Aufsatz 
Geschichte des Großherzoglichen Gymnasiums zu Darmstadt : Festschrift zur Feier des 250jährigen Jubiläums dieser Schule am 23. und 24. April 1879 / Von Wilhelm Uhrig
Entstehung
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pruritu petulantis linguae maledicendi et deferendi hervorleuchte, mit Vergeß ihrer dem Paedagogio ſchuldigen Subordination.

1720 wird der damalige Studiosus Lezius zur 3. Stelle an der Stadtſchule vocirt und von Superintendent Gebhard, in Gegenwart des älteſten Stadtpfarrers, Rectoris und älteſten Bürgermeiſters inſtallirt. Zur ehemaligen Inſtallirung des 2. Stadt⸗Praeceptoris iſt der Bürgermeiſter nicht invitirt worden.(Matrikel des Gymnaſiums.)

1720 iſt bei der Beerdigung des älteſten Stattpräceptors Lindenlaub das ganze Paedagogium mit zur Leiche gegangen; es erging damals die Verordnung, daß das Pädagogium nur mit dem erſten, nicht aber mit dem 2. und 3. Stattpräceptor zur Leiche gehen ſollte.*)

1721 haben die Rathsherrn denen Stattpräceptoribus den Vorgang beim h. Abendmahl nicht ver⸗ ſtatten wollen, ſich beziehende auf den vorigen Präceptor Lindenlaub, ſo denen Rathsherrn die rechte Hand gelaſſen. Nichts deſtoweniger iſt 1721 des älteſten Statt⸗Praeceptoris Engaus Tochter von dem Herrn Superintendenten über des Rathsherrn Wenck Tochter bey der Confirmation collocirt worden.

1742 wird die weit beſſere Vorbildung der Schüler der Stadtſchule bei ihrem Eintritt in das Paedagogium, gegenüber den Zöglingen der Privatſchulen anerkannt.

1823 erſcheinen noch Beſoldungen an 2 Stadtſchullehrer mit je 50 fl. im Budget des Gymnaſiums. Ueberhaupt wurden damals die hieſigen Stadtſchulbeſoldungen,ob ſie gleich nur eigentliche Sache der Stadtgemeinde ſind, größeren Theils, wenn man das Schulgeld abzieht, aus Staats⸗ und geiſtlichen Fonds beſtritten.**)(Bericht des Kirchen⸗ und Schulraths an das Miniſterium.)

Aus den aufgeführten Actenſtücken dürfte wohl zweifellos hervorgehen:

1) Die Stadtſchule war eine Landesfürſtliche Stiftung und ausſchließlich von den Fürſten dotirt (die geringfügige, widerwillig gegebene Holzberechtigung fällt kaum ins Gewicht; Fruchtbeſoldung hatte die Stadt gleichfalls nicht zu vergeben, da ſie nach der Erklärung des Bürgermeiſters und Raths keine der⸗ artigen Einnahmen beſaß).

2) Die Schule war eine Freiſchule; ein Schulgeld wurde nicht entrichtet.

3) Sie blieb auch nach der Trennung von dem Pädagogium nichts deſtoweniger in einer gewiſſen Verbindung mit demſelben; dem erſten Präceptor wurden die Ehren eines Lehrers des Paedagogs er⸗ wieſen. Die Einweiſung des zweiten Präceptors fand ohne Mitwirkung des Bürgermeiſters ſtatt. Selbſt für einen nothwendig gewordenen dritten Präceptor weigert ſich der Rath, die Mittel zu beſchaffen, hatte alſo auch ſicherlich keine Einwirkung auf die Ernennung desſelben.

Als Beitrag der Stadt zu den Koſten des Gymnaſiums erſcheint noch in neuerer Zeit eine unbe⸗ deutende Summe, deren Urſprung wohl auf kleineren, hier und da gemachten Verwilligungen beruht, wie z. B. 1820 zu der Beſolduug des Prorectors Sartorius 3 Klafter Holz von der Stadt, veranſchlagt zu 29 fl. 4 kr., gehörten. Auch wurde bei den Prüfungen für Zehrung und Wein 20 fl. von der Stadt gegeben.

II. Gründung des Paedagogiums.

Landgraf Ludwig V. hatte in ſeinem Teſtamente, datirt zu Lichtenberg am 6. Oct. 1625, Folgendes beſtimmt:Zu Darmbſtatt ſoll Unſer Sohn der künftige Landes Regent(wo fern wir es bey Unſerm

*) Bei der Beerdigung des 1. Stadtpräceptors wurde auch, wie bei Beſtattung der Paedagoglehrer, das Schulglöcklein geläutet(Matrikel des Gymnaſiums). **) Ein Praeceptor an der Stattſchul hatte 1706

ld 50 fl. an Geld 10 4. von einer Leiche 15 alb. Gerſte 2 M. ſonſt weiter kein Schnlgeld oder nichts.

Der Stadtſchulmeiſter, der fürm pulte ſingt, wird von dem Fisco des Fürſtl. Paedagogii beſoldet, da derſelbe doch zumal niemals in das corpus des Paedagogii gehöret hat und auch noch nicht gehöret.