Aufsatz 
Geschichte des Großherzoglichen Gymnasiums zu Darmstadt : Festschrift zur Feier des 250jährigen Jubiläums dieser Schule am 23. und 24. April 1879 / Von Wilhelm Uhrig
Entstehung
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und Gebet, und der Ableſung eines kurtzen Stückes der Sittenbücher heil. Schrift beywohnen. Dann auf dieſe Art iſt der Geſang vollſtändig: Es geſchehen da keine Stöhrungen durch das verſchiedene eintreten der Ankommenden: Es werden allerley ſonſt vorkommende Anſtöße und Unziemlichkeiten vermieden, und die Andacht im Beyſeyn zweyer Lehrer unterhalten. Die ſpät kommende können annebſt von dem Lehrer, der nur 2 Claſſen zuſammen hat, ſo viel leichter bemerkt und zu gebührender Straffe gezogen werden. Zu ſo beſſerer Handhabung der Schul Zucht ſoll auch jeden Donnerſtag nach dem Land Bettag von 9 10 Uhr, da die Schüler ohnehin frey ſind, denſelben von den Praeceptoribus in der Ordnung, und bey ihrer aller Gegenwart, eine erbauliche Rede zur Beſſerung der Sitten gehalten werden. Dabey könnten die etwa obwaltende Mängel bemerket und abgethan werden, und ſo etwas von höheren Orten bey der Jugend zu erinnern beſchloſſen würde, am füglichſten und mit ſoviel mehreren Anſehen und Nachdruck be⸗ kannt gemacht werden. Hier werden anbey anderer gute Sitten Bücher angeprieſen und erläutert, die öffentliche Geſetze zuweilen verleſen, auch Gebrauch von demjenigen nützlichen und guten gemacht, was bisher in einem alle 4 Wochen unter dem Vorſitz eines Hochwürdigen Scholarchen, in Beyſeyn der geſammten Schul Collegen gehaltenen Löbl. Schul Convent abgeredet und beſchloſſen, oder daraus an das Fürſtl. Con⸗ ſiſtorium gebracht worden.

Auffallend kurz wird die Schulzucht in denErneuten Statuten behandelt.Man glaubt den Lehrern die nöthigen Regeln der Klugheit, Moderation, und väterlichen Liebe zu ihren Schülern nicht erſt vorſchreiben zu müſſen, ſondern erwartet vielmehr zum voraus, daß ſie dieſelben von ſelbſt verſtehen und nach ihrer beſten Einſicht ausüben werden. Sind alle gütlichen Ermahnungen und gewöhnliche Strafen erſchöpft, ſo ſoll einem Schüler, bei dem keine andre Hoffnung und kein Mittel zur Beſſerung vorauszuſehen iſt, der Klaſſenunterricht aufgekündigt und den Eltern zur weiteren Verſorgung desſelben gütliche Nachricht und Rath ertheilt werden. Die Carcerſtrafe bleibt nur ſehr vorzüglichen Unarten bei vergeblich verſuchten anderweitigen Mitteln vorbehalten, und ſoll kein Lehrer dieſelbe ohne Vorwiſſen und Genehmigung des Directors aufzulegen befugt ſein.

In der neueren Zeit wurden mehrfach Schulgeſetze erlaſſen, z. B. 1838, 1844 und öfter, die mit geringen Abänderungen den heute noch geltenden Beſtimmungen entſprechen.

IX. Lehrer.

Die Lehrer des Paedagogiums waren wie die Rectoren bis in die neuere Zeit Theologen*), und

*) Von der ängſtlichen Sorge für die Bewahrung des reinen lutheriſchen Glaubens zeugt der Religions⸗Revers, den Rector und Lehrer unterzeichnen mußten. Der Revers, den Conrector Wormbßer ausſtellte, lautet folgendermaßen: Ich Endes⸗Unterſchriebener bekenne hiermit wiſſentlich und wohlbedächtlich, Als der Durchleüchtig hochgeborene Fürſt und Herr, Herr Georg Landgraf zue Heſſen, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda ꝛc. Mein gnediger Fürſt und Herr, mir gnedige andeütung thun laſſen, daß Seine Fürſtl. Gn. mich zum Schueldienſt anhero gen Darmbſtatt genedig auf⸗ und anzunehmen geneiget und willig ſeyen, ſo fern Sein F. G. ich vorhin, der religion halber genugſamb ſichern würde, damit ſich dieſelbe ietzt und künftig vor denen daher beſorgenden beſchwehrnußen deſto baß assecurirt und gewahrt wiſſen möchten. Das ich darauf in wahrer Gottesfurcht erwogen, das welche in religionsſachen mit dem munde ein anders als in ihrem hertzen billigen und bekennen, dieſelbe den ewigen Gott verſpotten, und ihre weltliche Obrigkeit hienieden auf erden, mit gefärbten worten betriegen und umbführen, und dasſelbe hiernechſt mit ihrer Seelen teuer und allzu teuer werden bezahlen müſſen, Dem allem nach habe zu rechter gewiſſer bekanndtnus meiner religion, ich auf hochgedachtes meines genedigen Fürſten und Herrn, als in ſonderheit beſchehene genedige befragung, durchaus kein bedenkhens gehabt, mich zu erklähren was meine religion ſeye. Bezeuge hierauf durch ausfertigung, auch in und mit kraft dieſer gegenwertigen ſchrift, mit an⸗ ruffung der heyligen hochgebenedeyeten dreyfaltigkeit, bei verluſt meiner ſeelen ſeeligkeit, an eines geſchworenen leiblichen ayds ſtatt, das in meinem hertzen, in meinen ſinnen, und in meinen gedankhen, die ungeenderte Augsburgiſche Confeſſion, wie dieſelbe in Anno 1530 weyland Kayſer Carls dem fünften hochlöblichſter gedächtnus, von etlichen protestirenden Chur⸗ Fürſten und Ständen, und benantlich von weyland Herrn Landgraf Philippſen dem eltern hochſeeligen übergeben worden, auch der Apologia, wie ingleichen auch Concordia Wittenbergensis de anno 1536, Schmalkaldiſche articul anno 1537 und