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der beiden andern abhängt. Der Zweck der Erziehung kann nicht ohne das Weſen des Menſchen erkannt werden, weil dieſer zu nichts ande⸗ rem kann gebildet werden ſollen, als zu dem, was er ſeinem Weſen nach iſt. Eben ſo wenig kann ohne Beantwortung der beiden erſten Fragen über die Mittel entſchieden werden, indem dieſe bei allem Bil⸗ den ſich nach dem gegebenen Stoff und Zweck richten.— Gegenſtand der Erziehung iſt nun der Menſch(und zwar der bildungsfähige, alſo namentlich der Menſch in der Jugend oder der Zeit, in welcher ſich die Kräfte noch vorzugsweiſe zu entwickeln pflegen) oder genau geſagt: das was ſich im Menſchen entwickelt, d. h. ſeine Kräfte.— Kraft iſt das, was einer Bewegung(einem Werden, einer Veränderung, einer Bildung) zu Grunde liegt.
Anlagen heißen die Kräfte, in ſo fern dieſe zur Ent⸗ wickelung oder Bildung von Innen heraus beſtimmt ſind*); alſo auch die Kräfte, in ſo fern ſie als Gegenſtand der Erziehung aufgefaßt werden. Alle Kräfte des Menſchen ſind Anlagen, indem ſie ſich entwickeln und durch Erziehung auf ſie ein⸗ gewirkt werden kann.
*) unter Lage wird verſtanden: 1) das Liegen, 2) das Liegende oder auch das Gelegte.— Die Präpoſition„an“ drückt 1) die örtliche Nähe 2) die Richtung auf einen Ort oder Zweck aus. Anlage kann demnach ſein 1) das Liegen bei etwas 2) das Liegen zu etwas. Es wird aber hauptſächlich gebraucht in der Bedeutung des Liegenden oder Gelegten 1) bei, oder 2) zu etwas, insbeſon⸗ dere des Gelegten zu dem Zwecke, daß Anderes darauf gelegt werde.— Dieſe Bedeutung würde ungefähr dieſelbe ſein, wenn wir das Wort erſt aus dem zuſammengeſetzten„Anlegen“ entſtanden dächten). So iſt z. B. Geldanlage Geld, welches gelegt wird zu dem Zwecke, daß mehr Geld darauf gelegt wer⸗ de, daß es ſich vermehre; eben ſo geiſtige Anlage: Geiſt, inſofern er ſich zu vermehren oder zu entwickeln beſtimmt iſt.— Früher verſtand man unter Ane⸗ lege die Auflage oder Steuer, während das, was man jetzt Anlage nennt, althd. Anabeut hieß.
Es erhellt aus dem Obigen die Verwandtſchaft der Begriffe: Kräfte, An⸗ lagen, Vermögen, Fahigkeiten, und in wiefern dieſe Wörter miteinander ver⸗ tauſcht werden dürfen. Vermögen kann man nämlich die Kräfte nennen, in ſofern durch ſie gewiſſe Entwickelungen möglich werden, unter Fähigkeiten ver⸗ ſteht man gewöhnlich nur die Kräfte des Erkenntnißvermögens. Indeſſen iſt der Sprachgebrauch hier ſehr unbeſtimmt.


