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faßte. Den„Kaiſer“ dachte er ſich in ziemlich unbeſtimmter Weiſe als eine phantaſtiſch⸗glänzende und erhabene Erſcheinung hinzu. Das Kaiſerthum ſollte nämlich nur„eine gekrönte Vorſteherſchaft“ ſein, ein„Vorſitz unter Königen und Fürſten“, ein wenig über die Reichsfürſten erhabenes Haupt(caput paulo eminentius). So war es, nach Gagerns Meinung, von jeher in Deutſchland ge⸗ weſen; das„Reich“ ihm zufolge von jeher ein Staatenbund.„Die Initiative, die Hoheit, der oberſte Kriegsbefehl, das Protektorat zu erlaubten Dingen, die National⸗Verbindung, die unmittelbare Hemmung entſtehender Uebel, vermöge Amtes und Berufs; die Abhaltung von anderen, gefährlichen Aſſociationen; das ſind ſehr weſentliche Dinge“— die der Kaiſer, ohne alle und jede ſelbſt— ſtändige, von den Fürſten unabhängige reale Macht im Reich, be⸗ ſorgen ſollte.“ Das wiederhergeſtellte Kaiſerthum ſollte wieder ein Wahlkaiſerthum ſein, auf das in erſter Linie das Haus Habsburg Anſpruch zu erheben hatte. Eine geſunde Oppoſition unter den Reichsfürſten, als deren„natürlichſter Leiter der Stärkſte nach dem Führer“, Preußen, gedacht war, hatte einen Damm gegen Aus⸗ ſchreitungen der kaiſerlichen Macht zu bilden! Dieſe Einrichtungen ſollten, ſo hoffte Gagern, Deutſchland den erſten Rang unter den Nationen ſichern, den es ohne die Kaiſerwürde nicht behaupten würde!“)„Die Kaiſerwürde, ſagt er,²) iſt der Schlußſtein unſeres politiſchen Thuns, alles Andere führt zu unſicheren Verſuchen, Speculation und Irrungen.“ Dieſen Ideen lag eine gute Doſis perſönlicher Eitelkeit nicht fern, wie dies aus ſeinen eigenen Worten hervorgeht.„Auch wir, des Reiches freie Ritterſchaft, ſo läßt er ſich vernehmen, bringen alsdann(d. h. nach Herſtellung der Kaiſerwürde) dem allgemeinen Wohl gern Berechtigungen zum
*¹) Ausführungen Gagerns in ſeinem im Januar 1815 gedruckten Aufſatze „Fernerer Verſuch, politiſche Ideen zu berichtigen. Einige Grundzüge deutſchen Staatsrechts und deutſcher Geſchichte.“ Antheil IV, Beilage 25, S. 379.
¹) Antheil II, 383.


