20 Hefte befiehlt, iſt man zu dem Urtheil berechtigt, daß ſie mit„Zeit und Kraft“ des Lehrers bedenk⸗ lich umſpringt, indem ſie ſo ſchwere Laſten auflegt, um ein ſolches Minimum von Nutzen zu erhalten.
Daß man aber auch ohne Correctur fertig werden kann, dafür ſpricht
1) Daß man früher an den höhern Schulen Heſſens die Rechenarbeiten nicht corrigirte, und ſein Ziel ſo gut erreichte als heutzutage.
2) Daß viele Volksſchullehrer ihren Schülern eine ganz fehlerfreie Orthographie beibringen des⸗ gleichen ganz tüchtige Kenntniſſe im Rechnen und im deutſchen Stil, ohne daß ſie die ſchriftlichen Arbeiten corrigiren, und
3) daß Schreib⸗ und Zeichenlehrer ihr Ziel erreichen müſſen ohne Correctur.
Wenn endlich
4) Her Schulrath Dillenburger dem von 12 Stimmen auf der ſchleſſiſchen Conferenz geſtellten Antrag„auch im Hebräiſchen ſchriftliche Arbelten eintreten zu laſſen“ entgegen tritt mit der Bemer⸗ kung,„das Lehrziel ſei auch ohne ſchriftliche Arbeiten zu erreichen, wenn nur nach einer zweckent⸗ ſprechenden Methode verfahren werde“, ſo liegt in dieſen Worten aus dem Munde eines Schulraths ein Zugeſtändniß, das noch weiter geht als meine Forderung. Ich halte ſchriftliche Arbeiten für förderlich zur Erreichung des Lehrziels und negire nur die Nothwendigkeit der Correctur, während Herr Schulrath Dillenburger auch nicht einmal die ſchriftlichen Arbeiten für nothwendig erklärt zur Erlernung einer Sprache, zu deren Literatur ein Jeſaias gehört.
Zum Schluß nur noch wenige Worte.
Für diejenigen, welche dieſen Mangel an jedem Reſpect vor einer durch ihr graues Alter ge⸗ heiligten Methode bei mir vielleicht aus dem Mangel an Erfahrung herleiten ſollten, bemerke ich, daß ich ſeit 17 Jahren theils an Privat⸗ theils an öffentlichen Anſtalten Unterricht ertheilt und während dieſer Zeit hinlänglich Gelegenheit gehabt habe, mich von dem Unwerth der Correctur zu überzeugen.
Gegen diejenigen unter den Lehrern, welche ganz oder theilweiſe mit mir einverſtanden ſind, ſpreche ich den Wunſch aus, mündlich wie Dr. Dunker oder ſchriftlich ſich in Zeitſchriften für eine Modiſication der heutigen Methode zu erklären; die einzelne Stimme verhallt, mit vereinten Kräften läßt ſich eher etwas ausrichten.
An die maßgebenden Schulbehörden richte ich aber in dieſen Zeilen die ergebenſte Bitte, es wenigſten mal auf die Probe ankommen zu laſſen.
Die Parallelclaſſen, welche man nach Zahl und Capacität möglichſt gleich theilen und in denen man denſelben Unterrichtszweig in dieſelbe Hand legen kann, bieten ja das beſte Mittel zu ſolchem Experimente dar. Ein ſcharfes Examen am Ende eines Curſus möge dann darthun, ob die Wag⸗ ſchale zu Gunſten der Correctur neigt oder nicht.
Theſe I. Eine jede Methode iſt berechtigt, welche die intellectuelle und ethiſche Entwicklung fördert, ohne die körperliche zu beeinträchtigen.—
Theſe II. Eine aus Majoritätsbeſchluß hervorgegangene Methode kann nur in dem Fall für die Minorität Verbindlichkeit haben, wenn„bewieſen“ iſt, daß ſie die obigen Bedingungen in einem höhern Grade erfüllt, als die von der Minorität vorgeſchlagene Methode.
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