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er sich gewiſs der damals gebräuchlichen Gründe oder Vorwände der Gegenpartei bedient haben; aber die Neuwahl trotz der eben erst erlangten Absolution blieb für Lampert ein Rätsel, wie sie ja selbst formell betrachtet als ein Akt unerhörter Treulosigkeit anzusehen ist, deren Verworfenheit einem Manne wie Lampert nicht glaublich sein konnte. Darum muſste Heinrich den Gnadenakt der Absolution verwirkt haben. Also ward für die Gestaltung des Schlusses von Lamperts Annalen, der in dem Sturze Heinrichs gipfelt, für das letzte Bild, das er dem Leser vorführt, nicht die politische Absicht des Verfassers, sondern das dramatische Moment bestimmend: der dominus Henricus fiel, weil er dem Papste den Eidschwur nicht gehalten hatte. Die Ereignisse nehmen über ihn ihren Weg; der Vorhang fällt.
Das dramatische Moment ist bei Lampert überhaupt überall zu beobachten: Lampert besitzt ein künstlerisches Gefühl für den Verlauf der Ereignisse; er sucht nach dramatischen Motiven, läſst das dramatisch Wirksame stark hervortreten, das Neben- sächliche unter Umständen ganz wegfallen, ohne dafs er darum der Wirklichkeit Gewalt anthun will oder auch anthut, wo er die wirklichen Hergänge genau kennt. Manchmal erzählt er zeitlich früher Geschehenes erst an späterer Stelle, weil ihn erst jetzt seine Gedanken auf die betreffende Thatsache hinführen. Die einzelnen Abschnitte rundet der Verfasser künstlerisch ab. Bei genauer Kenntnis der thatsächlichen Einzelheiten hebt dies künstlerische Bemühen die Darstellung Lamperts, wie schon Ranke bemerkte, wirklich zu historiographischer Höhe empor; wenn aber Lampert nur ungenaue Kunde erhalten hat, verzerrt sich das Bild und kommt willkürlicher Entstellung thatsächlich nahe. Wir müssen in solchen Fällen den Irrgang bei Lampert verfolgen, so schwierig dies auch sein mag, dürfen jedenfalls nicht von der einen Partie in seinem ungleichartigen Werke ohne weiteres auch auf den Charakter der übrigen, besser gelungenen Teile schlieſsen, so wenig wie wir Lamperts Zeitgeschichte ausschliefslich nach der vita Lulli und der Hers- felder Klostergeschichte beurteilen dürfen.
Ich erwähne gleich hier eine weitere Eigentümlichkeit der Lampertschen Geschicht- schreibung. Lampert ist, wie gesagt, nicht immer bemüht die geschichtlichen Einzelheiten chronologisch scharf gesondert darzubieten: er bemüht sich mehr um eine zutreffende Gesamtauffassung. Im Jahre 1071 war zu Mainz eine Synode versammelt, um gegen den von Heinrich eingesetzten und von Constanzer Geistlichen der Simonie angeklagten Bischof Karl von Constanz zu verhandeln. Wir besitzen darüber einen ausführlichen Bericht von Lampert, auſserdem Briefe des Erzbischofes von Mainz an Papst Alexander II. und das vollständige Protokoll der Verhandlungen.(L. p. 131, Jaffé, bibl. p. 70 ff.) Beide Quellen stimmen vollständig dahin überein, daſs Heinrich mit allen Machtmitteln auf die Synode zu wirken suchte, um die Niederschlagung des Verfahrens gegen seinen Schützling zu erzwingen, und zwar wird von dem Erzbischofe das herrische Auftreten Heinrichs noch viel schärfer betont als von Lampert. Dies Einwirken Heinrichs geschah nach beiden Quellen während zweier Verhandlungstage der Synode. Am Ende des dritten Tages entschlofs sich Bischof Karl zur freiwilligen Abdankung. Nach Lampert hat König


