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Sieh', Auge, nicht die Hand! Doch laß geſchehn,
Was, wenns geſchieht, das Auge ſcheut zu ſehn!(Act I. Sec. 4.) muß jeder Zweifel darüber ſchwinden, daß Macbeth's ſittliche Natur in dem Conflicte mit ſeinem übermäßigen Ehrgeize bereits unterlegen iſt, ehe noch ſeine Gattin auf ihn einwirken konnte. Daher wird es dieſer auch bei weitem leichter, ihren Gemahl zur entſcheidenden That zu bewegen, als der Gräfin Terzky Wallenſtein gegenüber. Alle Bitten der wallenſteinſchen Generale ſind erfolglos geblieben, bis die Gräfin endlich das Wort ergreift. Doch auch ihr gelingt nicht ſogleich der erſte Angriff auf Wallenſtein's Gemüth. Sie muß zu einer beſonderen,
noch nicht erfolgten Darſtellung der Sachlage ſchreiten, deren Reſultat die Worte ſind:
Geſtehe denn, daß zwiſchen dir und ihm(dem Kaiſer) Die Rede nicht kann ſein von Pflicht und Recht, Nur von der Macht und der Gelegenheit!
„Von dieſer Seite ſah' ich's nie“ ſagt Wallenſtein, noch immer zaudernd; Macbeth aber erwidert gleichſam entſchloſſen„Wir wollen weiter ſehen“, als ſein Weib jenen„ſchwarzen, tiefen Wünſchen“ einen Ausdruck giebt und die That offen nennt:
„Die allen(unſern) künft'’gen Tag' und Nächten Soll unbeſchränktes Herrenthum erfechten.“
Und als die ſittlichen Bedenken noch einmal wiederkehren, bedarf es nur eines Zweifels an Macbeth's Mannhaftigkeit, um ihn zum Morde zu beſtimmen. Er ſelbſt will jetzt das Aeußerſte wagen und vor den Folgen nicht zurückbeben. Am Ende des erſten Actes ſagt er: „Ich bin gefaßt und ſpanne G Jeglich Organ zur fürchterlichen That. Fort, und die Welt gehöhnt mit ſchönſtem Schein: Falſch muß der Blick für falſche Seelen ſein. Wie gauz anders lautet in Wallenſtein's Tod das Ende des erſten Actes, wo der Held ſeinem Schwanken ebenfalls ein Ziel ſetzt: „Er(der Kaiſer) kann mir nicht mehr trau'n— ſo kann ich auch Nicht mehr zurück. Geſchehe denn, was muß. Recht ſtets behält das Schickſal, denn das Herz In uns iſt ſein gebieteriſcher Vollzieher. (zur Gräfin) Frohlocke nicht! Denn eiferſuchtig ſind des Schickſals Mächte.


