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Heinrich der dreitägigen Synode von Anfang an in Person beigewohnt; aus den Akten ergiebt sich, daſs die Einwirkungen Heinrichs an den beiden ersten Tagen stattfanden, aber aufserhalb der offiziellen Verhandlungen stattfanden und durch Zwischenboten geübt wurden. Erst am dritten Tage erschien der König auf der Synode.—
Die erwähnte Ungenauigkeit des Hersfelder Mönches ist verhältnismäſsig gering; ein reichliches Teil von Angriffen und berechtigten Angriffen zog sich Lampert aber durch die Art und Weise zu, wie er über Verhandlungen und Abreden berichtet. Ganz abgesehen von den durch den damaligen Gebrauch gestatteten Zuthaten rhetorischer Natur widersprechen in solchen Fällen Lamperts Angaben gar häufig allen übrigen Quellen oder sind als innerlich unmöglich sofort zu erkennen. Hier handelt es sich um einen unleugbaren Mangel in Lamperts Geschichtsüberlieferung, einem Mangel übrigens, der mit Tendenz gar nichts zu thun hat; denn es würde für die ihm zugeschriebene Tendenz in den meisten Fällen völlig belanglos sein, ob sich die Dinge in der von ihm angegebenen Weise zutrugen oder anders.
Unmittelbar vor dem sächsischen Aufstande von 1073 läſst Lampert eine auch sonst bestätigte Abordnung von Sachsen an den König gehen. Die Abgeordneten halten nach Lampert an den König eine Ansprache, die der ganzen Lage gar nicht angepalst, die überhaupt unmöglich ist. Es handelt sich unter anderem um den sittlichen Lebenswandel des Königs.(E. p. 151.)— Wahrscheinlich hat man in einer sächsischen Volksversammlung, die der fraglichen Abordnung nachweislich vorausging, vielleicht auch in privatem Kreise die bei den Sachsen seit Jahren umgehenden Gerüchte über den Lebenswandel des Königs gerade damals besprochen und dabei erwogen, wie man dergleichen gegen Heinrich benutzen könne. Die betreffenden Verleumdungen wurden ja von den Sachsen seitdem planmälsig gegen Heinrich ausgespielt, jedermann gegenüber, unter anderem auch bei den Reichsfürsten und bei dem Papste. Lampert versetzt nun solche in der Volksversammlung oder privat gefallene Kusserungen irrtümlich in die Adresse an den König; sächsische Vorgänge sind ja Lampert lange nicht in dem Malse eingehend überliefert wie Thüringer Begebenheiten.
Als der König sich im Frühjahre 1074 mit den sächsisch-thüringischen Empörern zu Gerstungen verglich, verhieſs er ihnen Straflosigkeit und Abstellung ihrer Be- schwerden. Otto von Northeim hatte den Frieden vermittelt; ihm persönlich stellte der König nach Bruno und andern Quellen noch auſserdem Genugthuung in Aussicht für die ihm vor drei Jahren angethane Unbill. Lampert nimmt auch dies Versprechen in den Gerstunger Friedensvertrag auf nebst anderen Abreden, die der König nebenbei mit den Reichsfürsten damals traf, vielleicht auch zu Gerstungen und jedenfalls unter dem Drucke derselben Verhältnisse traf, Zusagen aber, die mit dem Vertrage des Königs und der sächsisch-thüringischen Rebellen nicht das Mindeste zu thun hatten.(L p. 177. Bruno c. 30. 31.) Wir stoſsen hier auf eine weitere Schwäche des Hersfelder Geschichtschreibers, auf seinen Mangel an begrifflicher Schärfe in allen Prinzipalfragen von Staats- recht und Politik. Lampert besitzt Verständnis für die Beweggründe der Menschen, aber gar keine Ubersicht über die verwickelten Verhältnisse des damaligen Lehns- königtums.


