Aufsatz 
Die Schulreform Philipps des Großmütigen von Hessen
Entstehung
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Einem jeden, auch dem unbemittelten, ſollte ſie ermöglicht, ſollten die Stätten der Bildung zu⸗ gänglich gemacht werden. Darum beſchränkte er ſich nicht darauf, durch Unterſtützung Einzelner auf die obenerwähnte mannigfaltige Weiſe das Studium zu erleichtern und zu fördern, ſondern er räumte für Alle die Schranke, welche durch das Schulgeld gezogen wird, hinweg. Um aber dieſen Zweck ohne Nachtheil für die Schulen ſelbſt zu erreichen, ſuchte er das, was ihnen durch den Ausfall des Schul⸗ geldes abgieng, auf andere Weiſe möglichſt zu erſetzen, und zwar zunächſt durch Heranziehung noch ver⸗ fügbarer ſtiftiſcher Mittel. Solches geſchah an der Schule zu Caſſel, welche bei ihrer Einrichtung im J. 1539 in Gemäßheit der Fundation des Landgrafen mit den Einkünften des Ahneberger⸗ und Brü⸗ derkloſters und einem Beitrage der Stadt Caſſel, und zwar nach dem damaligen Geldwerthe wohl aus⸗ reichend, dotirt worden war, in der Folge aber durch Schmälerung des ſtädtiſchen Beitrags Einbuße erlitten hatte und ſeitdem an dem gewöhnlichen Uebel, welches die Folge geringer Beſoldungen iſt, dem häufigen Lehrerwechſel, krankte. Um dieſen Schaden zu heilen, ordnete der Landgraf eine Beiſteuer des Gotteskaſtens und des Martinsſtiftes zu Caſſel zu den Lehrerbeſoldungen an, wodurch dieſe wieder auf die urſprüngliche Höhe gebracht wurden ¹). Hier gab das Vermögen der beiden genannten Stif⸗ tungen das Heilmittel an die Hand. Aber nicht überall konnte der Landgraf auf gleiche Weiſe Abhulfe ſchaffen, da die Einkünfte der Klöſter des Landes bereits im Intereſſe der Schule ſowie auch der Kirche und außerdem noch zu verſchiedenen milden Zwecken, wie zur Errichtung von vier allgemeinen Landes⸗ hospitälern ²), zum Unterhalt für Predigerwittwen, zum Beſten der Armen und zur Erleichterung des Druckes der Abgaben verwandt worden waren ³). Es blieb ſomit nur noch der Weg der freien Mit⸗ wirkung bei der Unterhaltung der Schulen übrig, und dazu regte der Landgraf, wie wir ſahen, durch Wort und Beiſpiel auf das kräftigſte und nachdrücklichſte an. Allein wenn auch in Folge dieſes beſon⸗ deren Antriebs, welcher bei der im allgemeinen den geiſtigen Intereſſen zugewandten Richtung der Zeit um ſo wirkſamer war, die Privatwohlthätigkeit in vielen einzelnen Fällen auf die erfreulichſte Weiſe ſich bethätigte): dieſes ſeiner Natur nach accidentielle Unterhaltungsmittel konnte, wie ſchon oben gezeigt worden iſt, eine weſentliche Einnahmequelle, namentlich für die Dauer, nicht erſetzen*). Außerdem aber fand der Landgraf auch nicht immer und überall, wo er zu freiwilligen Beiträgen für Unterrichtszwecke anregte, diejenige bereitwillige Unterſtützung, deren er bedurfte. So ſcheiterte ein ſehr heilſamer Plan

¹) Landgraf Philipp hatte in der oben erwähnten Fundation verheißen:ob ſich in dieſer vnnſer verſehung vber kurtz oder lanng einicher mangell zutragen wurde, denn wollen wir zu Jeder Zeitt erledigenn, erſtatten und verbeſſern, One alles geuerde Hiernach wuͤrde der Landgraf jedenfalls auch dann, wenn ein ſtiftiſcher Fond ihm nicht zu Gebote geſtanden hätte, und zwar wohl in derſelben Weiſe, wie er ſich in gleichen Fällen der Stipendiatenanſtalt annahm, nämlich durch Subvention aus der fürſtlichen Kaſſe für die Schule geſorgt haben.

²) Der ehrwürdige Gebrauch, welcher auch hier von den Kloſtergütern gemacht war, wurde den kaiſerlichen Commiſ⸗ ſaren, welche das Kloſter Haina ſeiner früheren Beſtimmung wieder zurückgeben ſollten, durch den wackeren Obervorſteher Heinze von Lüder auf eine rührende Weiſe lebendig vor Augen geſtellt, indem er ihnen die armen Gebrechlichen und Hulfsbe⸗ dürftigen aller Art vorführte, welche in den von den Mönchen verlaſſenen Räumen Aufnahme und Pflege gefunden hatten. S. die Darſtellung der ergreifenden Scene bei Rommel III, VI. 365.

³) Rommel III, VI. S. 346 86 nebſt Aum; insb. S. 349. 355. 368. 378.

*) In Eſchwege ſtiftete der heſſiſche Statthalter und Landvogt an der Werra R. Schenk zu Schweinsberg ein Stiven⸗ dium, deſſen Auftommen zum Theil zu Beneſicien für Schüler, zum Theil zu Beſoldungen für Geiſtliche und Lehrer verwandt wurde. Zu Caſſel eröffnete die Reihe der edlen Männer, welche ſich in derſelben Weiſe verdient machten, der fürſtliche Rath Dr. J. Nordeck. S. Schmincke und Weber an den oben a. O.

) Es hat ſich daher auch die Unentgeltlichkeit des Unterrichts auf die Dauer weder an der Univerſität noch an den Schulen in Heſſen gehalten, ſondern iſt faſt uͤberall, wenn auch zum Theil erſt ſpät an der ſtädtiſchen Knabenſchule zu Eſchwege erſt im J. 1869 dem rationelleren Princip der Erbebung eines nach der Schulgattung und nach den örtlichen Verhältniſſen bemeſſenen Schulgeldes gewichen. Nicht viel anders verhält es ſich mit der von der franzöſiſchen Conſtituante von 1791 proclamirten und ſpater auch von dem deutſchen Parlament von 1848 in Art. IV. der Grundrechte§ 27 adoptirten unentgeltlichkeit des Primärunterrichts, welche nämlich eigentlich niemals ins Leben getreten iſt. 4