Freiheit als geiſtige Anlage einer Entwicklung und Vervollkommnung fähig. Einen Menſchen durch Erziehung zu der dem Menſchen vorgeſteckten ſitt— lichen Vollkommenheit führen, heißt ihn zur Frei⸗ heit erziehen. So lange das Kind ſeines Frei— heitsvermögens ſich nicht bewußt iſt, muß der Er— zieher mit ſeiner Freiheit dafür einſtehen. Dies geſchieht nicht anders als durch Zwang, durch Ein— wirkung von außen, indem der Erzieher mit ſeiner entwickelten Freiheit der noch unentwickelten Freiheit des Kindes die rechte Richtung gibt, ſie pflegt, ſie nährt. Ein oft angeführtes Bild iſt das vom Pfahl und dem Baum. Der Pfahl hindert nicht die naturgemäße Entwicklung des zarten Bäumchens, vielmehr gibt er derſelben die entſprechende Rich⸗ tung, er ſtärkt und ſchützt in Stürmen und Ge⸗ fahren. Hierüber bemerkt Hergang in der Pädagog. Realencyklop.:„Das Kind muß durch Zwang zur Freiheit erzogen werden. Es iſt ja zunächſt in der Sinnlichkeit befangen, flattert unſtät unter den Erſcheinungen des Augenblicks umher, läßt ſich durch die wechſelnden Eindrücke bald ſo bald ſo beſtimmen und gleitet, auch wenn es ſich zuweilen höher hebt, immer wieder in das Sinnliche hinab. Soll ſich nun nicht eine nirgends haftende Beweglichkeit oder gar eine dem Sinnlichen heftig zuſtrebende Begierde ausbilden, ſo muß das Kind an das Rechte mehr und mehr gewöhnt werden, bis es gern und mit Freuden vollbringt, was es anfangs vielleicht nur widerſtrebend und läſſig thut, bis ihm das Thun des Rechten Bedürfnis geworden iſt.“
Was wir über„Erziehung zur Freiheit“ er⸗ kannt haben, wird von allen wahrhaft chriſtlichen Pädagogen als leitender Geſichtspunkt feſtgehalten. Es iſt dieſes die„ethiſche Beſtimmtheit des Zög⸗ lings“, wie Schrader ſich ausdrückt. Daß aber nicht erſt durch die Reformation des 16. Jahr⸗ hunderts die ſittlichen Kräfte des Chriſtent ums „entbunden“ worden, das werden wir einſehen, wenn wir betrachten, was die Neuerer des 16. Jahrhunderts in ihren dogmatiſchen Lehren über Freiheit und Gnade an Stelle der Lehren„der Kirche des Mittelalters“ geſetzt haben.
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In Betreff der Freiheit behauptet Luther in ſeinem Buche„De servo arbitrio“ advers. Eras. Rod. ¹)— und er wollte dieſe Behauptung als Glaubensſatz feſtgehalten wiſſen, daß der Menſch keine Freiheit beſitze, daß alles(vermeintliche) freie Handeln nur auf einem Schein beruhe, daß eine unabweisbare göttliche Notwendigkeit alles beherrſche, und alles menſchliche Thun im grunde nur Gottes— that ſei.“ In ähnlicher Weiſe lehrt Melanchthon. ²) Er betont, daß das Wort„Wahlfreiheit“ der hei— ligen Schrift fremd ſei, und ihr Begriff durch das Urteil der geiſtlichen Menſchen verworfen werden müſſe; es ſei, fügt er hinzu, durch die Philoſophie, gleich dem grundſchädlichen Worte„Vernunft“, der er ſich ebenſo abhold erklärt, in die chriſtliche Kirche eingeführt worden. Er rechnet es den Theologen des Mittelalters zum Verbrechen an, daß ſie die Lehre von der Freiheit ſo ſehr unter den Chriſten befeſtigt haben, daß ſie kaum mehr, wie er klagt, zu vertilgen ſei. Allerdings hat der genannte ſogen. Reformator, durch eine reifere Erfahrung und viel— ſeitigeres Nachdenken, beſonders durch den Kampf mit den Katholiken auf den ungeheuren Abgrund aufmerkſam gemacht, in welchen die Kirche durch eine ſolche Lehre geſtürzt werden müſſe, dieſelbe wieder verlaſſen und ſogar beſtritten. Allein von Luther iſt kein Widerruf bekannt, und die Concordien⸗ formels) beſtätigt dieſe Lehre ausdrücklich. Dieſe Auffaſſung iſt für das ganze lutheriſche Lehrgebäude von entſcheidender Wichtigkeit. Dieſelbe iſt die notwendige Conſequenz der verkehrten Anſicht von dem urſprünglichen Zuſtand des(erſten) Menſchen, und von dem Weſen der Erbſünde. Nach Luther's Lehre wäre die Gottgefälligkeit des erſten Menſchen nicht eine übernatürliche, ſondern eine zur Natur des Menſchen, wie Gott den erſten Menſchen ſchuf, gehörende, ein die menſchliche Natur conſtituierender, integrierender Beſtandteil(Esse de natura— de
1) Pdft. lat. Jen. tom. III. fol. 170. ef. Möhler, Symbolik, 5. Aufl. pag. 36— auch zu dem Folgenden.— 2²) Mel. loc. theol. ed. August 1821.— 3) Die„formula concordiae“ iſt ein Schriftſtück, welches zur Ausſöhnung der unter den Proteſtanten hervorgetretenen Meinungsver⸗ ſchiedenheiten dienen ſollte. Abgefaßt i. J. 1577, wurde ſie 1580 zu ſymbo⸗ liſchem Anſehen erhoben.


