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darauf halten, daß für jede Verſäumniß oder Verſpätung vom Hauſe eine Beſcheinigung(gewöhnlich Entſchuldigung genannt) mitgegeben wird? Iſt auf derſelben auch der Grund angegeben, ſo wird der Lehrer, beſonders nach Krank⸗ heitsfällen, in den Stand geſetzt, zum körperlichen Wohle des Schülers Ausnahmsmaßregeln zu treffen, indem er ihn während der Pauſe im Zimmer behält, ihn nöthigen Falls auch noch vor Anſtrengungen im Lernen ſchont. Auch von ſonſtigen, nicht gerade offenkundigen Gebrechen ihrer Kinder ſollten die Eltern den Dirigenten oder den Klaſſenlehrer zu benachrichtigen nicht verſäumen.
Nach der Ordnung der Schule iſt die Befriedigung gewiſſer Bedürfniſſe für die Kinder unter Umſtänden an ge⸗ wiſſe Zeiten gebunden. Die große Zahl der Schüler legt eben hierin einen Zwang auf, der ſich ohne Nachtheil für den Unterricht und bei der großen Neigung der Kinder, den⸗ ſelben auch ohne weiteren Grund einmal zu verlaſſen, nicht immer umgehen läßt. Gewöhnung von Haus aus erſpart hierin ſowohl Kindern als Lehrern Unangenehmes. Unwohl⸗ ſein oder körperliche Schwäche machen natürlich von der Regel eine Ausnahme, bedürfen aber, um Mißbräuche zu verhüten, von Seiten der Eltern einer Anzeige.
Hier und da bringen die Kinder Spielzeug von Hauſe mit und können ſich ſelten enthalten, während des Unter⸗ richts ſich mit demſelben zu beſchäftigen; dann wird es ihnen der Lehrer auf einige Tage entziehen und wohl der ſtill⸗ ſchweigenden Einwilligung der Eltern gewiß ſein dürfen. Schlimmer iſt es ſchon, wenn Dinge mitgebracht werden, mit denen ſich ein kleiner Handel treiben läßt, wie es z. B. in neuerer Zeit mit Briefmarken vorkommt. In dieſem Falle droht der Schulgeſellſchaft Gefahr, weil die Kinder Geld in die Hand bekommen, über das ſie nicht glauben


