Aufsatz 
Die mit einem Progymnasium verbundene Realschule zu Eschwege von ihrer Gründung bis zu ihrer Reorganisation, ein Beitrag zur Geschichte des Realschulwesens
Entstehung
Einzelbild herunterladen

5

ſchmerzlich, daß dieſe Schulen ſeinen berechtigten Anſprüchen nicht genügten und nicht genügen konnten, daß ſie ſeinen Söhnen nicht das gaben, was denſelben dereinſt für ihren Beruf ganz unentbehrlich war, und war darauf bedacht, dieſem Uebelſtand durch Gründung neuer Schulen, der Stadtſchulen, abzuhelfen. Da ſich dieſelben gewöhnlich an die Kirchengemeinden anlehnten, ſo wurden ſie auch Kirch⸗ ſpiels⸗ oder Parochial⸗Schulen genannt. Wenn nun die Behörden der Stadt oder des Kirchſpiels oder beide in Gemeinſchaft ſolche Schulen gründeten und dann auch das Recht in Anſpruch nahmen, die Schulen nach ihren Bedürfniſſen einzurichten, ſie zu überwachen, die Lehrer zu beſtellen ꝛc., ſo entſtand in der Regel ein heftiger und langwieriger Streit mit dem Scholaſticus, ein Streit, der mitunter bis vor das Forum des Papſtes getrieben wurde und wohl gar Bann und Interdict zur Folge hatte. So wurde z. B. ein Streit des Magiſtrats von Hamburg mit dem Scholaſticus über die nachher zu erwähnenden Schreibſchulen von 1402 bin 1477 geführt und der geſammte Magiſtrat ob ſeines Vorgehens vom Papſte mit dem Bann und Interdict belegt. Da man wohl fühlte, daß Vieles im Schulweſen anders und beſſer werden müßte, aber nicht wußte, wie es anders und beſſer zu machen ſei, auch der Scholaſticus ſämmtliche Stadtſchulen in ſeine Hand bekam, ſo wurden dieſelben genau wieder ſo, wie die unteren Abtheilungen der Stiftsſchulen, auch wenn ſich die Magiſtrate hier und da einige Rechte in Bezug auf dieſe Schulen erwarben. Ein Rector, ein Geiſtlicher, contrahirte mit dem Scholaſticus oder auch mit dem Magiſtrate auf ein Jahr, wählte ſich ſeine Geſellen(Cantor, Proviſor, Untermeiſter, Locaten, die Stampualen), nahm von dem Schullocal Beſitz, ließ ſich mit Stock und Ruthe inſtalliren und lehrte und erzog die Jugend, wie es in den anderen Schulen auch geſchah. So wurden auch⸗ ſämmtliche Stadt⸗ oder Parochial⸗Schuler lateiniſche Schulen. Einen größeren Einfluß auf die Schulen erwarben ſich die Städte gewöhnlich nur durch einen beſtimmten Beitrag aus der Stadtkaſſe zur Beſoldung des Rectors, z. B. Eſchwege erwarb ſich das Recht zur Mitwirkung bei der Beſtellung des Rectors im Jahre 1589 durch eine dem Rector gewährte Gehaltszulage von jährlich 50 Gulden. London hatte ſchon in der Mitte des zwölften Jahrhunderts Stadtſchulen und im nördlichen Deutſchland ſind wohl die meiſten zur Zeit der Hanſa gegründet worden.

Aber auch die Stadtſchulen genügten dem gewerb⸗ und handeltreibenden Bürger nicht, weshalb er Schulen verlangte, in denen gar kein Latein, dafür aber Leſen und Schreiben deutſcher Schrift(auch deutſche Briefe ſollten geſchrieben werden) und Rechnen(die 4 Species) gelehrt würden. Das gab die Schreib⸗ und Rechenſchulen, die Schreib⸗ und Leſeſchulen, die dudeſche Scrifſcolen. Auch dieſe Schulen veranlaßten die heftigſten und langwierigſten Streitigkeiten mit dem Scholaſticus und endigten gewöhnlich damit, daß auch ſie unter die Botmäßigkeit und die Aufſicht deſſelben geſtellt wurden. Aber Schulen, in denen weiter nichts gelehrt werden durſte, als Leſen und Schreiben deutſcher Schrift und die Anfangsgründe des Rechnens*), hatten keine Lebenskraft und konnten ſich nicht entwickeln, und wäre ihnen nicht ſpäter die Reformation zu Hülfe gekommen, ſie wären rettungslos zu Grunde gegangen**). Aber die Reformatoren fügten den Lehrplänen

*) Das Rechnen war nicht überall eingeführt und wurde auch in dendeutſchen Schulen Sachſens und Würtembergs nicht gelehrt.(v. Raumer, Geſchichte der Pädagogik, I. S. 286. **) Dieſe ſo unſcheinbaren Schulen waren jedoch des ſeltenen und koſtſpieligen Schreibmaterials wegen ſo theure Schulen, daß ſie nur von den Söhnen wohlhabender Bürger beſucht werden konnten. 1*