8
Klöster sorgten für den Unterhalt der Kirchen, zogen aber auch dafür den Kirchen- zehnten ein. Sonst— also abgesehen von den altverbrieften Zehntberechtigungen Fuldas und Hersfelds— erfreute sich Thüringen ausnahmsweise der Freiheit von Kirchenzehnten- Bonifatius hatte bei der Bekehrung der Thüringer von der Einführung des gesetzlichen Kirchenzehnten aus Zweckmälsigkeitsgründen vorläufig abgesehen; bei diesem Erlasse war es seitdem so ziemlich verblieben, ohne daſs bisher eine rechtliche Norm an die Stelle des prekären Zustandes getreten wäre. Schon unter König Heinrich III. betrieb der Erzbischof von Mainz die Einführung des Kirchenzehnten auch für Thüringen, zum Vorteile seines Erzstiftes, dem gesetzlich der vierte Teil der Zehnteneinkünfte zuflieſsen muſste. Das Verlangen des Erzbischofs stieſs auf den Widerstand der zehntfreien Thüringer selbst und auf den Widerstand von Fulda und von Hersfeld. Denn diese in Thüringen reichbegüterten Abteien muſsten, wenn der Erzbischof durchdrang, einmal von ihren thüringischen Gütern selbst den Zehnten entrichten, dann aber drohte ihnen auch der Verlust ihrer eigenen, vorhin genannten Zehntgerechtigkeiten in Thüringen.— So berührte der Zehntstreit wichtige materielle Interessen angesehener Personen. Die Schlichtung des Streites war auch nach der rechtlichen Seite hin nicht unschwierig; denn die Rechtsfrage lag im einzelnen verwickelt, und es scheint ein bisheriges Gewohn- heitsrecht von den Beklagten behauptet worden zu sein.
Unter Heinrich IV. kam es zur Entscheidung. Warum sich Heinrich veranlaſst sah, die Ansprüche Siegfrieds von Main zu unterstützen, ob er selbst Vorteile aus der Anderung zog, ob er die Unterstützung Siegfrieds für andere Zwecke damit suchte, oder ob er nur, was das Wahrscheinlichste ist, als König einer langjährigen Streit- sache unter seinen Vasallen ein Ende machen wollte, dies alles muſs dahinstehen; jeden- falls nahm der König die Sache endlich in die Hand. Auf einer achttägigen Synode zu Erfurt wurde 1073 die Aufhebung der thüringischen Zehntfreiheit verfügt und auſserdem zwischen dem Erzbischofe von Mainz einerseits, dem Abte von Fulda und dem Abte von Hersfeld andererseits unter Vermittelung des Königs ein Vergleich erwirkt.
Die Neuerung in der Zehntsache machte viel von sich reden: sie veranlaſste noch in demselben Jahre die Beteiligung der Thüringer an dem Aufstande der Sachsen gegen den König. In Hersfeld erregte der Verlauf der Erfurter Synode viel Erbitterung; man zürnte dem Erzbischofe und dem Könige; man war verstimmt auch gegen den Abt von Hersfeld, den man der Preisgabe seiner Klosterinteressen beschuldigt zu haben scheint. Auf solche Stimmung unter den Mönchen oder doch einem Teile derselben deuten wenigstens die Worte unseres Lampert in seiner sehr gereizten Erzählung über die Erfurter Vorgänge.(Lamp. p. 141.)
Lampert erscheint uns in der Zehntsache als ein gesinnungseifriger Hersfelder. Mit Vorliebe erzählt er von diesem Streite und von anderem Schaden, den Hersfeld unter König Heinrich erleiden muſste. Was wir aus diesen gelegentlichen Kuſserungen seines persönlichen Empfindens schlieſsen können, ist so ziemlich das Einzige, was wir über Lamperts Persönlichkeit wissen. Er selbst erzählt uns nur, daſs er Frühjahr 1058 das Mönchskleid nahm, Herbst desselben Jahres zu Aschaffenburg zum Priester geweiht


