Aufsatz 
Die Schulreform Philipps des Großmütigen von Hessen
Entstehung
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des Landgrafen an dieſer mangelnden Bereitwilligkeit zur Mitwirkung ſeitens des Adels. Bei der be⸗ deutenden ſocial⸗politiſchen Stellung dieſes Standes in damaliger Zeit und bei dem Einfluß, den derſelbe namentlich auf den Landtagen ausübte, wo ſeine Stimme nicht ſelten in Fragen von der größten Wich⸗ tigkeit füͤr Staat und Kirche den Ausſchlag gab, lag es in einem keineswegs untergeordneten und bloß ſpeciellen, ſondern in einem höheren und allgemeineren Intereſſe, daß der Adel eine gründliche, tiefere wiſſenſchaftliche Bildung ſich aneigne, und der Landgraf hielt daher mit Recht eine dahin zielende Ver⸗ anſtaltung für eine nothwendige Ergänzung ſeines Reformationswerkes. Der Vorſchlag aber, welchen er zu dem Ende dem Adel machte, zwei Klöſter in Erziehungs⸗ und Unterrichtsanſtalten für je fünfzig adelige Kinder umzuwandeln, wurde von dem Adel verworfen). Auch die Städte, welche mit geiſtlichen Lehen verſehen waren, und denen dieſe nach der Reformation mit der Auflage überwieſen worden waren, ihre dürftigſten und talentvollſten Bürgersſöhne damit zu verſehen und ſie der Stipendiatenanſtalt zu Marburg zu präſentiren, waren zum Theil ſäumig und machtenneue Anſtrengungen des faſt erſchöpf⸗ ten Schatzes des großmüthigen Fürſten, der immer beſorgt war, daß das Studium zu Schaden komme, erforderlich, um dieſe wichtige Anſtalt zu erhalten.

Bei der überaus regen, vielſeitigen und aufopfernden Thätigkeit, welche der Landgraf entfaltete, um den Schulen eine ausreichende Dotation zu verſchaffen und ihnen dadurch tüchtige Lehrer, deren Heranbildung ſeine erſte und fortgeſetzte Sorge war, auch dauernd zu erhalten, hatte er natürlich zu⸗ nächſt nur die Sache im Auge. Allein je größer und lebhafter ſein Intereſſe für die Sache war, um ſo mehr hatten ſich auch die Perſonen ſeiner ſpeciellen Theilnahme und Fürſorge zu erfreuen. Wie Karl der Große, ſein Vorgänger in vielen Stücken ſo auch in dieſem, ſchätzte und ehrte er den Stand der Lehrer in demſelben Maße, in welchem er die Wiſſenſchaft hochhielt, und es war ihm eine Herzensange⸗ legenheit, die Männer, welche berufen waren, ſeine humanen Abſichten und Zwecke zu verwirklichen und ſeine Mitarbeiter und Gehülfen im Dienſte der Aufklärung, Bildung und Veredlung ſeines Volkes zu ſein, in eine würdige, der Wichtigkeit des Amtes entſprechende äußere Lage zu verſetzen. Einen ſchönen Beweis dieſer ſeiner Gefinnung hat er dadurch gegeben, daß er auch der in der ſchweren und aufreiben⸗ den Arbeit der Schule alt und unbrauchbar gewordenen gedacht und für einen Penſionsgehalt emeritirter Lehrer geſorgt hat, indem er ſchon in dem Gnaden⸗ und Freiheitsbrief für die Univer⸗ ſität die Einkünfte der beiden Stifte zu Caſſel und Rotenburg zu dieſem Zwecke beſtimmte ²).

Mit dieſer ehrwürdigen Beſtimmung des Landgrafen Philipp ſchließei wir die Betrachtung dieſer ſeiner, für die ſpätere äußere Stellung der heſſiſchen Schulen entſcheidenden ³), Thätigkeit ſowie ſeiner Schulreform überhaupt.

¹) Rommel a. a. O. S. 377 Der Plau Landgraf Philipp's wurde von Moritz dem Gelehrten wieder aufgenommen und ausgeführt durch die Gründung der ſchon früher erwähnten Hofſchule. Vgl. Dr. Hartwig über die Hofſchule zu Caſſel ꝛc. Hersfeld 1865.

²) Rommel Urkundenband S. 357.

³) Mit gutem Grunde iſt in der vormals Kurheſſ. Ständeſitzung vom t0. Oct. 1837 von dem landesherrlichen Com⸗ miſſar erklärt worden:es könne hiſtoriſch entwickelt werden, daß das Schulweſen in Heſſen von Anfang an als eine Staats⸗ anſtalt und nicht als eine Gemeindeangelegenheit betrachtet worden ſei. Dieſe hiſtoriſche Entwickelung würde nach Vor⸗ ſtehendem von der Schulreform Philipps des Großmüthigen ihren Ausgangspunkt zu nehmen haben, und als wichtige Wende⸗, bzbgsw. Fortſchrittspunkte würden in derſelben hervortreten die Jahre: 1803, in welchem eine aus öffentlichen Einnahmen dotirte Landesſchulcaſſe zur Verbeſſerung der äußeren Lage der Volksſchulen errichtet; 1833, in wekchem die Gymnaſien des Landes durch Vereinharung mit den Landſtänden mit einem ſtändigen Unterhaltungszuſchuß aus der Staatscaſſe und die Lehrer an denſelben mit den Garantien des Staatsdieuſtgeſetzes vom 8. März 1831 ansgeſtattet wurden, und endlich das Jahr 1866, in welchem bezüglich der neu entſtandenen Realſchulen des Landes in conſequenter Durchführung des geltenden Princips. ſeitens der Staatsregierung und un Eluverſtändniß mit den Landſtänden eine gleiche Organiſatien beabſichtigt war⸗