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der Juden im Jahre 1462; für den Ort, den man dazu in der damaligen Neuſtadt wählte, war die Lage des Friedhofes ohne Zweifel beſtimmend..
Über den Friedhof, der doch wohlerworbenes Eigentum der jüdiſchen Gemeinde war, verfügte der Rat unbedenklich. Gegen eine einmalige Zahlung einer beſtimmten Summe geſtattete er 1424 beſtimmten jüdiſchen Nachbargemeinden auf eine begrenzte Zeit ihre Toten hier zu begraben, unter genauer Feſtſetzung der Summen, die für jede Beerdigung zu entrichten ſeien, nämlich für die Beerdigung Verheirateter zwei Gulden, Unverheirateter ein Gulden, von Kindern ein halber Gulden.¹) Dieſe Steuer wurde ſpäter, etwa in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, von dem Rat auf drei Gulden unterſchiedlos für jede Beerdigung eines Fremden erhöht, und zwar ſollte die hieſige Gemeinde immer für richtige Zahlung aufkommen. Darüber führte dieſe Beſchwerde; ſie führte an, daß hier oft Fremde herkämen, arme Leute, die von Almoſen lebten, und mit deren Beerdigungskoſten die Gemeinde zu belaſten, doch unbillig ſei. Der Rat aber weiſt die Beſchwerde zurück, er läßt es bei den drei Gulden und verfügt, ſeine Verordnung verſchärfend, daß„die Juden, die hier ſtudieren oder in Koſt gehen und ſterben, die ſollen die drei Gulden auch geben.“ ²)
Im Jahre 1505 beſtimmte der Rat, daß kein fremder Jude, der außerhalb der Stadt ge⸗ ſtorben, bei Strafe von 10 Gulden auf dem hieſigen jüdiſchen Friedhofe begraben werden ſolle. ³)
In Kriegsläuften und Aufruhr richtete ſich der Blick immer wieder auf das große, der Stadtmauer und dem Feſtungsgraben nahe gelegene, mit einer hohen Mauer umgebene Feld des Friedhofes.¹) Wie ſchon früher einmal im Jahre 1349 ſeine Mauern mit Erkern zu Verteidigungs⸗ zwecken verſehen worden waren, ſo wurde zur Zeit des Interim, bei der Belagerung Frankfurts im Jahre 1552, ein Fähnlein Knechte und Geſchütz auf den Friedhof gelegt. Schon das wurde von den Juden ſehr ungern geſehen. Als ſodann von ihnen verlangt wurde, ſie ſollten die Grabſteine einſenken und den Boden ebenen, ſo lehnten ſie es ab(15. Juli 1552)5) und gaben viel Geld, damit ihr Kirchhof nicht durch das Kriegsvolk entweiht werde. ⁵)
In dem Fettmilch'ſchen Aufſtande war der Friedhof Schauplatz ergreifender Scenen. Als die Aufrührer bei der Machtloſigkeit des Rates und der kaiſerlichen Commiſſarien am 22. Auguſt a. St., 1. September n. St. 1614 gewaltſam in das Ghetto eindrangen, das Gotteshaus entweihten, die Thorahrollen, Bücher und Manuſcripte verbrannten und zügellos wütend Hab und Gut der Juden plünderten und vernichteten, da flohen ſo viele ihrer bei den Bürgern nicht Unterkunft finden oder durch die Flucht ſich retten konnten, zuerſt Frauen und Kinder, dann, als Gegenwehr unmöglich
¹) Kriegk, l. c. 441, 554 ff.
²) Stadtarchiv Untergewölb E, 49.
³) Schudt, l. c. III, 140. Dieſe Anordnung iſt in der Stättigkeit von 1613 und vom 7. December 1705 wiederholt. Schudt ibid. 183 No. 94. Was den Rat zu dieſer, ſeine frühere Anordnung beſeitigenden Verfügung veranlaßt hat, iſt nicht erſichtlich.
⁴) Kriegk, 1. c. 444 erwähnt noch Folgendes: Im Jahre 1338, als der Städtekrieg die Stadt umtobte, ließ man Holz in den Judenkirchhof fahren(Stadtrechenbuch) Im Jahre 1494 wurden die bewaffneten Handwerker auf den Indenkirchhof beordert, um daſelbſt durch den Bürgermeiſter und den Hauptmann gemuſtert zu werden. Im letzteren Falle kann jedoch auch einer der leeren Plätze um ihn herum gemeint ſein, denn man begriff offenbar auch ſeine Umgebung oft mit dem Namen des Judenkirchhofs.
⁵) Lersner I, 383.
¹) Caſſian, Belagerung Frankfurts 1552, im Programm der höheren Bürgerſchule 1859 S. 19.


