geiſtige Anlage, einer Vervollkommnung und einer Vollendung fähig. Ein ſolches ſich Fortentwickeln, ein Streben nach einem höheren Ziele, liegt im Weſen dieſes Vermögens. Dieſes Ziel aber iſt kein anderes, als das Befreitſein vom Böſen, m. a. W. das Einsſein mit dem göttlichen Willen; dies iſt dann die chriſtliche Freiheit. In dieſem Sinne ſagt Chriſtus:„Die Wahrheit wird euch frei machen.“(Joh. 8, 32). Eine richtig geordnete Seele ſtrebt einzig nach dem Wahren und Guten. Die Möglichkeit, das Böſe zu wollen gehört nicht zum Weſen der Freiheit als ſolcher— ſonſt müßte ja auch Gott, und müßten die Engel und die vollendeten Heiligen im Himmel noch ſündigen können—, ſondern dieſe Möglichkeit gehört nur zur menſch— lichen Freiheit in statu viatoris, während des Erdenlebens Die Realität der Freiheit iſt dem Menſchen mit derſelben Gewißheit und Üüberzeugung klar, wie die Wahrheit, daß es einen Gott gibt. Und in Gott ruht die letzte Garantie der Freiheit. Als ein von dem unendlich vollkommenen Geiſte geſchaffenes geiſtiges Weſen weiß ſich der Menſch im Gebrauche ſeiner Freiheit an den Willen des höchſten Weſens gebunden, von demſelben abhängig, vor Gott verantwortlich. Somit ſind Freiheit und Gewiſſen eng mit einander verbunden, beide zu— ſammen machen die ſittliche Würde des Menſchen aus. Die Offenbarung, näherhin die hl. Schrift, hat nicht nötig, die ſittliche Freiheit des Menſchen erſt nachzuweiſen, ebenſowenig wie das Daſein Gottes. Sie ſetzt vielmehr jene, wie dieſes voraus, überall wo ſie ermahnt oder warnt.— Durch die Sünde, auch durch die Sünde der Stammeltern, konnte die menſchliche Freiheit, als weſentliches Attribut des Geiſtes, ebenſowenig aufhören als dieſer ſelbſt.
Ehe wir näher auf„Erziehung zur Freiheit“ eingehen, müſſen wir noch ein wichtiges Moment des ſittlichen Lebens betrachten, nämlich die Gnade und das Verhältnis der Gnade zur Freiheit. „Gnade“ in Rückſicht auf die Willensfreiheit des Menſchen nennen wir jene göttliche Anregung und Unterſtützung, welche dem mangelhaften und fehler⸗
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haften menſchlichen Willen zur Seite ſteht, daß er zur Vollkommenheit der ſittlichen, chriſtlichen Frei⸗ heit gelange. Es iſt die Gnade alſo eigentlich der göttliche Wille als Unterſtützung des menſchlichen, der ungeſchaffenen Freiheit als Hilfe der geſchaffnen. Die Gnade kann alſo den freien Willen nicht aufheben, ſondern nur heben. Die Mutter, welche das ſchwache und unbeholfene Kind am Arm nimmt oder es am Gängelband führt, hebt ſeine Bewegung nicht auf, ſondern dirigiert dieſelbe. Das Sonnen⸗ licht tritt nicht an die Stelle unſerer Sehkraft, ſondern es ermöglicht derſelben ihre Bethätigung. Noch eine Ähnlichkeit zeigt uns die Veredelung der Bäume: der Saft des Wildlings wird nicht aus⸗ gegoſſen, ſondern durch neuen, edleren Saft ver⸗ vollkommnet und zur Treibung beſſerer Früchte geſchickt gemacht. Namentlich in Folge des Sünden— falles der Stammeltern, inſofern derſelbe für uns die Erbſünde wurde, kann der Menſch, wegen ſeiner Concupiscenz— des„nitimur in vetitum, semper cupimusque negata“— des Beiſtandes der Gnade nicht entraten; aber wohl kann er ſich dem Einfluß derſelben entziehen und ihr entgegenhandeln, gerade wie der Kranke die Arznei nicht entbehren kann, wenn er geſunden will; aber er kann dieſelbe nehmen oder nicht nehmen. Wir wollen hier, zur Beleuchtung der oben erwähnten Theſe, die Lehre des Concils von Trient hinſetzen:„Der freie, von Gott bewegte Wille des Menſchen wirkt durch Zu⸗ ſtimmung mit Gott mit, der ihn weckt und beruft. Dadurch bereitet er ſich vor, die Rechtfertigungs⸗ gnade zu empfangen und in ſich aufzunehmen. Er vermag, wenn er will, die entgegengeſetzte Geſinnung zu haben, und iſt nicht unthätig, wie etwas leb⸗ loſes, und verhält ſich nicht paſſiv.“ ¹1)— Demnach werden wir die chriſtliche Freiheit bezeichnen als„das bewußte und durch die Gnade wirkſame Vermögen der Selbſtbeſtimmung.“
Nachdem wir über das Weſen der chriſtlichen Freiheit klar geworden ſind, können wir auch die Frage beantworten:„Was heißt„Erziehung zur Freiheit?“ Wie oben erwähnt, iſt die
¹) Sess. VI. can. 4 u. 6.


