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Verlassen wir jetzt die spitzfindigen Erörterungen Delbrücks und gehen auf eine andere Gruppe von Kuſserungen Lamperts über, auf die Thüringer Zehntangelegen- heit. Hier hat selbst Ausfeld, dessen gehaltvolle Dissertation dem Ansehen Lamperts nächst Delbrück am meisten Abbruch gethan hat, wenigstens die Lügenhaftigkeit Lamperts nicht eigentlich zu behaupten gewagt. Aber in dieser Sache, die Thüringen und auch Hersfeld so nahe berührte, war Lampert ohne Zweifel eingehend unterrichtet. Hier mülsten ihm falsche Nachrichten besonders schwer zur Last gelegt werden. Hier auch, in der eigenen Sache, mulſste für Lampert die Versuchung besonders nahe liegen, die Thatsachen zu entstellen oder, wenn er solches unbedenklich vermochte, Hergänge einfach zu erfinden. Nehmen wir nun eine Prüfung der Angaben Lamperts über den Zehntstreit vor, so wie sie sich an einzelnen Stellen seines Buches gelegentlich finden, so suchen wir vergeblich nach einem Anlasse zu einem Zweifel an der subjektiven Gut- gläubigkeit des Hersfelder Mönches; ja selbst objektiv lassen sich Lamperts that- sächliche Angaben nirgends angreifen. Wohlgemerkt: Lamperts Darstellung kann uns irre führen, wenn wir uns das Thatsächliche in der von Lampert nach seiner Art hier besonders beliebten Urteilseinkleidung ohne weiteres aneignen: in Lamperts Auffassung, in seinem Urteile ist Richtiges stark mit Unzutreffendem versetat, die Rechtsfrage würdigt Lampert gar nicht; er kennt hier nur den Standpunkt seines hersfeldisch-thüringischen Interesses. Auch sind Lamperts Nachrichten nicht voll- ständig; nur der Zufall führt ihn zuweilen auf die Zehntsache und, wo er sich darüber ausführlicher auslieſs, in der feuilletonartigen Charakterisierung der Erfurter Synode von 1073, da bietet er auch nur das, was in den Rahmen seines Räsonnements gerade paſste. Er wollte ja gar nicht alles erzählen. Aber die mehr oder weniger ansehn- lichen Bruchstücke seiner Überlieferung in der Zehntsache können für die Behauptung, daſs Lampert die Geschichte absichtlich fälschen wollte, mit nichten in das Feld geführt
werden.
Im Jahre 1069 stellte Heinrich dem Erzbischofe Siegfried von Mainz das Ansinnen, ihn von seiner Gemahlin, der seit 1006 ihm angetrauten Königin Bertha, zu scheiden. Die Sache rief, wie alle Quellen bezeugen, im ganzen Reiche Entrüstung hervor. Lampert(p. 105 ff.) erzählt, der König habe in vertraulicher Besprechung dem Erz- bischofe seinerseits die Unterstützung der Mainzer Zehntansprüche gegen Thüringen zugesagt und dafür Siegfrieds Beihilfe in der Ehescheidungssache erlangt. Die Angabe Lamperts wird neuerdings lebhaft bestritten, von manchen als Lampertsche Lüge angesehen. Wie viel Wahres an der Sache ist, ob ein ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis zwischen Siegfried und dem Könige zu stande kam, läſst sich gar nicht mehr ausmachen. Jedenfalls— dies steht auch anderweitig fest— fürchteten die Thüringer in dem betreffenden Jahre für ihre Zehntfreiheit, als Sigfried den König bei einem Zuge durch Thüringen gegen den Markgrafen Dedi von Meilsen unterstützte, und eben so gewiſs lieſs Siegfried den König auf dem Fürstentage von Worms— damals soll die Abrede nach Lampert getroffen sein— zunächst noch in dem Glauben, daſs er ihm zur Ehescheidung behilflich sein wolle. Später allerdings scheiterte der Wunsch des


