Aufsatz 
Die Schulreform Philipps des Großmütigen von Hessen
Entstehung
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u ungünſtigen, aber doch uͤberwiegend günſtigen Verhältniſſen, im Verein mit der Kirche eine neue Aera der geiſtigen Entwickelung des heſſiſchen Volkes eröffnend.

Als einer der erſten war Landgraf Philipp der Großmüthige der Mahnung Luthers ¹) durch Gründung der Univerſität, Errichtung neuer Schulen und Verbeſſerung der beſtehenden nachgekommen, um das große Ziel, die Hebung der Volksbildung im Geiſte des Proteſtantismus, durch dieſe Anſtalten zu erreichen. Wie hoch ihm dieſe Aufgabe ſtand, und wie tief er die Verpflichtung dazu fühlte ſie zu erfüllen; wie lebhaft er von dem Bewußtſein der großen durch Stellung und Beruf für ihn geſteigerten Verantwortung erfüllt und durchdrungen war: das ſagt uns ſchon dieſer ſein Eifer, mit welchem er, kaum ſelbſt von dem Geiſt der Reformation ergriffen, ſich beeilt, jene Bildungsanſtalten ins Leben zu rufen und ſeinem Volke darzubieten; das lehrt uns die Sorgfalt, mit welcher er darauf bedacht iſt, dieſe Anſtalten im lauteren evangeliſchen Geiſte zu gründen und den gegründeten dieſen Geiſt zu erhal⸗ ten durch Gewinnung der rechten Lehrer für ſeine Univerſität und durch Heranbildung tüchtiger Lehrer für Kirchen und Schulen vermittelſt der Stipendiatenanſtalt; das bezeugt uns ſein eifriges, unabläſſiges Bemühen, die zum Beßten ſeines Volkes gegründeten Anſtalten dieſem zur Benutzung zu empfehlen, zum Studium anzuregen und dasſelbe zu erleichtern durch alle nur erdenklichen Mittel, in deren Auf⸗ findung er unerſchöpflich iſt, durch Ausſetzung von Prämien für die Studirenden ²), durch Ueberweiſung von Kanonikaten oder Unterſtützungen aus der fürſtlichen Kammer 3), durch Stiftung zahlreicher Beneficien theils von ihm ſelbſt, theils in Folge der von ihm gegebenen Anregung durch Andere*). Und doch, ungeachtet dieſer vielen und kräftig redenden Zeugniſſe, würden wir nur ein ungenaues, unvollendetes Bild von ihm und ſeiner Gewiſſenhaftigkeit und Treue in Ausübung ſeiner Regentenpflichten erhalten, und unvollſtändig und mangelhaft würde unſere Kenntnis von dem Umfang und der Bedeutung ſeiner reformatoriſchen Thätigkeit ſein, wenn wir uns mit dem bisher Dargeſtellten begnügen wollten. Denn in demſelben, ja, man könnte faſt ſagen, in einem noch höheren Maße und in einer noch erfreulicheren Weiſe tritt ſeine in Wahrheit landesväterliche Fürſorge in denjenigen Acten ſeiner reformatoriſchen Thätig⸗ keit hervor, welche auf die äußere Organiſation des Schulweſens gerichtet ſind, und dieſe Thätigkeit ſelbſt iſt ebenſo wichtig an ſich, als bedeutend nach der beſonderen und eigenthümlichen Art ihrer Er⸗ weiſung.

Es erübrigt daher noch, dieſe Seite der Thätigkeit des Landgrafen ins Auge zu faſſen und, ſoweit es in der Kürze thunlich iſt, zu beſprechen.

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Unter den das äußere Leben der Schule betreffenden Ordnungen und Einrichtungen des Land⸗ grafen Philipp nehmen unſtreitig diejenigen, welche ſich auf die Unterhaltung der Schulen oder die Schuldotation beziehen, die erſte und wichtigſte Stelle ein, weil bei der auch hier beſtehenden innigen Verbindung und Wechſelwirkung inneren und äußeren Lebens die fraglichen Veranſtaltungen und Ord⸗

Dr. M. Luthers Schrift an die Rathsherrn aller Städte Deutſchlands, daß ſie chriſtliche Schulen aufrichten und halten ſollen a. 1524. ¹) Cfr. Rehm, Handbuch der Geſchichte beider Heſſen I, S. 302. ³) Cfr. Rommel a. a. O. 383 und 384. *) Rommel a. a. O. S. 382 und 385.