Aufsatz 
Über die "Erziehung zur Freiheit"
Entstehung
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Dittes: ¹)Die Reformation des 16. Jahrhunderts war auch eine Reformation der Schule, ja der geſamten Erziehung. Denn der neue Geiſt durch⸗ drang alle Lebensgebiete, und die Träger desſelben erkannten in einer planmäßigen Jugendbildung die unentbehrliche Grundlage der Wiedergeburt des Volkes. Das Kirchentum des Mittelalters machte den Menſchen unmündig, paſſiv und geiſtig tot. Es ſetzte die abſolute Autorität an die Stelle der freien Selbſtbeſtimmung, den blinden Glauben an die Stelle der perſönlichen Überzeugung, das äußere mechaniſche Werk an die Stelle des Gedankens, der Geſinnung und des bewußten Handelns; mit Einem Wort: die römiſche Hierarchie unterdrückte den Geiſt des Chriſtentums und den Grundcharakter der germaniſchen Nation. Beide wieder zur Geltung gebracht zu haben, iſt das Verdienſt der Refor⸗ mation. Zwar wird nicht ein gläubiger, pro⸗ teſtantiſcher Pädagoge die Ausführung des genannten Buches oder ſeines Verfaſſers ohne weiteres unter⸗ ſchreiben, daß aber unſere Theſen ſtarke Anklänge daran enthalten, liegt auf der Hand.Gewiß kann Luther das Verdienſt nicht abgeſprochen werden, daß er das Amt und die Wirkſamkeit eines Jugend⸗ lehrers wahrhaft ſchätzte und aus religiöſem Geſichtspunkt betrachtet wiſſen wollte.²) Im Jahre 1524 wandte er ſich in einer Schriftan die Ratsherren aller Städte Deutſchlands, daß ſie chriſtliche Schulen aufrichten und halten ſollten. Die Aufforderung ging aus der überzeugung her⸗ vor, daß die neugegründete Kirche kaum die geiſtigen und materiellen Mittel beſitze, um ſelbſt Schulen zu gründen und zu unterhalten. Deshalb wurde die Schule emancipiert und dem weltlichen Re⸗ giment übergeben. Ebenſo nahe lag die Conſequenz, daß diejenigen, welche die Schulen gegründet und unterhielten, auch die Aufſicht über dieſelben bean⸗ ſpruchten, und ſomit iſt allerdings ſeit der Refor⸗ mation die Schule Staatsſchule geworden.

In einer andern Schrift v. J. 1531 ſpricht Luther der weltlichen Obrigkeit das Recht zu, die

¹) Schule der Pädagogik. Leipzig 1876, pag. 872. 2) L. Kellner, Erziehungsgeſchichte in Skizzen und Bildern. I. Bud. pag. 232.

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Kinder zur Schule anzuhalten, ja er hält das weltliche Regiment für ſchuldig, die Unterthanen zu zwingen, daß ſie die Kinder in die Schule ſchicken. Das Studium der alten Sprachen betont Luther beſonders wegen des Verſtändniſſes der hl. Schrift.Die Sprachen ſind die Scheide, darin das Wort Gottes, dieſes Meſſer des Geiſtes ſteckt; ſie ſind der Schrein, darin man dieſes Kleinod trägt. Luther wollte der Schule ihren religiöſen Charakter erhalten wiſſen, die Schulen ſollten Pflanzſtätten chriſtlicher, alles Wiſſen über⸗ wiegender Geſinnung bleiben. Allein hierin hat der Reformator nichts Anderes betont, als was ſich auch in derKirche des Mittelalters fand. Und Luther müßte nicht ein Mann von großem Geiſte geweſen ſein, er müßte die Bedürfniſſe des Volkes ſchlecht gekannt haben, wenn er die Wichtigkeit der Erziehung und die Bedeutung der Schule hätte unterſchätzen ſollen. Gräfe ſpricht hierüber folgendes Urteil aus!¹):Das eigentliche Volksſchulweſen konnte erſt damals begründet werden, nachdem durch günſtigere Verhältniſſe es möglich gemacht war, für die unteren Klaſſen einen entſprechenden Schulunter⸗ richt zu beſchaffen. Luther's übertreibende Schil⸗ derungen erſcheinen um ſo mehr ungerecht, als er mit den übrigen Reformatoren ſelbſt für die Schule nicht ſo viel that, als man hätte erwarten können. Wie ernſt auch außerhalb der Reformation die Sache des Jugendunterrichtes betrachtet und be⸗ handelt wurde, dafür wollen wir nur anführen, was das Provincialconcil von Trier vom Jahr 1549 verfügte: Im Capitelde scholis heißt es:Darauf muß eine große und vorzügliche Sorgfalt verwendet werden, daß die Jugend unſrer Stadt, unſrer Diöceſe und der Provinz Trier von der erſten Blüte des Alters an ebenſo nach den Lehren der chriſtlichen Frömmigkeit und in unver⸗ dorbenen Sitten erzogen, als in den unverderbten Anfangsgründen der Viſſenſchaft gehörig unter⸗ richtet werden. Wir befehlen daher, daß nach der alten Väter Beſchlüſſen alle Collegien Schulen er⸗ richten oder die beſtehenden unterhalten

1) Die deutſche Volksſchule II. 168.