Aufsatz 
Germanicus und Agrippina, namentlich in ihrem Verhältnis zu Kaiser Tiberius : 2. Teil. Nach dem Tode des Germanicus
Entstehung
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ſie ſogar die Tactloſigkeit beging, bei dem Tode des Druſus ihre erneuten Hoffnungen un⸗ verhohlen merken zu laſſen. ¹⁰) Kein Wunder, daß der Kaiſer endlich aufmerkſam wurde. Ein auffallender Vorfall gab ihm Gelegenheit, die Agrippina merken zu laſſen, daß er über ihre Hoffnungen und Entwürfe wohl unterrichtet und auf einen etwaigen Angriff gut vor⸗ bereitet ſei. Die Prieſter hatten ſich nämlich beigehen laſſen ¹¹) in das officielle Kirchengebet, welches für das Wohlergehen des Staatsoberhauptes in den Tempeln verleſen wurde, ohne höheren Befehl auch die beiden Prinzen, Nero und Druſus, einzuſchließen, eine Eigenmächtig⸗ keit, die der Kaiſer mit Fug und Recht als eine Demonſtration gegen ſeine Perſon auffaßte. Warum hätte es auch den hochbetagten Greis nicht ärgern ſollen, daß er, der alte verdiente Mann, mit Jünglingen, welche kaum dem Knabenalter entwachſen waren, auf gleiche Stufe der Ehre geſtellt werden ſollte? Er ließ alſo die anmaßenden Prieſter kommen und da er wohl wußte, aus welchem Lager jene Pfeile kamen, fragte er ſie, ob ſie jenen eigenmächtigen Zuſatz auf Befehl der Agrippina gemacht hätten. Sie verneinten ſeine Frage, was jedoch nichts gegen die Richtigkeit der Vermuthung des Kaiſers beweiſt. Allein Tiber fand den Vorfall jedenfalls zu unbedeutend, um eine genauere Unterſuchung gegen die Prieſter einlei⸗ ten zu laſſen. Er entließ ſie mit einem gelinden Tadel und mochte ſich wohl der Hoffnung hingeben, Agrippina werde ſich ſeinen ſtillſchweigenden Wink wohl merken und zu Nutz machen.

Dem Sejan kam natürlich dieſer Zwiſchenfall ganz gelegen. ¹²) Er benutzte ihn aus⸗ giebig, den Kaiſer gegen Agrippina aufzureizen und ihn eindringlich vor den Umtrieben ihrer Partei zu warnen, die bereits eine große Verbreitung gewonnen habe und mit der Zeit zu einer bedrohlichen Macht gelangen müſſe, wenn man nicht bald die erforderlichen Gegenmaß⸗ regeln ergreife.

Die nahende Kataſtrophe.

Wir haben im vorigen Kapitel bemerkt, daß die taciteiſche Schilderung von Agrip⸗ pina's Untergang weiter nichts iſt, als eine Apologie dieſer Frau und ihrer beiden Söhne. Wir haben unſere Anſicht dadurch motivirt, daß Tacitus einige gerichtliche Beſtrafungen ganz gemeiner Verbrecher mit der Parteiſache Agrippina's in eine ſolche Beziehung zu ſetzen ver⸗ ſucht, als ob jene Verbrecher nicht ihrer Schandthaten wegen zur Verantwortung gezogen worden ſeien, ſondern einfach aus dem Grunde, weil ſie mit Germanicus und Agrippina befreundet geweſen. Folgender Proceß wird die Richtigkeit unſerer obigen Annahme beſtä⸗ tigen. Im Jahre 24 ließ Sejan den C. Silius ¹) vor Gericht ziehen, der früher mit Ger⸗ manicus in vertrauterem Freundſchaftsverhältniß gelebt und ſich in Deutſchland durch tapfere Kriegsthaten die triumphaliſchen Ehrenzeichen verdient hatte. Silius ſtand nämlich im Ver⸗ dacht bei dem Aufſtand des Sacrovir in Gallien mit dem Landesfeind eine ſträfliche Ver⸗ bindung unterhalten und durch langes Ignoriren die kriegeriſchen Operationen der Rebellen in erheblicher Weiſe gefördert und begünſtigt zu haben. Sodann wurde er, ſowie ſeine Gat⸗ tin Soſia, grober Erpreſſungen in der Provinz beſchuldigt, wozu noch der Umſtand kam, daß

¹1⁰) Ann. 4, 12. Quod principium favoris et mater Agrippina spem male tegens permitiem adceleravere..

) Ann. I[V, 17.

¹1²) Ann. IV, 17. Instabat quippe Sejanus incusabatque diductam civitatem ut civili bello; esse, qui se partium Agrippinae vocent ac ni resistatur, fore pluris; neque aliut gliscentis discor- diae remedium, quam si unus alterve maxime prompti subverterentur.

¹) Ana. IV, 18 20.