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von 15 Kreuzern von jedem ſeinen Unterricht benutzenden Schüler einſtweil begnügen— hiernächſt aber den Gehalt der Rector Wenck'ſchen Wittib aus der Pädagogialkaſſe, nach deſſen Heimfall, zu beziehen habe.“ Nota des Rector J. H. Wenck: Dieſer Tanzmeiſter hat hernach, weil er ſich hier nicht nähren konnte, ſeine Stelle von ſelbſt verlaſſen; denn da er ſich als Paedagog-Tanzmeiſter anſah, ſo müßten ihm nun, wie er glaubte, die Lehrer auch Lehrlinge ſchaffen, wozu ſich doch niemand zwingen läßt. Ueberhaupt dienen dergleichen Maitres gar häufig an Schulen zu nichts anders, als den Lehrern, beſonders dem Di⸗ rector, groſe Laſt zu machen.
Der Unterricht im Freihandzeichnen war längere Zeit in den Händen des Galleriedirectors und namhaften Kupferſtechers Hubert Müller; ihm folgten Hofkupferſtecher Ernſt Rauch und nach dieſem Hofkupferſtecher Karl Rauch.
Das techniſche Zeichnen wurde gelehrt von Geh. Oberbaurath Lerch, nachmals von Geh. Ober⸗ baurath Müller.
Die meiſten Lehrer hatten ihre Wohnungen entweder im Hauptgebäude des Paedagogs, oder in daranſtoßenden Häuſern, manche wohnten in Miethe in der Stadt. Begreiflicher Weiſe gab dieſes enge Zuſammenwohnen mehrerer Familien oft Anlaß zu Streit und Zänkereien.
1715 zanken ſich Rector Arnoldi und Cantor Agricola wegen der Benutzung des Trockenbodens. Arnoldi:„Würde ſich der Cantor Agricola mehr um ſein Amt als der Frauen Waſchgeſchäft bekümmern, ſo würde er nicht praetendiren, daß man hoher Herrſchaft Bedienten den Waſchboden, ſeiner etwa habenden Kinder Schürtz und Windelwaſche halben, verſagen ſollte“. Agricola:„Der Rector habe ſeiner, des A. Frau, den Schlüſſel zum Boden verweigert, worauf ſie die Wäſche in der Stille theils in der Wohnſtube, theils in ſeinem museo und ohnentbehrlichen Kammern getrocknet. Dies gereiche aber zu größeſtem Despect Serenissimi, welche mit höchſter Hand die deßfalls ergangene gnädigſte Verordnung unterſchrieben ꝛc.“
Zu den beſtändigen Beſchwerden über die Baufälligkeit des Gebäudes kamen noch andre Klagen.
1709 klagt der Rector Arnoldi über das in den Keller eingedrungene Waſſer des Stadtgrabens, der Cantor Agricola, daß die Lagerbalken im Keller dermaßen verfault ſeien, daß kein Faß mehr darauf gebracht werden könne und daß ihm vieles Bier bei dem 2mal eingetretenen großen Waſſer in's Waſſer gelaufen ſei. Ein andermal war wieder großes Waſſer im Keller, deſſen Ausſchöpfung 7 fl. koſtete. Um die Oeconomie beſſer betreiben zu können, ſuppliciren Rector und Collegen um die Erbauung von Kuh⸗ und Schweinſtällen.
1790 wurde die im oberſten Stockwerke des Paedagogs befindliche Subrectoratswohnung zu Lehr⸗ zimmern eingerichtet und dem Subrector Sartorius eine jährliche Miethsentſchädigung von 100 fl. gewährt.
Noch im Jahre 1832 hatten Director, Prorector und Subrector ihre Wohnungen theils im Schulgebäude, theils in zwei dazu gehörigen Häuſern. Gegenwärtig hat nur der Director eine Amts⸗ wohnung im Gymnaſialgebäude.
Mit der Inſtallation der Lehrer war eine ziemlich koſtſpielige Bewirthung verbunden. Bei der Inſtallation des neuen Prorectors Wenck, des Conrectors Feuerbach und Collaborators Vietor 1746 wurde nach dem Bericht des Collectors Dünch verbraucht:„4 Maaß Wein ſind vom Hof darzu gegeben worden, 16 Maaß von der Collectorey bezahlt(dann weilen die Stadt nichts darzu hat geben wollen) die Maas à 22 alb. An Milch Brodt iſt verzehrt worden 1 fl. 15 alb. Weilen aber das verordnete Quantum für zugegen warendte ohngefehr 36 Perſohnen nicht hinlänglich geweſen, ſo offerirten die 3 neue Praeceptores von ſich ſelbſt den Wein, was noch weiter über das quantum iſt gehohlt worden, vor ſich zu bezahlen, wie auch geſchehen iſt und haben dieſelben weitere 9 Maaß bezahlt. Summa 29 Maaß für 36 Perſonen.
Das Pädagog⸗Glöcklein wurde geläutet bei Fürſtlichen Leichen, bei Abſterben eines Praeceptoris Paedagogii, ingleichen wo jemand im Paedagog ſtirbt.
Was die Gehaltsverhältniſſe betrifft, ſo hatte der Beſoldungsvorſchlag von 1626 beſtimmt: 1) dem inferiori oder quartae classis praeceptori Gehalt an Geld 100 fl., 10 Malter Korn, 3 M. Gerſte, 1 Ohm Wein, 4 maſtfreie Schweine, freie Wohnung, freies Holz. 2) dem tertiae classis praeceptori: an Geld
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