Aufsatz 
Die Schulreform Philipps des Großmütigen von Hessen
Entstehung
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Hier iſt es nun namentlich eine Ergänzung der primären Staatsleiſtung, welche wir bei der Schulreform des Landgrafen Philipp vermiſſen, nämlich das Aufkommen durch das Schulgeld. Denn wie die Vorleſungen an der Univerſität Marburg der Beſtimmung des Landgrafen gemäß publice gehal⸗ ten werden mußten, weshalb auch, wie oben bemerkt wurde, für die Profeſſoren nach damaligen Ver⸗ hältniſſen hohe Gehalte ausgeworfen worden waren: ſo war auch, nach einem gleichmäßig durchgeführ⸗ ten Plane, der Unterricht in den Schulen unentgeltlich; Schulgeld wurde noch nicht oder, wie man will, nicht mehr erhoben. Mit dem Schulgelde war aber eine Einnahme aufgegeben, welche den Schulen ebenſo unentbehrlich iſt wie die fiscaliſche und communale Unterſtützung, und die zugleich ebenſo wohl begründet iſt wie dieſe. Denn bei dem öffentlichen Unterricht concurriren eben zwei Intereſſen, ein ge⸗ meinſames des Staates, der Commune und, wie hier noch hinzuzufügen iſt, des Kreiſes 4) und ein ſpecielles der Familie, der Eltern, welche verpflichtet ſind ihre Kinder erziehen und unterrichten zu laſſen ²). Daher iſt es folgerichtig, daß wie jenem allgemeinen ſo auch dieſem ſpeciellen Intereſſe eine entſprechende Leiſtung zur Seite ſtehe, welche durch das Schulgeld repräſentirt wird, und deren Erlaſ⸗ ſung, wenn auch in der wohlmeinendſten Abſicht geſchehen, den Schulen in einer doppelten Beziehung zum Nachtheil gereicht. Denn die Erfahrung lehrt, daß überall, wo mit der Unentgeltlichkeit der Un⸗ terrichts experimentirt worden iſt ³), die Schulen, wenn nicht andere beſonders günſtige Umſtände vor⸗ handen waren, welche durch ihr Gegengewicht eine Ausgleichung bewirkten, hinter den Anforderungen der Zeit zurückgeblieben ſind. Der Grund dieſer Erſcheinung iſt aber nicht allein in dem Umſtande zu ſuchen, daß die Unentgeltlichkeit des Unterrichts eine kärgliche Ausſtattung der Schulen zur gewöhnlichen Folge hat, ſondern er liegt auch in der pſychologiſch tief begründeten Wahrheit, daß ſelbſt kräftige geiſtige Intereſſen, wenn ihnen die Gelegenheit benommen iſt, ſich auf eine natürliche Weiſe durch materielle Leiſtungen zu bethätigen, abgeſchwächt werden und dadurch der Sache, um die es ſich handelt, ein wich⸗ tiges geiſtiges Förderungsmittel verloren geht. Wenn nun auch dieſe letztgenannte Folge der Unent⸗ geltlichkeit des Unterrichts bei den Schulen der Reformationszeit allerdings weniger hervortrat darum, weil der außerordentliche durch die Reformation hervorgerufene, alle Verhältniſſe durchdringende Auf⸗ ſchwung des geiſtigen Lebens auch mächtig genug war, um das Intereſſe für die Schulen, ſelbſt ohne die naturgemäße Bethätigung desſelben durch materielle Leiſtungen der Einzelnen, wachzuerhalten: die zuerſtgenannte Folge der Unentgeltlichkeit des Unterrichts, die kärgliche Ausſtattung der Schulen, machte ſich doch auch hier in erſchwerender Weiſe geltend, wie der wegen geringer Beſoldung eintretende häufige Lehrerwechſel gezeigt hat. Für den Landgrafen war jedoch dieſe Wahrnehmung nur ein Grund mehr, ſeine Thätigkeit für die Verbeſſerung der äußeren Lage der Schulen noch zu verſtärken, keineswegs aber eine Veranlaſſung, die Einrichtung ſelbſt wieder aufzuheben. Ihn leitete bei dieſer an der Univerſität wie an den Schulen gleichmäßig durchgeführten Reform lediglich ſeine ſtets rege Sorge, das geiſtige Wohl ſeiner Unterthanen mit allen Mitteln zu fördern. Je höher er Bildung, evangeliſch⸗proteſtantiſche Bildung ſchätzte, um ſo mehr war er darauf bedacht, ſie zu einem Gemeingut ſeines Volkes zu machen.

¹) Daß auch der Kreis zu einem verhältnismäßigen, ſeinem bezüglich gewiſſer Schulgattungen unzweifelhaft beſtehen⸗

den Intereſſe entſprechenden Unterhaltungsbeitrag heranzuziehen ſei, iſt eine Anſicht, deren Verwirklichung nicht mehr fern ſein dürfte.

²) Mit demſelben Nachdruck, womit Luther die Fürſten und die Rathsherren an ihre Pflicht mahnt, gute Schulen

aufzurichten und zu erhalten, ſpricht er ſich auch über der Familie gottgeordnetes Erziehungsrecht und heiligen Erziehungsbe⸗ ruf aus, und wie Luther ſo ſämmtliche, deutſche wie ſchweizeriſche, Reformatoren.

. 73) In Italien, wo die Unentgeltlichkeit des Unterrichts an den Volksſchulen eine althergebrachte Einrichtung iſt, hat der ſchlechte Zuſtand der öffentlichen Schulen dieſen eine große Anzahl von Privatſchulen an die Seite geſtellt. Auch die ragged schools in England und die salles d'asile in Frankreich erfreuen ſich eines ſehr zweideutigen Rufes..