Aufsatz 
Vermischte pädagogische Aufsätze, von den Lehrern der mittleren Bürgerschule
Entstehung
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wird ſich das Verfahren des Lehrers richten. Entweder iſt der Knabe nach dem Wortlaut der väterlichen Aeußerung wirklich noch zu jung, oder er iſt es nicht.

Im erſten Fall enthält dieſer Ausſpruch nicht nur eine Entſchuldigung des Knaben, ſondern auch einen Vorwurf für die Schule, und das mit Recht. Denn dieſe Anſtalt hat jedes Kind je nach ſeiner Leiſtungsfähigkeit in eine Klaſſe zu ſetzen oder darin zu belaſſen, in welcher es nicht zu jung iſt, ſondern den an ſeine Kräfte geſtellten Anforderungen nachkommen kann. Iſt daher dasnoch ſo jung eine Wahrheit, ſo ſteht das Recht auf Seite des Vaters und die Schule hat einen Fehler begangen, der ſich bereits in empfind⸗ licher Weiſe rächt. Uebrigens iſt dieſer Fall Dank der Einrichtung unſerer Schulen eben nur möglich und kommt gewiß ſehr ſelten wirklich vor. Iſt er aber einmal da, ſo muß freilich die Schule den von ihr gemachten Fehler zu verbeſſern ſuchen, und das geſchieht am einfachſten dadurch, daß ſie den Knaben bei der Verſetzung zurückläßt. Viel⸗ leicht war die Schule zu dieſem Fehler durch einen Fehler des Hauſes veranlaßt worden, nämlich dadurch, daß der Knabe zu früh z. B. leſen gelernt hatte. Da er aber nun bereits etwas leſen konnte, ſo wünſchte der Vater, daß er die unterſte Klaſſe überſpringen möge. Die Schule genügte dieſem Wunſche, mußte aber bald einſehen, daß der Knabe wirklich noch zu jung für dieſe Klaſſe war, indem er ſich in allen übrigen Fächern als unreif erwies. Aus dieſem Grunde möchte ich auch bei dieſer Gelegenheit gegen eine Verfrühung des Unterrichts ſprechen und den Eltern rathen, ihr Kind durchaus ohne irgend welche bereits erworbene Schulkenntniſſe in die unterſte Klaſſe der Schule aufnehmen zu laſſen.

Denken wir uns den andern Fall, in welchem das Kind nicht wirklich zu jung iſt, ſondern das nachſichtige

Mittl. Bürgerſchule. 2