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Wikleilungen an die Schüler
und an deren Eltern.
Die Schlußprüfung wird in folgender Ordnung in der Aula abgehalten:
Qienstag, üͤen 9. Räuil Berla: Von 8—9 ½ Uhr. Latein... Ewald.
Deutſch.. Roth. Geſchichte... Gesky. GDuinta: Von 9 ½— 11 Uhr. Latein... Martin. Ratnrbeſchrebung Oberl. Meyer. Rechnen... Sauerborn. Quarkla: Von 1 ½— 3 Uhr. Deutſch.... Gesky. Latein.... Sauerborn. Geographie.. Gesky. Verkia: Von 3— 4 ½ Uhr. Franzöſiſch... Ewald. Mathematik.. Sauerborn u. Oberl. Meyer. Deutſch. Martin. Mittmoch, den jo. Muril. Gehundn: Von 8— 10 ¼ Uhr. Engliſch... Ewald.
Phyſik.... Oberl. Meyer. Latein. Martin. Nach beendigter Prüfung werden die Ordinarien in den Klaſſenzimmern die Zeugniſſe austeilen
und die Verſetzungen bekannt machen. Die Probeſchriften der Sexta und OQuinta, ſowie die Zeichnungen ſämtlicher Klaſſen ſind während der Prüfung in der Aula zur gefälligen Einſichtnahme aufgelegt.
Das neue Schuljahr wird Qieustag, üen 30. Mpril, uormitlags lo Ahr, mit der Verſammlung der Lehrer und Schüler in der Aula eröffnet.
An demſelben Tage, von 8 Uhr an, findet die Aufnahmeprüfung ſnatt.
Bei der Anmeldung zu derſelben iſt außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt auch der Impfſchein und, wenn der Schüler das zwölfte Lebensjahr über⸗ ſchritten hat, eine Beſcheinigung über die erfolgte Wiederimpfung vorzulegen. Diejenigen Schüler, welche in die unterſte Klaſſe(Sexta) eintreten wollen, müſſen in der Regel das neunte Lebensjahr vollendet haben, die deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, einige Sicher⸗ heit in der Rechtſchreibung beſitzen und in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen geübt ſein.
Schüler, welche in eine höhere Klaſſe als Sexta eintreten wollen, haben durch ein Schulzeugnis oder in einer Prüfung das Maß von Kenntniſſen nachzuweiſen, das ſie befähigt, mit den Schülern der betreffenden Klaſſe gleichen Schritt zu halten.
Geifenheim, 26. März 1889. Rektor Uihlein.


