Aufsatz 
Germanicus und Agrippina, namentlich in ihrem Verhältnis zu Kaiser Tiberius : 2. Teil. Nach dem Tode des Germanicus
Entstehung
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men wollen: das Volk hielt den Kaiſer der intellectuellen Urheberſchaft an der Ermordung ſeines Sohnes für fähig. Das ſieht ſchon ſchlimmer aus, kann aber dem Tiberius doch noch nicht ſchaden. Die Menſchen ſind im Allgemeinen mehr geneigt das Schlimme zu glau⸗ ben, als das Gute. Und was war das für eine Geſellſchaft, die über den Tiberius zu Ge⸗ richte ſaß! Was für ein ekelhafter Pfuhl der ſchmutzigſten, giftigſten Verleumdung iſt das damalige Rom! Das ſcandalſüchtige Publikum war ja ſoweit gekommen, daß es überhaupt nicht mehr recht an den natürlichen Tod einer hochgeſtellten Perſönlichkeit glauben wollte; wenn irgend möglich mußte ja Gift dabei im Spiele ſein. Nun denke man, wie verabſcheut noch in vielen Kreiſen das cäſariſche Regiment war, wie ſchwer die Hand des Tiberius gerade auf den vornehmen Geſellſchaftskreiſen laſtete, welche vorzüglich die öffentliche Meinung machten. Man denke an die perſönliche Unliebenswürdigkeit des Kaiſers, an ſeine Unpopularität, an ſeine Unfähigkeit, ſich die Volksgunſt zu erwerben, ſeine allbekannte Ver⸗ achtung des großen Haufens und ſeiner Redereien, und man wird die Ueberzeugung gewin⸗ nen, daß man auf eine ſo geartete öffentliche Meinung hin gerechter Weiſe auch nicht ein⸗ mal einen Verdacht ausſprechen darf, von einem geſchichtlichen Beweiſe gar nicht zu reden.

Man wird zugeben, es ſtünde gut um die Sache des Tiberius, wenn ſich für die Be⸗ gründung des geheimen Einverſtändniſſes mit Piſo nichis vorbringen ließe, als die giftigen Ausſtreuungen der geſchäftigen hauptſtädtiſchen Fama. Allein man muß allerdings einräu⸗ men, daß noch einige weitere Punkte in Rechnung zu ziehen ſind, welche den Kaiſer vielleicht mehr belaſten dürften als jener bloße Klatſch. III, 16 berichtet Tacitus: ⁵)„Ich erinnere mich, von älteren Leuten gehört zu haben, daß in Piſo's Händen zum öfteren ein Schrift⸗ ſtück geſehen worden, welches er ſelbſt zwar nicht bekannt gemacht habe, allein ſeine Freunde hätten wiederholt geäußert, daſſelbe enthalte die Briefe Tibers und deſſen Inſtructionen ge⸗ gen Germanicus, und es ſei ſein Vorſatz geweſen, daſſelbe den Senatoren vorzulegen und den Kaiſer zu überführen, er ſei aber von Sejanus durch eitle Verſprechungen hin⸗ gehalten worden; auch ſei ſein Tod nicht freiwillig, ſondern durch einen ausgeſandten Mörder erfolgt. Nun möchte ich zwar weder das Eine noch das Andere vertreten; allein ich durfte doch nicht verhehlen, was von Leuten erzählt worden iſt, die noch bis in meine Jünglingsjahre hinein gelebt haben.“

Eigentlich brauchen wir auf dieſen Bericht keinen Werth zu legen, einmal, weil ihn Tacitus offenbar ſelbſt für unwahr hält und nur der Vollſtändigkeit halber erwähnt, die er allerdings dem Tiberius gegenüber in derartigen Dingen merkwürdig gewiſſenhaft beobach⸗ tet, und dann, weil es eben nur eine mündliche Ueberlieferung iſt, die den amt⸗ lichen Actenſtücken gegenüber, welche Tacitus ohne Frage vorlagen, ohne Werth iſt. Wollte man auch, was aber nach dem im Augenblick geſagten unbedingt unmöglich iſt, die mündliche Ueberlieferung als die richtige annehmen, ſo wäre damit zugleich ausgeſprochen, daß auch der im 16. Cap. erwähnte Brief des Piſo vom Kaiſer gefälſcht ſei, eine Annahme, die keine Beſprechung verdient. Und wo liegt die innere Wahrſcheinlichkeit? Kann man annehmen, daß der ſchlaue Tiberius ſich ſo lange der Gefahr ausgeſetzt haben würde, von einem gefähr⸗ lichen Mitwiſſer verrathen zu werden? Würde er den nicht klüglich ſchon früher aus dem Wege geräumt haben? Kann man annehmen, daß Piſo die Beweiſe der Schuld des Kai⸗ ſers ſo lange zurückgehalten haben würde, da doch die Noth wahrhaftig an den Mann ging?

⁵) Audire me memini ex senioribus visum saepius inter manus Pisonis libellum, quem ipse non vulgaverit; sed amicos ejus dictitavisse litteras Tiberii et mandata in Germanicum contineri, ac destinatum promere aput patres principemque arguere, ni elusus a Sejano per vana promissa foret; nec illum sponte extinctum, verum inmisso percussore. Quorum neutrum adseveraverim; neque tamen occulere debui narratum ab iis, qui nostram ad juventam duraverunt.