16 9. Das neue Schuljahr.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Vorſchule und in die Realſchule werden Montag⸗ den 22. April, morgens von 8 Uhr an im Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule iſt auch der Impfſchein über die erſte beziehungsweiſe zweite Impfung vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienstag den 23. April von morgens 8 Uhr an ſtatt. Das neue Schuljahr beginnt Mitt⸗ woch den 24. April.
Die Vorſchule, welche vier Jahre umfaßt und für die Realſchule vorbereitet, nimmt in ihre unterſte Klaſſe Knaben auf, die bis zum 30. September 1895 das ſechſte Lebensjahr zurückgelegt haben. Den verehrlichen Eltern wird empfohlen ihre Kinder, welche ſpä⸗ ter die Realſchule beſuchen ſollen, möglichſt zeitig der Vorſchule anzu⸗ vertrauen.
Die Realſchule nimmt in die ſechſte Klaſſe Knaben auf, welche das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch⸗ ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September 1895 das zehnte Lebensjahr vol⸗ lenden. Bei der Eingangsprüfung ſind ſolgende Kenntniſſe nachzuweiſen: 1) Fähigkeit, deutſche und⸗ lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können; 2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter; 3) Kenntnis der Begriffswörter, ihre Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; 4) Kennt⸗ nis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.
Großherzogliche Direktion der Realſchule zu Bingen a. Rh.
Dr. Theodor Walter.


