Aufsatz 
Der alte Friedhof der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a.M : mit urkundlichen Beilagen
Entstehung
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Kirchhof, ihren Schulhof, ihr Eigen und ihr Erbe. Geſchähe es, daß die Juden ſterben oder verderben oder erſchlagen würden, ſo ſollen der Rat und die Bürger ſich an der Juden Gut ſchadlos halten. ¹)

Der Rat hatte im Anfange desſelben Jahres die Mauer der Altſtadt mit Erkern, zur beſſeren Befeſtigung, verſehen laſſen; er ließ auch die Mauer des jüdiſchen Friedhofes mit Erkern ver⸗ ſehen. ²) Dieſer Friedhof lag, ſeitdem man 1333 die Erweiterung der Stadt beſchloſſen und die Neuſtadt mit einer Mauer zu umgeben begonnen hatte, innerhalb des neuen Befeſtigungsrayons. Wenn etwa dieſe Befeſtigung des Friedhofes auch hätte den Zweck haben ſollen, den Juden bei drohenden Verfolgungen eine geſchützte Zufluchtsſtätte zu gewähren, ſo erwies ſie ſich als wirkungslos. Denn eben um dieſelbe Zeit, als die Mauer des Friedhofes dieſen ſtärkeren Schutz erhalten, vier Wochen nachdem Kaiſer Karl IV. die Juden dem Rat verkauft hatte, brach, angefacht von dem Fanatismus der mit den Judenſchläglern verbündeten Flagellanten oder Geißlerbrüder, am 24. Juli 1349 jene furchtbare Judenverfolgung aus, die unter dem Namen der zweiten Judenſchlacht bekannt iſt. Mit Feuer und Schwert wurden die Iuden vernichtet, nur wenige entkamen durch die Flucht, ihre Habe wurde von der Stadt eingezogen. ³)

Die Stadt, welcher eben erſt um eine ſo hohe Summe die Juden verpfändet worden waren, wird wohl, ſchon um der unentbehrlichen Steuererträgniſſe willen, ſelbſt die Rückkehr der geflüchteten und die Anſiedelung anderer Juden begünſtigt haben. Sie nahm die Juden alsdes Reiches und des Rathes Bürger auf. Wir beſitzen Verzeichniſſe ſolcher Aufnahme von Juden als Bürger aus den Jahren 1360, 1365, 1370,4) auch ein Bürgerbrief eines Juden aus dem Jahre 1366 wohl der älteſte iſt uns erhalten.*) Es ſammelte ſich hier jedenfalls in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine anſehnliche Gemeinde.)

In weiteren Verhandlungen mit Kaiſer Karl IV. kaufte der Rat der Stadt auch die neu auf⸗ genommenen Juden dem Kaiſer ab, brachte den Zins an ſich, den die Juden dem Erzbiſchof von Mainz zu zahlen hatten, und ſetzte ſich ſo in den Jahren 1354, 1358, 1367 und 1372 in den uneingeſchränkten Beſitz der Juden. ¹)

Die Nachfolger Kaiſer Karls IV. mochten aber trotzdem auf die Einkünfte von den Juden nicht verzichten. So gerieten die Städte, welche, wie Frankfurt, die Juden für ſich erworben hatten, und die deshalb allein das Steuerrecht ausüben wollten, mit dem Kaiſer, der ſich ſeine Kammer⸗

¹) Senckenberg, sel. jur. I, 636. Kriegk, I. c. 419 veranſchlagt die für die Juden gezahlte Summe auf faſt eine Million Gulden.

²) Stadtrechenb. Dom. ant. nativ. Johannis Bapt. 1349. Gerharte. Zymmirmanne 6 i Pfd. von den eylff erkirchin um die alden stad und um den Juden Kirchob zu machen.. Kriegk, Bürgerzwiſte 444.

³) Kriegk I. c. 422 ff. und 545. Graetz, Geſch. der Juden VII, 395. Stobbe, die Juden in Deutſchland während des M.⸗A. S. 101.

) Senckenberg, Selecta juris I, 26 ff. 53 ff.

) Abgedruckt Anhang No. 4.

) Kriegk, l. c. 426 nimmt an, daß von 1357 bis 1379 hier nur durchſchnittlich 14 ſteuerzahlende jüdi ſche Familien gewohnt haben; dieſe Zahl iſt zu niedrig gegriffen. Die angeführten Verzeichniſſe ergeben über 60, und die Verzeichniſſe ſind unvollſtändig, wie daraus zu erſehen, daß der Jude, deſſen Bürgerbrief wir mitteilen, darin nicht vorkommt.

¹) Kriegk, I. c. 421. Stobbe, l. c. 101. Die Einzelheiten übergehen wir, als nicht hierher gehörig. Wir berühren aus der Geſchichte der Juden zu Frankfurt nur das, was zum Verſtändnis der auf den Friedhof bezüglichen Nachrichten erforderlich iſt.