wurde, alle im Dunkel der Nacht auf den Friedhof.„Wir wollen“, riefen ſie aus,„den Namen Gottes heiligen!“ Sie legten Sterbegewänder an; entſchloſſen, den Tod der Schande vorzuziehen, be⸗ reiteten ſie ſich mit dem lauten Bekenntnis ihrer Sündhaftigkeit und der göttlichen Gerechtigkeit für die letzte Stunde vor. Der Morgen kam heran. Man vernahm die Kunde, daß die Aufrührer unter ſich uneinig geworden, die einen den Tod, die andern die Vertreibung der Juden wollten. Fett⸗ milch ſelbſt erſchien auf dem Friedhofe und kündigte ihnen im Namen des Bürgerausſchuſſes den Schutz auf. Der Rat aber hatte, unvermögend ſie zu ſchützen, beſchloſſen, ihnen die Flucht zu er⸗ möglichen. So ward um die Nachmittagſtunde des 2. September 1614 die Fiſcherfeldpforte geöffnet. Von hier aus gelangten die Flüchtigen an den Main, wo ſie auf bereit gehaltenen Fahrzeugen teils ſtromaufwärts, teils abwärts entkamen, trauernd um den Verluſt der Heimſtätte und doch wieder froh des kaum noch geretteten Lebens.“)— Erſt am 28. Februar 1616 nach Bewältigung des Aufſtandes fand die Rückkehr der Juden und ihre förmliche Wiedereinſetzung in ihre früheren Rechte ſtatt. 2)
Im Jahre 1640 wurde eine Klage wegen des Durchgangsrechtes durch den Friedhof bei dem Rat anhängig gemacht. Ein hieſiger Bürger und Glaſer namens Jopp hatte von dem Rat und Schöffen Oyer Chriſtoph Völker einen an dem„Judeneck“ gelegenen Garten gepachtet. Der Pächter, der am Allerheiligenthor wohnte, beanſpruchte nun nicht bloß das Recht, durch die Pforte der Stadt⸗ mauer und den Friedhof, wozu er von dem Schöffen Völker den Schlüſſel bekommen hatte, in den Garten gehen zu dürfen, ſondern er beantragte zugleich, der Rat möge die Juden veranlaſſen, den „Ochſen“ auf dem Friedhof abzuſchaffen oder einzuſperren, damit man unbehelligt den Weg machen könne. Dementſprechend entſchied auch der Rat. Die jüdiſchen Baumeiſter— ſo hießen die Ge⸗ meindevorſteher— aber, obgleich ſie den Anordnungen des Rates zu gehorchen erklärten, machten geltend:„der Begräbnisplatz, wie er jetzo in ſeinem Begriff und Geſtalt iſt, ſei vor etlichen hundert Jahren von der Judenſchaft allhie mit ſchweren Koſten erkauft“, Herrn Völker, einem Rat und Schöffen habe man aus Ehrenbezeugung einen Schlüſſel gern gegönnt als Vergünſtigung, eine Ge⸗ rechtigkeit dazu ſei nicht vorhanden und müſſe von dem, der ſie beanſpruche, nachgewieſen werden; ſie baten alſo, der Rat möge erklären,„daß der der Judengemeinde eigentümliche Begräbnisplatz in altem Stand und Form gelaſſen, die Schlüſſel aber dem Zeugamt oder wem ſolche vertraut werden möchten, allein zugeſtellt werden; dagegen erbiete ſich die Gemeinde, in Feuersnöthen oder anderm Nothfall, wenn die Bürger ſich auf die Wälle begeben müſſen, den Begräbnißplatz willig zu öffnen und den Gang zu befördern.“ In dieſem Sinne wurde dann ſchließlich auch vom Rat entſchieden. Auguſt 1640³).
¹) Schudt II, 87.„Unter dem großen Verluſt ihrer Güter haben ſie ſonderlich beklagt die große Anzahl theils rarer und koſtbarer hebräiſcher Bücher ſo verbrannt ſind, deren Verluſt ſie auf mehr als hunderttauſend Reichsthaler ſchätzen“ .....„Ob wir nun wohl uns über ihr Unglück nicht freuen, ſo müſſen wir doch vermuten, daß auch manches Läſterbuch mit verbrandt, welchem dann gantz Recht widerfahren.“
²) Schudt III. 9 ff. das Vincenzlied. Kriegk, Geſchichte von Frankfurt a. M., S. 347 ff. 401.
³) Aus den Akten des Stadtarchivs und aus dem im Archiv der israelitiſchen Gemeinde befindlichen Gemeindebuch Pol. 1064a. Der„Ochs“ auf dem jüdiſchen Friedhof„der Bchor“(d. i. der Erſtgeborene) gab Anlaß zu dem Streit. Das bibliſche Gebot Exod. 13, 2.„Heilige mir alles Erſtgeborene, was den Mutterleib erſchließt, bei den Kindern Israel, beim Menſchen wie beim Vieh, mein iſt es“ wurde auch von den Juden in der Diaſpora, in Bezug auf das Vieh, in der Weiſe beobachtet, daß man ſich jeder Benutzung der Erſtgeborenen enthielt. Hier zu Frankfurt pflegte man ſich deſſen in der Weiſe zu entäußern, daß man es auf dem ummauerten Bezirk des Friedhofes weiden ließ.


