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wirrung voll zu machen, unglücklicher Weise in den übrigen Lampertstreit noch hinein- geworfen hat: nämlich die Frage, ob ein anonymes Heldengedicht, das die Sachsenkriege gleichfalls behandelt und zwar behandelt unter Behauptung von Thatsachen, die auch bei Lampert auftreten, sonst aber in einem der Lampertschen Auffassung ganz entgegen- gesetzten, dem Könige Heinrich genehmen Sinne,— ob dies carmen de bello Sawonico dem Lampert von Hersfeld zugeschrieben werden darf oder nicht. Ich erwähne diese philologische Streitigkeit nur der Vollständigkeit halber; fast niemand glaubt heute noch an die Autorschaft Lamperts bei dem genannten Heldengedichte; denn der Ton dieses Gedichts, die höfische Denkweise, der staatsrechtliche Standpunkt des nicht genannten Verfassers schlieſst den Gedanken an den weidlich polternden und gänzlich unjuristischen Mönch von Hersfeld von vornherein aus, und solchen Gründen gegenüber müssen die Gegengründe verstummen, die nur gewissen Kuſserlichkeiten des lateinischen Sprachgebrauches entnommen sind. Ich schlieſse also diese das carmen de bello Saxonico betreffende Frage von der Besprechung aus; im übrigen gedenke ich die Lampertfragen, so weit es möglich sein wird, in meinem nächsten Vortrage zu behandeln.
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II.
Nortrag vom 26. November 1894.
Hochgeehrte Versammlung!
In meinem ersten Vortrage hatte ich die Ehre, Sie mit den Werken Lamperts von Hersfeld und mit den um seine Annalen seit 1855 entstandenen Streitfragen be- kannt zu machen. Ich stellte als Hauptfrage auf: Hat Lampert von Hersfeld, wo er falsch berichtet oder unzutreffend urteilt, wissentlich die Zeitgeschichte zu fälschen beabsichtigt? Hat er ferner im Interesse eines bestimmten politischen Zweckes geschrieben, indem er nämlich die Wahl des Gegenkönigs rechtfertigen wollte und zwar in der Absicht rechtfertigen wollte, um die Abtei Hersfeld oder weitere Kreise des Reichs damit auf die Seite des Gegenkönigs Rudolf zu ziehen? Im Falle der Ver- neinung, nach welchen Gesichtspunkten ist bei der Kritik des Lampert von Hersfeld zu verfahren?
Die Zeit, die Lampert aus eigener Kenntnis beschrieb, namentlich die Jahre 1073— 1077 sowie die Zeit, in welcher er sein Werk verfaſst haben muſs— bald nach der Gegenwahl von Forchheim; Sicheres weiſs man darüber so wenig wie über den Ein- druck, den sein Geschichtswerk damals machte—, die Zeit vor Februar 1077 und die


