essentia hominis. So Luther in Genes. cap. III.), ſo daß Adam ohne jede übernatürliche Stütze Gott wahrhaft erkannte, an ihn glaubte, ihn vollkommen liebte und heilig war, während die katholiſchen Theologen genau unterſchieden zwiſchen der religiös⸗ ſittlichen Anlage des Menſchen und deren Be⸗ thätigung. In dem erſteren ſahen ſie das„Bild Gottes,“ in dem letzteren die„Gottähnlichkeit.“ Durch die Erbſünde wurde in dem Menſchen nach der lutheriſchen Lehre jene urſprüngliche(natürliche) religiöſe Anlage derart vernichtet, daß„die Menſchen, nach dem Falle Adams, ohne Furcht Gottes und ohne Vertrauen auf Gott geboren würden.“ Die „Concordienformel“ bemerkt, daß der gefallene Menſch nichts auf die göttlichen und geiſtlichen Dinge Bezügliches denken, glauben und wollen könne, daß er für alles Gute völlig erſtorben ſei und kein Fünkchen geiſtlicher Kräfte mehr beſitze.„Geiſtliche Kräfte“ iſt aber nach dem Zu— ſammenhang gleichbedeutend mit„Kräfte des freien Willens.“ Daß dieſe Auslegung die richtige iſt, geht hervor aus Plank„BGeſchichte des proteſt. Lehrbegriffs“:„Luther nahm die Behauptung, daß der Menſch keinen Willen mehr für das Gute habe, in einer Ausdehnung, nach welcher zugleich daraus folgte, daß der durch die Erbſünde verdorbene Menſch gar keine Willenskraft mehr habe.“ Soviel werden wir einſehen, daß die Refor⸗ matoren des 16. Jahrhunderts durch die den Dog⸗ matikern des Mittelalters entgegengeſetzten Lehren nicht in der Lage waren„die ſittlichen Kräfte des Chriſtenthums zu entbinden.“ Dieſes wird noch deutlicher, wenn wir erwägen, inwieweit die neue Lehre den Glauben mehr als eine„perſönliche, innerlich an das Wort Gottes bindende und dadurch allein ſittlich befreiende That des religiöſen Ge⸗ wiſſens“ darthun konnte, als dieſes in der katho⸗ liſchen Lehre der Fall iſt. Die Auffaſſung des Glaubens als einer ſittlichen Tugend iſt nicht lutheriſch, nicht proteſtantiſch, ſondern einfach chriſt⸗ lich und darum katholiſch. Der Glaube kann hier nur ſein die freiwillige Annahme einer als von Gott geoffenbart erkannten Wahrheit. Nur inſoweit
iſt der Glaube eine„That des religiöſen Gewiſſens“. Nach der Auffaſſung der Reformatoren aber iſt der Glaube etwas ganz Anderes. Der rechtfertigende Glaube im proteſtantiſchen Sinne iſt ſo zu be⸗ ſchreiben: Der Menſch glaubt, wenn er vertraut, daß er von Gott zu Gnaden angenommen ſei, und um Chriſti willen, der durch ſeinen Tod für unſre Sünden Genugthuung geleiſtet hat, Vergebung der⸗ ſelben erhalte.) Melanchton drückt ſich noch be⸗ zeichnender aus, wenn er ſagt, der Glaube ſei die unbedingte Hingabe an die göttliche Barmherzigkeit ohne Rückſicht auf gute oder böſe Werke. 2) Inwie⸗ weit nun nach der proteſtantiſchen Lehre der Glaube rechtfertige, geht negativ hervor aus der Be⸗ hauptung, es ſei nicht etwa die mit dem Glauben verbundene Liebe, oder der Glaube, wie er ſich in Werken thätig erweiſe, was ihm jene Kraft verleihe, poſitiv durch die Beſtimmung, daß der Glaube das Werkzeug und das Mittel ſei, welches die Gnade (Barmherzigkeit) Gottes und das verheißene Ver⸗ dienſt Chriſti ergreife.
Als im Jahre 1541 ſich Abgeordnete der Katholiken und Lutheraner zu Regensburg ver⸗ ſammelten, um, wo möglich, eine Ausſöhnung der Parteien zu bewirken, vereinigte man ſich in dem Artikel vom Glauben folgendermaßen:„Es iſt alſo eine feſte und geſunde Lehre, daß der ſündige Menſch durch den lebendigen und thätigen Glauben gerecht⸗ fertigt werde; denn durch ihn ſind wir wegen Chriſtus Gott angenehm und wohlgefällig.“ Luther ſprach ſein verwerfendes Urteil über dieſen Punkt mit den Worten aus:„Es iſt eine elende geflickte Notel.“ Oſiander, Prediger zu Nürnberg, ſpäter in Königsberg, einer der berühmteſten Anhänger Luther's im Beginn der Reformation, hatte ſich erlaubt, eine beſondere Rechtfertigungstheorie auf⸗ zuſtellen, welche im grunde der katholiſchen ähnlich war. Er lehrte, die rechtfertigende Kraft liege nicht im Glauben an ſich, ſondern inwiefern er Chriſtum wahrhaft aufnehme d. h., nach katholiſcher Aus⸗ drucksweiſe, inwiefern er den Menſchen durch wirk⸗ liche Mitteilung der Gerechtigkeit Chriſti in eine
¹) Confess. Aug, art. IV. 2) ef. Möhler, Symbolik.


