Aufsatz 
Zur Festordnung der großen Dionysien
Entstehung
Einzelbild herunterladen

30

Aufführungen nicht immer die gleiche sei, so©. J. A. II, 553 maov 7) avdgdomw und in derselben Inschrift ardgacı rail folgenden Grund: Um die Mitte des 4. Jahrhunderts, und älter ist weder das Gesetz des Euegoros noch der älteste Teil der Uhoregentafel, wurden die Komödien von den ein- zelnen Phylen bestritten, gerade wie die Iyrischen Agone. Dadurch erhielten die Komödien mit den Iyrischen Wett- kämpfen eine Art Verwandtschaft, ausserdem aber waren sie natürlich der Spielgattung nach auch mit den Tragödien verwandt; deshalb stellte man die Komödien in den Ver- zeichnissen in die Mitte zwischen die Iyrischen und tragischen Agone, obwohl sie stets erst nach den Tragödien stattfanden. Dies letztere ist auch ganz natürlich,« den grossen Dionysien der ältere Teil führungen waren. Umgekehrt war die denn hier waren die Komödien d auch stets bei diesem Feste die Komödien zuerst aufgeführt wurden. Soweit Stahls Argumentation.

la die Tragödien an der scenischen Auf- Sache bei den Lenaeen, as Ursprüngliche, weshalb

Es ist nun allerdings bezeugt, dass in der 2. Hälfte des 4. Jahrhunderts die Choregen für die Komödien von den Phylen gestellt wurden, ebenso wie für die Knaben- und Männerchöre: Aristot. de rep. Athı. 56 Errsıra Xoonyovs 1o«- ypdois zadiormoı(seil. 6&exen) 1geis& änarıwr Adıvaion os rÄovowıarovs dE Kai xoupdois xudianı, revie, vov 2 ToVroVs ai yvkal yEgovom. Freie rage- Außev Tods xoonyovs vons Ernveyusvovs Und av yviov eis Aovvoı@ avdoacı za rail xl»wumdols zul eis

Ocoyıjkıa avdoacı xai naiv(di Ö oi

ev 8 Aorvoe xurd yvlas, eis dR Oagyjkııa dvoiv yulaiv eis) u aber für ein Gesetz, das die einzelnen Festteile der Reihen folge nach anführt, konnte doch Komödien mit den Iyrischen Wettkämpfen nicht wichtig genug sein, um die scenischen Agone in umgekehrter Reihenfolge zu eitieren. Ferner, wenn auch der ältere Teil der dionysischen Siegerlisten, wie sie uns erhalten sind, nicht älter ist als etwa 350, so gehen diese Listen urkundliche Aufzeichnung

b)

dieseVerwandtschaft der

doch jedenfalls auf amtliche, en zurück, in denen die Rubriken