueber den Unterricht in der deutſchen Sprache auf den öffentlichen gelehrten Schulen“(S. 29) die Worte finden:„Noch hat wohl nicht die deutſche Sprache ihre Vollendung erreicht.“ Doch es iſt nicht minder bedeutungsvoll für den Geiſt der Zeit, wenn an anderer Stelle derſelben Schrift(S. 4) geſagt wird:„In der Tat, zu keiner Zeit fand die deutſche Sprache vollkommenere Aufnahme als in unſeren Tagen; die Namen der einzelnen Dichter, Geſchichtsſchreiber, Redner, Philoſophen deutſcher Na⸗ tion leben in der dankbaren Erinnerung aller Ge⸗ bildeten; ihre Werke zu beſitzen, iſt eine Ehre, und der Eifer, aus ihnen einen lehrreichen, erhebenden und erheiternden Unterricht zu ſchöpfen, verdient öffentlich anerkannt zu werden,“ oder wenn am Schluß(S. 30) das Urteil abgegeben wird:„Wert iſt und ſey ſtets die deutſche Sprache, daß neben den ge⸗ feierten ſchriftlichen Werken des griechiſchen und römiſchen Altertums gleicher Liebe, Achtung und Nachbildung die Werke gewürdigt werden, welche die deutſche Nation als die vorzüglichſten preiſt und bewundert.“ Aus dieſen und anderen Stellen der für die Kenntnis des geſamten naſſauiſchen Unterrichtsbetriebes ſehr wertvollen pädagogiſchen Abhandlungen könnte man entnehmen, daß der deutſchen Sprache allmählich immer mehr die ge⸗ bührende Stellung, die erſte unter den lebenden Sprachen zu ſein, ¹) zugewieſen worden ſei. Sieht man ſich indeſſen daraufhin die Ueberſichten über die erledigten Unterrichtspenſen an, ſo muß man mit Bedauern feſtſtellen, wie wenig von den in jenen Abhandlungen mit ſchwungvollen Worten ge⸗ gebenen Winken, Anleitungen und Verſprechungen in die Praxis umgeſetzt worden iſt: Der deutſche Unterricht ſcheint ſich entſprechend der in den alten Sprachen vorherrſchenden Methode in engſter An⸗ lehnung an das vorgeſchriebene Lehrbuch, die„kleine theoretiſch⸗praktiſche deutſche Sprachlehre für Schulen und Gymnaſien“ von Theodor Heinſius(6. Aufl. Berlin 1817) überwiegend auf grammatikaliſche Belehrungen, Formenlehre, Satzlehre, Orthographie erſtreckt zu haben, die Unterweiſungen im Leſen und Deklamieren, ſchriftliche und mündliche Stil⸗ und Redeübungen nur in ſehr beſchränktem Maße begleiteten; jedenfalls iſt der Forderung:„vor allem muß das Leſen und Erklären muſtergültiger Schriftner in den höheren Klaſſen fleißig be⸗ trieben werden“ ²) völlig unzureichend Genüge getan worden. Daher nimmt denn auch derjenige, der dieſe Forderung ſtellt, Gelegenheit, die Uebelſtände zu rügen, wenn er in einer Fußnote(S. 15) ſagt:„Vielen Verdienſt um die Grammatik der Mutterſprache er⸗
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wirbt ſich in unſerem Vaterlande Schmitthenner, ³) Prorektor in Dillenburg. Möchten nur die Gramma⸗ tiker mehr den ſokratiſchen Rat befolgen ‚den Gra⸗ zien zu opfern“.“ Wir müſſen aus dieſem vom heutigen Standpunkt wenig ſchmeichelhaften Zuſatz, den Schluß ziehen, daß gerade am Dillenburger Pädagogium die ſchon damals in einſichtigen pä⸗ dagogiſchen Kreiſen anrüchige grammatiſche Me⸗ thode auch im deutſchen Unterricht vorherrſchend war, und die Ueberſichten über die erledigten Unter⸗ richtspenſen können uns leider hierin eines Beſſeren nicht belehren.
Vergleichen wir anderſeits die naſſauiſchen Lehr⸗ pläne mit den gleichzeitigen der preußiſchen höheren Schulen, ſo finden wir, daß jene der Zeitſtrömung, den Realien auf Koſten des Lateiniſchen Spielraum zu geben, am weitgehendſten Rechnung getragen haben. In Naſſau konnte man, da der neue Plan für das einzige Landesgymnaſium in Weilburg ebenfalls vier Jahreskurſe vorſah, in(444=) 8 Studien⸗ jahren die Hochſchulreife erreichen, während in Preußen, wo der Süvernſche Reformplan von 1816 der Unterrichtsverwaltung als Richtſchnur diente, zehn Jahreskurſe für die höheren Schulen angeſetzt waren. Dabei ſtanden in Preußen dem Latein 76, dem Griechiſchen 50 Wochenſtunden zur Verfügung gegenüber 30 4 31= 61 bezw. 8+ 21= 29 in den naſſauiſchen Plänen. Zieht man noch in Betracht, daß die Geſamtzahl der wöchentlichen Stunden bei uns gegenüber den Süvernſchen Plänen erheblich höher war, ſo wird die Tatſache der ſtärkeren Berückſichtigung der realiſtiſchen Unterrichtsfächer an den naſſauiſchen Schulen noch deutlicher. Zweifellos war es ein weiterer Schritt in dieſer Richtung, wenn von Oſtern 1828 ab mit dem Franzöſiſchen ſtatt in der 3. bereits in der 4. Klaſſe begonnen wurde, wodurch allerdings der Anfänger in zwei fremden Sprachen gleichzeitig eingeführt wurde. Bei der Wertſchätzung, die den alten Sprachen bei alledem auch in Naſſau blieb,— es war ihnen nach§ 18 des Schuledikts die Hälfte aller Unter⸗ richtsſtunden zugeteilt— muß auf ihren Unter⸗ richtsbetrieb etwas näher eingegangen werden. Unter dem 30. Auguſt 1817 war eine von dem Ober⸗ ſchulrat Schellenberg entworfene Anleitung über die„Auswahl der zu leſenden alten Klaſſiker und die Methode bei ihrem Vortrage“ den einzelnen Anſtalten zugeſtellt worden, die nach einem Hinweis auf die Bedeutung der klaſſiſchen Bildung für die Erziehung der Jugend Vorſchriften über den Unter⸗ richt in der Grammatik, über den Umfang und die Reihenfolge der zu leſenden Schriftſteller, über Pri⸗ vatlektüre uſw. enthielt. Wenn auch darin ſtark betont wurde, daß das Erlernen der alten Sprachen nicht Zweckan ſich, ſondern nur Mittel ſei, die Geiſtes⸗ werke der klaſſiſchen Völker zu verſtehen und„an
1) Muth: Ueber Unterricht und Erziehung in öffentlichen Bildungsanſtalten(S. 13), Progr. Wiesbaden 1827.— 2) Muth a. a. O. S. 14.—
3) ſiehe 2. T. All b 2.


