Aufsatz 
Lampert von Hersfeld, der Geschichtsschreiber König Heinrichs des IV. : [zwei Vorträge, gehalten im Geschichtsverein zu Cassel] / vom ... August Eigenbrodt
Entstehung
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Das eben Vorgetragene wirft ein weiteres Licht auf die abenteuerlichen Angaben Lamperts über die Abmachungen von Tribur und von CGanossa. Beide Berichte enthalten ein Gewebe aller möglichen Einzelheiten, zusammengesetzt aus dem, was damals wirklich ausgemacht, und was bei verschiedenen Gelegenheiten zu Tribur oder zu Canossa verhandelt, besprochen, geäufsert, auſserdem falsch oder übertrieben weitergesagt wurde, und zusammengesetzt unter dem Einflusse der unrichtigen Meinung, in der sich Lampert über die Ursachen von Heinrichs Absetzung befand. Hinsichtlich der Dinge von Tribur ist die Auffassung von Lampert noch ziemlich nahe dem wirklich Geschehenen gehalten; für Canossa wird sie nebelhaft, gänzlich entstellt noch infolge der weiteren Entfernung und durch die abenteuerlichen Gerüchte, die sich über die dortigen Vorgänge unmittelbar nachher in Deutschland verbreiteten.

Sie schen, Fehler und Irrtümer sind in dem Werke Lamperts reichlich vorhanden: sie haben ihren Grund in der Eigenart des Verfassers, dieses rasch denkenden und schnell arbeitenden, stark subjektiven und geistig doch nicht allseitig durchgebildeten Mönches von Hersfeld. Eine vorgefafste Meinung Lamperts über das Recht König Heinrichs, noch fernerhin als König in Deutschland zu gelten, ist ebenfalls erkenntlich, und diese Meinung hat den letzten Teil der Annalen von der Reichsversammlung von Tribur an unstreitig beeinfluſst. Aber es liegt keine Wahrscheinlichkeit vor für die Annahme eines augenblicklichen Parteizweckes, den Lampert verfolgt haben solle, und noch weniger darf die Annahme Platz greifen, daſs das ganze Werk Lamperts in allen seinen Einzelheiten nur von dem Gesichtspunkte einer Tendenz, ja eines prakti- schen Zweckes aufgefaſst werden müsse

Es ist nicht ganz unmöglich, daſs Lamperts vorgefalſste Meinung, falls er sein ganzes Werk nach vorhandenen Aufzeichnungen nach der Wahl des Gegenkönigs in einem Zuge abgefaſst bezw. nur redigiert haben sollte, daſs in diesem Falle seine vor- gefaſste Meinung auch eingewirkt haben kann auf die Darstellung früherer Einzelfälle, in denen die künftige Entthronung Heinrichs vorzuklingen scheint. Ich meine den Reichstag von Tribur im Jahre 1066, wo der eben erst selbständiger gewordene Heinrich durch die drohende Haltung der Lehnsträger zur Lossagung von dem Bremer Adalbert genötigt wurde. Nach Lampert wurde schon hier die Möglichkeit auch der Absetzung Heinrichs geltend gemacht.(L. p. 102.) Ich erwähnte bereits am Schlusse meines ersten Vortrages die Behauptungen Lamperts zu dem Aufstande von 1073/74, nach welchen einige Reichsfürsten schon damals auf sächsische Anregung die Entthronung Heinrichs und seinen Ersatz durch Rudolf von Schwaben in das Auge gefaſst haben sollen. Diese Angaben Lamperts verdienen jedenfalls eine eingehendere Prüfung; denn sie sind weit besser gegründet und auch mit weit mehr Sicherheit und Kenntnis der Hergänge vorgetragen als die Vorgänge von Canossa. Ich hege für meine Person die Überzeugung, dafs Lamperts Auffassung und Darstellung der Gesamtlage in diesem Punkte jedenfalls das Richtige trifft; einzelne Ungenauigkeiten mögen wieder unter- gelaufen sein; für den behaupteten Hochverrat aber wird Lamperts Bericht in einzelnen Punkten durch das Heinricianische carmen de bello Saæxonico vollauf bestätigt.