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dafür ausſprach, daß man den Menſchen, der ſich als Feind des Staates erwieſen, zur Strafe gezogen habe. Hinzugefügt war noch, das Leben des Kaiſers ſei in Gefahr und er habe Grund, heimliche Anſchläge ſeiner Gegner zu vermuthen. Es war zwar Niemand na⸗ mentlich genannt, aber es herrſchte kein Zweifel darüber, daß damit auf Nero und Agrip⸗ pina hingedeutet werde.“
Das iſt die Erzählung von dem Proceß des Sabinus. Der Schriftſteller gibt ſich vor Allem viele Mühe, das ſchurkiſche Benehmen der vier Senatoren, welche die Ueberführung des Sabinus übernehmen, in recht gehäſſigem Lichte erſcheinen zu laſſen. Das Verfahren jener Vier iſt allerdings niederträchtig; allein das Schimpfliche ihrer That liegt nicht in der Hand⸗ lung ſelbſt, ſondern in den Motiven, welche ſie zur Ausführung des Bubenſtücks trieben. Daß ſie mit der Anklage des Sabinus dem Staate einen Dienſt leiſteten, iſt ſicher. Denn Sabinus war ein Hochverräther, er hatte es auf die Ermordung ves Kaiſers abgeſehen, wenn uns auch Tacitus glauben machen will, er ſei nur wegen einiger unbedachten Aeußerungen ver⸗ urtheilt worden, im Uebrigen aber ein ganz unſchuldiger und namentlich auch völlig unſchäd⸗ licher und harmloſer Menſch geweſen. Nein, Sabinus war ein Hochverräther. Dafür lie⸗ gen zwei directe Beweiſe vor. Zuerſt ſtellen nicht jene vier Senatoren die Anklage, ſondern der Kaiſer ſtellt ſie ſelbſt und zwar„auf Verführung ſeiner Kammerdiener ¹) und Anſchläge gegen ſeine Perſon“ und dieſer Anklage des Kaiſers gemäß wird Sabinus verurtheilt. Es handelte ſich hier offenbar um eine Verſchwörung der Agrippiniſchen Partei zu Gunſten Nero's. Das finden wir in einem anderen alten Autor, dem Plinius. Plinius erzählt nämlich eine Anectode über die Treue des Hundes und beginnt ſeine Erzählung mit den Worten:„Als in Folge der Parteiſache Nero's, des Sohnes des Germanicus, wider den Titius Sabinus und ſeine Sclaven mit Todesſtrafe eingeſchritten wurde“.....
Dieſe Stelle erhebt die Vermuthung einer Betheiligung Agrippina's und ihrer Söhne zur unzweifelhaften Gewißheit. ²)
In dem von Seiten Tibers an den Senat gerichteten Schreiben befindet ſich auch eine direkte Angabe, der Kaiſer fürchte die Anſchläge ſemer Feinde und halte ſein Leben für be⸗ droht. Er mochte wohl durch dieſe Andeutung der Agrippina einen Wink geben wollen und ſie dadurch vor weiteren Schritten gegen ſeine Perſon abzuhalten hoffen. Es kam ihm des⸗ halb ſehr ungelegen, als Aſinius Gallus im Senate den Antrag ſtellte: den Kaiſer anzu⸗ gehen, er möge ſeine Beſorgniſſe unverhohlen offenbaren und dem Senate die Beſtrafung der Verbrecher überlaſſen. Tiberius wollte eben noch nicht gegen Agrippina vorgehen, und wenn ſich ſeine Hoffnung auf die Beſſerung der verwegenen Frau nicht erfüllte, ſo hatte er ſich keinen Vorwurf zu machen.
Kurze Zeit nach dem Proceß des Sabinus ſtarb die Kaiſerin⸗Mutter Livia, und
¹) Ann. IV, 70.... vertit in Sabinum, corruptos quosdam libert rum et petitum se arguens ultionemque haud obscure poscebat.
²) Dem Profeſſor Paſch hat dieſe Stelle allerdings nicht ganz gepaßt. Er deduciert ous der Stelle etwas anderes, aber nur auf Grund einer unrichtigen Ueberſetzung. Die Stelle lautet im Urtext:
Hist. nat. 8, 145... sed super omnia in nostro aevo actis populi Romani testatum Appio Junio et P. Silio consnlibus cum animadyverteretur ex causa Neronis Germanici filii in Titium Sabinum et servitia ejus...
Paſch überſetzt nun ſo:„Als man wegen der Ermordung PYero's, des Sohnes des Germanicus, gegen Titius Sabinus und deſſen Sclaven einſchritt, ſo ꝛc....“ Auf dieſe Ueberſetzung hin entwickelt er: „Beim Tode des Nero kann dieſer Sabinus gar nicht in Betracht kommen,— ganz akgeſehen davon, daß wir ihn als einen treuen Freund der Familie des Germanicus kennen; und wie nennt ihn Stahr ſelbſt? — weil ſeine Hinrichtung ſchon in das Jahr 28, der Tod des Nero aber erſt in'’s Jahr 30 oder noch ſpäter fällt.“ Dieſer Irrthum würde ſich ſofort aufgeklärt haben, wenn Paſch das im Urtext ſtehende „Appio Junio et P. Silio“ beachtet hätte. Da hätte er ſofort ſehen können, daß allerdings vom Jahre 28 die Rede iſt.


