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bis 1055, 1056, und dann weiter in den Jahren der Regentschaft über Heinrich IV. Die Vorgeschichte von Adam bis 1039 n. Chr. umfafst in der Handausgabe von Hesse 25 Quartseiten; es folgen die Jahre 1042— 1053 auf 7 Seiten, 1054— 1056 auf 5 Seiten, 1057— 1068 auf 35 Seiten; hier sind bereits Ereignisse erzählt, die der Verfasser als gereifter Mann miterlebt und mitempfunden hatte; die weiter folgende Darstellung nimmt an Breite immer mehr zu: die Zeit 1069 bis Frühjahr 1077 verteilt sich auf 195 Seiten; die volle Ausführlichkeit widmet aber der Verfasser den Ereignissen erst von dem Jahre 1073 an, dem Jahre, in welchem der Zwiespalt des Königs Heinrich mit den Reichs- fürsten zum offenen Ausbruche gelangte. Hier zeigt sich uns der Verfasser der Annalen im Vergleiche zu den vorausgegangenen Zeiten als ein ganz anderer Mann: hier treten die nachher zu schildernden Eigenheiten seiner Geschichtschreibung voll hervor, hier lernen wir Lampert auch als publizistischen Kritiker kennen, indem er scheidet, was Gerücht ist und was sicher ermittelte Nachricht. Der Verfasser hütet sich, unverbürgte Nachreden aufzunehmen: er weist sie zurück oder verzeichnet sie nur als Nachreden. Der Klatsch über die Beziehungen zwischen der Kaiserin Agnes und dem Bischofe Heinrich von Augsburg ³), zwischen dem Papste Gregor und der Markgräfin Mathilde von Canossa, auch die schändlichen Verleumdungen, die man von dem sächsischen Verleumdungszentrum aus gegen den Lebenswandel des Königs erhob, finden in Lampert einen besonnenen Kritiker ⁴). Er übergeht sie groſsenteils oder führt sie nur an, ohne sich für den Inhalt zu verbürgen.— Der Verfasser verfügt über ein meist zutreffendes Kalendarium der Aufenthaltsorte des Königs. Lampert muſs also Nachrichtenstoff methodisch gesammelt haben und bei der Verarbeitung des Stoffes mit publizistischem Urteile verfahren sein. Es liegt mir ferne, zu behaupten, daſs Lamperts Wahl nun in allen einzelnen Fällen unsere Billigung finden oder daſs die Erfüllung dieser selbstverständlichen publizistischen Pflicht seine Glaubwürdigkeit in hervorragend günstiges Licht stellen müsse. Aber ich sage: da uns in der Zeitgeschichte Lamperts eine schriftstellerische Persönlichkeit entgegen- tritt, die, verglichen mit der alten Klostergeschichte, der rita Lulli und den älteren Annalen, veränderte, völlig selbständige Züge aufweist, so besitzen wir kein Recht, ohne weiteres von der rita Lulli auf den Quellenwert auch der Zeit- geschichte Lamperts zu schlieſsen: Lampert der Publizist und Lampert der Geschicht- schreiber des Altertums müssen für uns zunächst auseinandergehalten werden.
Das Annalenwerk Lamperts von Hersfeld reicht also von Erschaffung der Welt bis zum Februar des Jahres 1077: das letzte von Lampert erzählte Ereignis ist die Be- rufung des Forchheimer Tages, an dem die Lehnsträger des Königs nachher die Gegen- wahl Rudolfs von Schwaben vollzogen. Noch vor dieser Wahl bricht der Verfasser ab, indem er erklärt, die weitere Geschichte von der bereits erfolgten Wahl des Gegen- königs ab lieber einem anderen überlassen zu wollen.
Die Ausführlichkeit der Erzählung namentlich seit dem Jahre 1073 sichert dem Werke Lamperts seinen Wert als Geschichtsquelle für die ersten Zeiten Heinrichs IV. Keine andere Quelle reicht in dieser Hinsicht an Lampert heran. An vielen Stellen sind wir auf Lampert allein angewiesen, zumal für die Sachsenaufstände 1073 bis 1076
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