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gründet auf das verſchiedene Verhältniß zwiſchen den Erregungen oder Reizen zu den erregten Urvermögen(hinſichtlich deren Annahme er von Herbart abweicht, welcher die Seele urſprünglich ohne alle Vermögen denkt), ſo daß wir alſo jene nicht Vermögen, ſondern Formen nennen ſollten, deren jede aus jedem Urvermögen hervorgehen kann. Nach Beneke tritt die Form des Vorſtellens ein, ſoweit Vermögen und Reize einander vollkommen durchdrungen haben, die letztern angeeignet ſind von den erſtern. Die Form des Aufſtrebens oder Begehrens tritt ein, ſo weit die Reize wieder entſchwunden, die Vermögen wieder frei oder unerfüllt gelaſſen ſind. Endlich haben wir in jedem Augenblicke unſeres wachen Seelenlebens ein mehr oder minder merkbares unmittelbares Bewußtſein von den Verſchiedenheiten in der Bildung der nebeneinan⸗ der gegebenen bewußten Entwickelungen oder von ihrem Abſtande von einander. Durch dieſes unmittelbare Bewußtſein wird die Grundform des Fühlens begründet. Dieſes zur Erklärung für diejenigen Stellen, wo von Gefühlen und Begehrungen die Rede ſein wird, welche nicht als Anlagen für die Wiſſenſchaften, wohl aber als Zeichen derſelben in Betracht kommen werden.
Diejenigen Kräfte oder Anlagen, welche wir zu unterſuchen haben, treten in der Form der Vorſtellung auf(wir wollen, um nicht ſchwierig in Worten zu ſein, die Ausdrücke„Vorſtellungs⸗ oder Er⸗ kenntnißvermögen“ beibehalten); denn Vorſtellungen ſind es ja, welche allem Wiſſen zu Grunde liegen. Das Vorſtellungs⸗ oder Erkenntniß⸗ vermögen kann ſich nun nach der zuerſt angegebenen Unterſcheidung als Receptivität und als Spondanäität kund geben, und wir könnten es
gewiſſes Ungenügen und Aufſtreben, eine Empfindung von unluſt. 2) Der Reiz iſt gerade angemeſſen zur Ausfüllung des Vermögens; das Verhältniß der gewöhnlichen deutlichen Wahrnehmung. 3) Der Reiz iſt in ausgezeich⸗ neter Fülle oder überfließend gegeben für das Vermögen, ohne jedoch ein über⸗ mäßiger, ein Ueberreiz zu ſein. Hierdurch werden Luſtempfindungen begründet. 4) Der Reiz iſt allmälig zum Uebermaße angewachſen; das Grundverhältniß des Ueberdruſſes. 5) Der Reiz tritt auf einmal als ein übermäßiger ein; die eigentliche Ueberreizung oder das Grundverhältniß des Schmerzes.“ Weiter ausgeführt findet ſich dieſes in der Erziehungs⸗ und unterrichtslehre. Band I. Seite 16 ff.


