Aufsatz 
Die neueren Sprachen als Bildungsmittel
Entstehung
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II. Herfügungen der unorgeſetzlen Behörden

von allgemeinerem Intereſſe.

.Eine Miniſterial⸗Verfügung vom 12. März 1888, mitgeteilt durch Cirkular⸗Reſkript des Königl.

Provinzial⸗Schulkollegiums vom 7. April, empfiehlt die Anſchaffung der von Herrn Profeſſor Dr. Euler neu herausgegebenen Werke Friedrich Ludwig Jahn's.(Verlag von R. Lion in Hof.)

Eine desgl. vom 11. April, übermittelt durch Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 3. Mai, betrifft die Konſtruktion der Schulbänke.

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Eine desgl. vom 3. Mai, überreicht durch Cirkular⸗Reſkript des Königl. Provinzial⸗Schul⸗ kollegiums vom 15. Mai, teilt die entſprechenden Vorſchriften mit, welche bei der Reviſion des Religionsunterrichtes zu beachten ſind.

Eine Cirkular⸗Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 2. Juni empfiehlt das bei E. S. Mittler& Sohn zu Berlin erſchienene SchriftchenMerkbuch. Altertümer aufzugraben und aufzubewahren zur Anſchaffung.(Iſt angeſchafft worden.)

Eine desgl. vom 9. Juli teilt eine Bibliotheks⸗Ordnung für höhere Schulen zur Kenntnis⸗ nahme und Einführung mit.

. Eine Miniſterial-Verfügung vom 6. Juli, überreicht durch Cirkular⸗Reſkript des Königl. Pro⸗

vinzial⸗Schulkollegiums vom 14. Auguſt, enthält die Beſtimmungen des§ 66 des Reichs⸗Militär⸗ geſetzes vom 2. Mai 1874 und 6. Mai 1880, wonach Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunal⸗ beamte durch ihre Einberufung zum Militärdienſt in ihren bürgerlichen Dienſtverhältniſſen keinen Nachteil erleiden ſollen.

.Eine desgl. vom 23. Juli, mitgeteilt durch Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums

vom 17. Auguſt, bringt den Allerhöchſten Erlaß Sr. Majeſtät des Kaiſers und Königs vom 9. Juli, nach welchem in allen Schulen der Monarchie die Geburts- und Todestage der in Gott ruhenden Kaiſer Wilhelm I. und Friedrich fortan als vaterländiſche Gedenk⸗ und Erinner⸗ ungstage begangen werden ſollen, zur Kenntnis und Nachachtung.

Ein Reſkript des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 14. Januar 1889 genehmigt für die hieſige Anſtalt, daß im bevorſtehenden Schuljahre die beiden Tertien in zwei franzöſiſchen Stunden getrennt unterrichtet werden.

9. Eine Cirkular⸗Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 16. Januar teilt aus

dem unter dem TitelSchule und Auge im Druck erſchienenen Vortrage des Herrn Profeſſors Dr. Schmidt⸗Rimpler zu Marburg zwei längere Stellen mit und fordert zur Reinhaltung der Klaſſen und Turnhallen bezw. zur Beſeitigung etwa bisher beſtandener Mängel auf.

Ein desgl. vom 28. Januar ordnet an, daß in den nächſten Jahren, inſofern eine andere Be⸗ ſtimmung nicht getroffen werden ſollte, die Oſterferien am Donnerstag vor Palmarum ihren Anfang nehmen.