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ter Agrippina's, wie ihn ihr Lobredner Tacitus ſelbſt ſchildert, in's Auge faſſen, ſo unter⸗ liegt es keinem Zweifel, daß es jener Agenten Sejan's gar nicht bedurfte. Und wenn Taci⸗ tus, nachdem er erzählt hat, der Agrippina ſei vorgeſchlagen worden, zu den deutſchen Heeren zu fliehen und die alten Legionen des Germanicus zum Aufſtand aufzurufen,) meint, ſie habe in ihrer loyalen Geſinnung gegen den Kaiſe« jenen Plan verworfen, ſo kann das durch⸗ aus noch nichts für die Reinheit ihrer Abſichten beweiſen. Denn wenn ihr wirklich ſolche Gedanken fern lagen, wenn ihr Gewiſſen wirklich von allen aufrühreriſchen Abſichten rein war, ſo war es auch ihre Pflicht und Schuldigkeit, dem Kaiſer von dem an ſie geſtellten Anſinnen ſofort Kenntniß zu geben, ebenſo wie auch Nero den Aufforderungen der Agenten Sejans kein Gehör geben durfte, ohne ſeinem kaiſerlichen Großvater von jenen hochverräthe⸗ riſchen Umtrieben Nachricht zu geben. Haben ſie jene Pflicht nicht erfüllt, ſo haben ſie ſich dadurch zu Mitſchuldigen jener verbrecheriſchen Entwürfe gemacht, und wenn ſie endlich die Strafe trifft, ſo iſt dieſe eine wohlverdiente.
Der Untergang.
Wenn uns auch die taciteiſche Schilderung des Proceſſes der Agrippina und ihrer Söhne fehlt, ſo iſt uns doch eine andere Geſchichte der Art überliefert worden, deren Betrachtung auf die Darſtellungsweiſe des Tacitus ein grelles Schlaglicht wirft, nämlich der Proceß ge⸗ gen Titius Sabinus. Dieſer Mann wurde im Jahre 28 hochverrätheriſcher Unternehmungen gegen das Leben des Kaiſers angeklagt und noch am Neujahrstage hingerichtet. Sabinus war ein vornehmer Mann und gehörte zu den bedeutenderen Mitgliedern der Agrippiniſchen Partei. Die taciteiſche Darſtellung iſt auch hier durchweg apologiſierend, ja vielfach ver⸗ dunkelnd. Alle Hauptſachen bleiben weg oder werden nur ganz flüchtig berührt; wir erfah⸗ ren Nichts über die Schuld des Angeklagten, erfahren Nichts über die genaueren Ergebniſſe der gerichtlichen Verhandlung, nur ſeine Verurtheilung wird uns mitgetheilt und dann ſeine Hinrichtung. Die ganze Epiſode iſt aber mit enormem Farbenaufwand dargeſtellt. Alle Mittel rhetoriſcher Kunſt kommen in Anwendung, um unſer Mitleid für den Verurtheilten wachzu⸗ rufen, um die rückſichtsloſe Härte des Kaiſers als eine recht grauſame erſcheinen zu laſſen. Tacitus ſchreibt:„Das Conſulatsjahr des Junius Silanus und Silius Nerva nahm einen ſchrecklichen Anfang, indem am erſten Tage deſſelben ein erlauchter römiſcher Ritter, Titius Sabinus, in den Kerker geſchleppt wurde. Die Urſache war ſeine Freundſchaft mit Ger⸗ manicus. Denn er hatte nicht aufgehört, deſſen Gemahlin und Kinder fort und fort treu⸗ lich zu verehren, war deren beſtändiger Beſucher zu Hauſe, ihr Begleiter, wenn ſie öffentlich erſchienen, er— von ſo vielen Klienten der einzig treu gebliebene, und darum Gegenſtand des Lobes bei allen anſtändigen Leuten, und des Anſtoßes für alle Schlechtgeſinnten. An dieſen Mann machten ſich vier Männer, welche bereits die Prätur bekleidet hatten und das Conſulat zu erhalten wünſchten, das nur durch Sejan zu erreichen war, deſſen Gunſt hin⸗ wiederum nur durch ein Bubenſtück erlangt werden konnte. Sie kamen unter ſich überein. daß der eine von ihnen, Latiaris geheißen, der mit Sabinus in einem gewiſſen Umgangs⸗ verkehr ſtand, die Falle legen, die andern drei die Zeugen machen und ſodann als Ankläger auftreten ſollten. Latiaris begann alſo zunächſt damit, allerhand Aeußerungen im Geſpräch mit Sabinus verlauten zu laſſen. Er lobte die ſtandhafte Treue, die Jener, als Freund
²) Ann. IVy, 67. Ultrolque] struebantur, qui monerent perfugere ad Germaniae exercitus vel celeberrimo fori effigiem divi Augusti amplecti populumque ac senatum auxilio vocare. Eaque spreta ab illis, velut pararent, obiciebantur..


